...dazu solltest erstmal "unfall" genauer beschreiben....(wars einer oder meinst dass es einer war / ist)?!?!?
so kommen nur spekulationen ob (weil keine not- oder sicherheitslandung) du den schirm gezogen hast - jemand beim rollen an- oder umgfahren hast etc ;-)
sofern kein personenschaden entstanden ist solltest auf jeden fall unverzüglich deinem vercharterer bescheid geben - der sollte dann auch wissen / entscheiden können ob das eine "störung" war oder ned....
greets pille
Hallo
Wenn es weder zu einer Sicherheitslandung noch zu einer Notlandung gekommen ist, dann frage ich mich jetzt welche Art von "Unfall" Du meinst. Es müsste also am Boden passiert sein, z.B. bei der Landung? Ich denke mal, egal welcher Schaden bei was auch immer am UL entstanden ist, dürfte das Deinen Vercharterer, oder wer auch immer nach Dir mit dem UL fliegen will interessieren. Versteht sich doch eigentlich von selbst oder?
Gruß
Achim schrieb:
http://www.daec.de/lsgb/unfallmeldung.php
volaticus hollandia schrieb:
...Kan mir jemand sagen ob ich als Charterer eine Meldepflicht habe bei einem Unfall mit einem UL
Dann ist er aber nicht der Halter, wenn er das UL chartert.
rlippok schrieb:Ehm, nö. Das gilt für alle UL, auch im privaten Betrieb. Das macht ja auch Sinn. Es geht hier nicht darum irgendwem einen Fehler anzukreiden oder, womöglich jemanden für seine "Fehltat" anzuzeigen. Es geht darum zu ergründen, warum etwas passiert ist, damit wir alle daraus lernen können.Achim schrieb:
http://www.daec.de/lsgb/unfallmeldung.php
Das gilt nur für "Luftfahrtunternehmen die gemäß OPS 1 und JAR-OPS 3 deutsch operieren" bzw. "Gewerbsmäßige Beförderung in Flugzeugen". So weit ich die Frage verstanden habe ging es weder um gewerbsmäßig noch um Flugzeuge (sondern Luftsportgeräte).