Meldepflicht bei UL Unfall

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Hallo da draußen,
    Kan mir jemand sagen ob ich als Charterer eine Meldepflicht habe bei einem Unfall mit einem UL (3 Achser)?Wenn ja, bei wem sollte ich mich dann melden? (es ist nicht die Rede von einer Sicherheitslandung oder einer Notlandung)!
    Würde mich freuen auf jede Antwort oder Verweisung!
    schönen Tag!
  • ...dazu solltest erstmal "unfall" genauer beschreiben....(wars einer oder meinst dass es einer war / ist)?!?!?


    so kommen nur spekulationen ob (weil keine not- oder sicherheitslandung) du den schirm gezogen hast - jemand beim rollen an- oder umgfahren hast etc ;-)


    sofern kein personenschaden entstanden ist solltest auf jeden fall unverzüglich deinem vercharterer bescheid geben - der sollte dann auch wissen / entscheiden können ob das eine "störung" war oder ned....


    greets pille


     

  • Hallo


    Wenn es weder zu einer Sicherheitslandung noch zu einer Notlandung gekommen ist, dann frage ich mich jetzt welche Art von "Unfall" Du meinst. Es müsste also am Boden passiert sein, z.B. bei der Landung? Ich denke mal, egal welcher Schaden bei was auch immer am UL entstanden ist, dürfte das Deinen Vercharterer, oder wer auch immer nach Dir mit dem UL fliegen will interessieren. Versteht sich doch eigentlich von selbst oder?


    Gruß

  • Achim schrieb:
    http://www.daec.de/lsgb/unfallmeldung.php

    Das gilt nur für "Luftfahrtunternehmen die gemäß OPS 1 und JAR-OPS 3 deutsch operieren" bzw. "Gewerbsmäßige Beförderung in Flugzeugen". So weit ich die Frage verstanden habe ging es weder um gewerbsmäßig noch um Flugzeuge (sondern Luftsportgeräte).
  • Achim hat Recht. Die Meldepflicht gilt natürlich auch für Luftsportgeräte.:
    LuftVO §5, Absatz 6:
    “Unfälle und Störungen bei dem Betrieb von Luftsportgeräten hat der Halter unverzüglich dem vom Bundesministerium für Verkehr Beauftragten schriftlich anzuzeigen. Absatz 4 gilt entsprechend”
    Ganz oben auf diesem Formular steht klar und deutlich, dass es sich um OBS... und §5 Flüge handelt. Wobei für Luftsportgeräte als Meldepflichtiger der Halter genannt wird.
    Und hier wird definiert, was ein Unfall, eine Störung etc. sind.
    Eine NOTlandung ist eine Störung, eine SICHERHEITSlandung keine.
  • volaticus hollandia schrieb:
    ...Kan mir jemand sagen ob ich als Charterer eine Meldepflicht habe bei einem Unfall mit einem UL 


    Dann ist er aber nicht der Halter, wenn er das UL chartert.


     

  • rlippok schrieb:
    Achim schrieb:
    http://www.daec.de/lsgb/unfallmeldung.php

    Das gilt nur für "Luftfahrtunternehmen die gemäß OPS 1 und JAR-OPS 3 deutsch operieren" bzw. "Gewerbsmäßige Beförderung in Flugzeugen". So weit ich die Frage verstanden habe ging es weder um gewerbsmäßig noch um Flugzeuge (sondern Luftsportgeräte).
    Ehm, nö. Das gilt für alle UL, auch im privaten Betrieb. Das macht ja auch Sinn. Es geht hier nicht darum irgendwem einen Fehler anzukreiden oder, womöglich jemanden für seine "Fehltat" anzuzeigen. Es geht darum zu ergründen, warum etwas passiert ist, damit wir alle daraus lernen können.
    Die Meldung muß vom Halter erfolgen, bzw. muß dem Halter möglichst schnell in Kenntnis gebracht werden.
    Mensch Leute, wenn das so ignoriert wird, dann muß man sich nicht wundern, dass man uns ULer nicht ernst nimmt und wir immer in der "Wildwestecke" gedrängt werden. Was ist denn an so eine Meldung schlimm?? Zugeben zu müssen, möglicherweise einen Fehler begangen zu haben?? Ein schlechtes Gewissen? Unkenntnis oder gar Stolz? Stolz war schon immer ein schlechter Berater.
    Wir kämpfen hier mit einen kleinen Trupp von begeisterten UL-Fliegern darum die Sicherheit in der Szene etwas zu steigern, um das Ansehen dahin zu bekommen, das man auch mit einem UL als "Luftsportler" anerkannt wird. Das man auf Flugplätzen empfangen wird, ohne das man den Spruch bedrückt bekommt, das man ja vorsichtig hier wieder weg fliegen solle, man hätte keine Lust auf "Klamotten" hier am Platz. Uler machen mit ihren "ständigen Abstürzen" den Luftsport kaputt. Ja, dass ist oft Realität.
    Aber um das zu tun und auch uns Uler nachweislich sicherer zu machen, gehört eine Unfallmeldung dazu. Dann zeigt es sich Schwarz auf Weiss, dass wir Uler ziemlich sicher unterwegs sind und nicht potentiell, von jedem gefühlt, ständig irgendwo einschlagen.

    Ja, sicher, viele von Euch sehen das anders, fühlen sich durch eine Unfallmeldung "vom Staat" gängelt, aber, ich denke, ausnahmsweise grade mal hier nicht, dass das so ist. Ich sehe da meine Freiheit nicht eingeschränkt, mir hilft es, wenn ich darüber lese, diese Fehler nicht mehr selber tun zu müssen. Dann kann man auch darüber berichten. Dann werden auch Konstruktionsfehler aufgedeckt, die dann erst behoben werden können. Prominentes Beispiel war der Beinaheunfall mit der CT. Wäre der nicht gemeldet worden (was seinerzeit nur unter Druck geschehen war) dann wäre die LTA heute nicht rausgegangen und vielleicht schon Morgen einer wegen Höhenruderflattern ums Leben gekommen. Also wem hätte das was gebracht?
    Ich finde, dass schränkt meine Freiheit keinesfalls ein, oder seht ihr das anders?
  • Hallo,
    Das geht ja schneller wie der Wind hier :-)Erst mal vielen dank für eure Antworten!
    Es handelte sich hier in der Tat um eine Unfall am Boden. Das Fahrwerk ist nach der Landung und während des rollen abgebrochen.Natürlich wurde unverzüglich der Halter (Vercharterter) informiert. der hat dann das Flugzeug abgeholt! Ich konnte aber nicht so schnell eine eindeutige Aussage finden (so wie zum Beispiel bei einer Notlandung) ob ich diesem konkreten Fall auch irgend eine Behörde hätte benachrichtigen müssen ("der Turm" hat den ganzen Vorfall mitbekommen aber nur nach Versicherungspapiere gefragt)!
    Es ist zum Glück weiter nichts passiert (ausser Schaden am UL) aber was wäre zum Beispiel wenn es Verletzte gegeben hätte? Wie hätte ich mich dann verhalten sollen und hätte ich dann ja, eine Behörde benachrichtigen müssen?
    Vielen dank im Voraus!
  • Noch mal ergänzend da sich meine Antwort mit der des Carlsons gekreuzt hat :-)Auch ich bin der Meinung offen zu reden über Fehler....es wird uns alle weiter helfen.Es ging mir hier darum zu erfahren welche Pflichten ich habe als Charterer! Oder auch gegebenenfalls (wenn es schon keine Pflicht gibt) wäre schon ratsam in so einem Fall zu tun beziehungsweise wem sollte man vorsichtshalbe doch benachrichtigen?
    Es ist mir mittlerweile klar geworden das der Halter eines UL's keine großen Instandhaltungsverpflichtungen hat, so habe ich eine Bestätigung bekommen, dass bei diesem Fahrwerk es keine verpflichtete Wartung gibt (UL's scheinen da ja die Ausnahme zu sein?!).Somit ergab sich für mich die Frage wie es für mich nachvollziehbar wäre einen Halter auf der Instandhaltung/Wartung zu kontrollieren?Mit anderen Worten, wie "gewährleiste" ich für mich das ich es mich einem seriösen Vercharterter zu tun habe der seine Flugzeuge gewissenhaft pflegt?
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.9 %
Ja
44.1 %
Stimmen: 229 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 45 Besucher online, davon 4 Mitglieder und 41 Gäste.


Mitglieder online:
Nobby  Steffen_E  raller  aviatrix 

Anzeige: EasyVFR