Ich hätte da gerne mal ein Problem. :-)
Viellecht gibt es ja den einen oder anderen Rechtskundigen der was dazu sagen kann.
Es geht um den §70 LuftVG ′Hauptflugbuch′
Da steht (in Kurzfassung):
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(1) Die Luftaufsichtsstelle oder auf Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle die Flugleitung darf
(...)
folgende Daten über den Start und die Landung von Luftfahrzeugen erheben, verarbeiten und nutzen:
- Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs,
- Luftfahrzeugmuster,
- Anzahl der Besatzungsmitglieder,
- Anzahl der Fluggäste,
- Art des Fluges,
- Start- und Zielflugplatz (nur bei Überlandflug).
(...)
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Bedeutet das, dass ALLES andere nicht ′erhoben, verarbeitet und genutzt′ werden darf ?
Es wird ja z.B. immer gerne nach dem Namen gefragt.
Und was ist z.B. mit der Start- bzw. Landezeit ? Für mein Vertständnis gehört die Zeit
auch zu den ′Daten über den Start und die Landung...′.
Gruss Hörst