Beim Betrieb mit Betriebsleiter wird ein Platz nicht mehr "geöffnet", er ist automatisch zu den veröffentlichten Betriebszeiten offen. Wenn der Betriebsleiter den in der Platzgenehmigung festgelegten Bedingungen nicht nachkommen kann, dann muss er den PLatz aktiv per NOTAM schliessen. Eine Untersagung des Starts auf der Grundlage eines Versäumnis des Platzbetreibers dürfte zu relativ eindeutigen Einschätzungen von Gerichten führen. Wie früher bei den PPR Regelungen: wenn PPR erteilt, dann Landen, auch wenn sich da unten niemand meldete - wenn es dann zu juristischen Plänkelein kam, traf das immer den Platzbetreiber und nicht den Piloten - PPR war Landeerlaubnis erteilt.