Landeerlaubnis-Startverbot

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  • Hallo,

    folgendes ist mir heute passiert:

    Wir fliegen zu zweit, mein Freund mit dem Doppeldecker und ich mit dem Trike
    zu einem Platz in unserer Nähe. Wir melden uns per Funk an und erhalten vom
    Flugleiter die Erlaubnis zur Landung. Wir landen und werden von befreundeten
    Piloten dieses Vereins begrüßt ′Hallo, wollt ihr was trinken′.
    Nach einiger Zeit kommt jemand hinzu und fragt wer denn der Pilot des Trikes sei.
    Ich stelle mich vor, er stellt sich als Platzhalter vor und informiert mich dass
    ich nicht mehr starten darf. Der Platz hätte zwar eine UL-Zulassung, aber nicht für
    Trikes! Ich erwidere, das ich eine Landeerlaubnis vom Flugleiter erhalten habe und
    deshalb davon ausgegangen bin das auch eine entsprechende Genehmigung vorläge.
    Das würde ihn nicht interessieren, ich solle beim zuständigen Luftamt eine
    Außenstartgenehmigung beantragen oder abbauen (und das am Ostersamstag!).
    Nach einer Intervention einiger platzansässiger Piloten durfte ich dann doch
    noch starten.
    Ich will jetzt hier keine Endlosdiskussion über Flugplatzzwang, Flugleiter etc.
    lostreten.
    Mich interessiert folgendes:
    Wenn mich der Flugleiter (und der ist schließlich der Vertreter des Platzhalters)
    landen lässt, kann er mir den wirklich den Wiederstart verweigern?
    Wer kennt sich da aus?
    Ich werde die Frage auch nach Ostern an das zuständige Luftamt richten. Mal sehen
    was die sagen.

    Gruss Horst
  • Nach meiner Meinung stellen sich hier ein paar Fragen. 1. Hast Du bei der Anmeldung mitgeteilt das es sich bei deinem Flieger um ein Trike handelt. 2. Sind euch andere Trikes bekannt die bereits geflogen sind. 3. Braucht man wirklich meine Aussenstart Genehmigung. Darf ich bei einer Sicherheitsaussenlandung mit Gehnemigung ds Grundstückseigentümers so wieder starten? 4.te umd wichtichste Frage: was für ein Typ Mensch war den das und um welchen Platz handelt es sich hier?

  • Wenn Ihr den Flugplatz angeflogen habt innerhalb der veröffentlichten Zulassung dann gibt es keinen am Boden, der Euch die Landung "erlauben" kann, weil sie kraft Zulassung erlaubt ist.Fällt ein Zulassungsparameter des Fluges aus, z.B. ein nicht zugelassener Flieger, dann kann der Funkmensch am Boden auch keine Erlaubnis erteilen, dafür sind die Zulassungsstellen zuständig.Sollte der dort gelandete nicht zugelassene Flieger wieder starten, dann tut er dies ohne Erlaubnis, gleich was der Platzhalter oder sein Beauftragter "erlauben"! Sie gilt als nicht erteilt.

    Sicherheitslandung. Wenn es sich um eine solche im Sinne der Luftfahrtgesetze gehandelt haben sollte, dann braucht man für einen Wiederstart keine Genehmigung. Weder von der Behörde, noch vom Grundstückseigentümer, der darf sie noch nicht einmal verhindern. Man muss ihn nur informieren.

    Deshalb gehe ich davon aus, das die beschriebene Landung eine Sicherheitslandung war und das Gespräch mit dem Platzhalter die Information über den angesetzten Wiederstart war. 

    P.S. In den meisten Fällen werden für Sicherheitslandungen auf Flugplätzen keine Landegebühren erhoben....
  • Ich will ja nicht noch mehr Salz in die Suppe geben, aber ....


    Es gibt in der Regel keine unterschiedlichen Genehmigungen seitens der Behörden für Trikes und Dreiachser. Die werden durch die Flugplatzhalter oder Eigentümer selbst eingeschränkt. Begründungs ist meist, dass die Trikes zu langsam für die Platzrunden sind, zuviel Lärm verurschen und überhaupt ... eigentlich keine richtigen Flieger sind.


    Wenn der Flugplatzhalter/-eigentümer das so eingescchränkt hat, wird das veröffentlicht und die Gesetzeslage ist klar. Beispiele: die meisten Nordseeinseln.


    Interessanterweise hebt der Flugplatzhalter diese Einschränkungen anläßlich von Flugveranstaltungen und Flugplatzfesten wieder auf. Da will man denn ja auch den interssierten Gästen noch andere und interessante Fluggeräte vorstellen. Auch Trikes können dann vom Publikum interessiert bestaunt werden.


    So ist das ...


    PS: Und überhaupt sind Trikes ja keine richtigen Flieger :-) :-) !?! Wenn ich mir heutzutage die mordernen Trikes mit 4-Taktermotoren ansehe, dann bilden die keine Hindernisse mehr in der Platzrunde. Ihre Anfluggeschwindigkeit ist die einer PA 18 ebenbürtig oder sogar höher.

  • Hallo!

    Die Flugvorbereitung hätte ich gerne gesehen...
    Gab scheinbar keine?
  • Ich werde die Frage auch nach Ostern an das zuständige Luftamt richten. Mal sehen
    was die sagen.
    Ich glaube auch, dass das keine gute Idee ist:

    Wenn du tatsächlich unrechtmäßigerweise gelandet und dann auch wieder gestartet bist, dann wird die Landesluftfahrtbehörde ein Verfahren einleiten müssen. Zumindest beim Start würde man dir auch vorsätzliches Handeln unterstellen, da der Flugleiter davon abgeraten hat.

    Du hättest dir bei der Diskussion vom Flugleiter die Genehmigungsrurkunde des Platzes zeigen lassen können. Darin hättest du erkennen können, ob Landung und Start mit Trike zulässig waren oder auch nicht und entscheiden können, ob man wieder startet oder das Trike doch lieber zerlegt und auf dem Landwege zurück bringt.

    MfG
    Helmut
  • Hörst schrieb:
    erhalten vom Flugleiter die Erlaubnis zur Landung
    ...
    Wenn mich der Flugleiter (und der ist schließlich der Vertreter des Platzhalters)
    landen lässt, kann er mir den wirklich den Wiederstart verweigern?
    Hallo,

    wenn es einen Flugleiter gab, dann handelt es sich vermutlich um einen unkontrollierten Platz.
    Dort bekommst du von niemandem die Erlaubnis zu landen über Funk. Lediglich Informationen über die Piste und ggf. Verkehrsinformationen, aber keine Landefreigabe. Ob und wo du als Pilot landest entscheidest du bei unkontrollierten Plätzen allein.
    Die "Freigabe" dort zu landen und auch wieder zu starten holst du dir als Pilot vor Flugantritt aus dem AIP und ggf. durch einen Anruf beim Platz.
  • Dionys schrieb:
    wenn es einen Flugleiter gab, dann handelt es sich vermutlich um einen unkontrollierten Platz.
    Dort bekommst du von niemandem die Erlaubnis zu landen über Funk. 


    ... ich erinnere mich dunkel, besonders im Zusammenhang mit Sonderlandeplätzen oder exotischen Mustern an drei kryptische Buchstaben, die da lauten PPR


    @Hörst,
    ruf' ruhig beim Luftamt an, ich lach' mich jetzt krumm!!


    Michael


    PS: wäre wohl besser im Urlaub in Südtirol geblieben...

  • Hackt jetzt nicht so auf dem Hörsti herum. Manchmal muss man, um Rechtssicherheit zu erhalten, in den sauren Apfel beissen und sich selbst anzeigen. Das geht nicht anders. Denn ohne diese lebt man im Zweifel. Durfte ich ode durfte ich nicht? Wie soll ein normaler Pilot denn dabei noch schlafen können? Geschweige denn in Zukunft ruhig im Cockpit sitzen. So von der Rechtsunsicherheit zernagt?
    Gruss Stephan
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