Hallo zusammen,
etwas macht mich ein wenig beim Lesen von §45 (2) LuftPersV stutzig. Dort steht, dass man innerhalb der letzten 24 Monate 12 Flugstunden absolvieren muss, davon 6 als verantwortlicher Luftfahrzeugführer. Heißt das, dass man als SPL-Inhaber Flugstunden als Passagier auf die eigenen Flugstunden anrechnen kann? Oder hat man als Co-Pilot in einem UL tatsächlich so viel zu tun, dass man es als Flugstunde ansehen kann?
Viele Grüße
Sebastian
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