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Höhen in denen ihr fliegt?!

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94Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • der_aeronaut schrieb:
    ach ja, was waren das noch für Zeiten, als wir bis 150 m fliegen durften. :-)

    Vielleicht noch ein Aspekt.

    Falls sich tatsächlich die 120 kg-Dreiachser als feste Größe im Luftsport etablieren, müsste man an diesen 2000 ft beim Überlandflug wirklich arbeiten.

    Michael

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  • Foxflieger schrieb:

    Ohhh man, ich krieg Blähungen ;-))
    Ich habe da auch so ein komisches Gefühl in der Magengegend....
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  • FlyingDentist schrieb:
    Aber wenn jemand sich an seine eigenen Postings nicht mehr erinnern will und stattdessen persönlich wird, muss es wohl gestattet sein, dazu etwas zu entgegnen, oder sehe ich das falsch?

    Michael

    "Märchenonkel" ist natürlich nicht persönlich weils von Dir kommt :-)

    Hast Du nun zum eigentlichen Thema auch etwas zu sagen?

    Wie hoch fliegst Du nun?
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  • .... Blähungen.... die könnten es auch sein. Ich dachte immer, das ist die Gülle von den Feldern. Dann fliege ich vielleicht doch etwas höher... :-)
    Vielleicht bedeutet Sicherheitsmindesthöhe auch, wenn man die Gülle nicht mehr riecht, ist man sicher hoch genug...

    Achim
    Nachtrag: Ich kann bei gutem Wetter ab Hildesheim den Platzrundenverkehr von Hannover beobachten. Zumindest wenn es ausnahmsweise mal eine 747 ist. Wo beginnt der Überlandflug ?
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  • maxmobil schrieb:

    "Märchenonkel" ist natürlich nicht persönlich weils von Dir kommt :-)

    Ich kann mich nicht erinnern, Dich als "Märchenonkel" bezeichnet zu haben. Ich glaube, dass warst Du selbst.

    Zum Thema Flughöhe:

    Ich versuche natürlich die luftrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Im Reiseflug fliege ich, sofern es geht, über 5000 ft, was vielfach allein wegen der einzuhaltenden Wolkenabstände schwierig oder unmöglich ist.

    Wenn man von Hildesheim über Hannover Flieger sehen kann, hat das für die Mindestflughöhe bei Überlandflügen, die in EDVM starten, erst einmal keine Bedeutung. Dazu müsste nämlich Hannover der Startplatz sein. Aber selbst das hat keine Bedeutung, denn diese Flieger über Hannover sind kein Platzverkehr im Sinne der LuftVO. Laut § 3a Abs. 3 LuftVO heißt es schließlich den "Verkehr in der Platzrunde" beobachten, doch Hannover hat eben keine veröffentlichte Platzrunde.

    Michael

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  • Dann wäre ja bereits eine "Platzrunde" im Sinne von Starten-Drehen-Landen an Plätzen wie Borken-Hoxfeld, ein Überlandflug...
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  • FlyingDentist schrieb:
    Wenn man von Hildesheim über Hannover Flieger sehen kann, hat das für die Mindestflughöhe bei Überlandflügen, die in EDVM starten, erst einmal keine Bedeutung. Dazu müsste nämlich Hannover der Startplatz sein. Aber selbst das hat keine Bedeutung, denn diese Flieger über Hannover sind kein Platzverkehr im Sinne der LuftVO. Laut § 3a Abs. 3 LuftVO heißt es schließlich den "Verkehr in der Platzrunde" beobachten, doch Hannover hat eben keine veröffentlichte Platzrunde.

    Michael

    Da ist das Problem. Die ganze LuftVO strotzt von undefinierten und interpretierbaren Aussagen.

    Wo steht, das der beobachtete Verkehr in einer veröffentlichten Platzrunde ist ??? Du interpretierst Dinge in die LuftVO, die dort gar nicht stehen. Es gilt, was im Gesetz exakt steht, nicht was Du meinst zu verstehen.

    Nirgendwo steht exakt, das jedes Verlassen einer veröffentlichten Platzrunde ein Überlandflug ist.

    Ich wiederhole:
    Zeige mir ein letztinstanzliches Urteil zu einem Bußgeld, wo eine Unterbrechung eines Reisefluges (zum unangemeldeten Fotographieren, Beobachten, Sightseeing) ein sinken unter die Überlandflughöhe aber nicht unter die Sicherheitsmindesthöhe (500/1000ft) zu einer Bußgeldbewerten Verurteilung geführt hat.

    Wir Deutschen sind mittlerweile soweit, das wir Verbote in Gesetze rein interpretieren, die dort gar nicht existieren. Armes Volk !!

    Achim
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  • FlyingDentist schrieb: Ich kann mich nicht erinnern, Dich als "Märchenonkel" bezeichnet zu haben. Ich glaube, dass warst Du selbst.Michael
    Ich korrigiere:
    "Märchen erzählt" , nicht "Onkel".

    Damit belasse ich es jetzt, ist so ein schöner Tag hier.

    PS: In Österreich gibt es diese 2000ft-Überlandregel nicht, 500ft oder 100ft bzw. mehr in SRAs über Landeshauptstädten und Wien.

    Besondere Vorsicht ist in den österr. Nationalparks geboten weil die Mindestflughöhen hier gar nicht auf den Luftfahrtkarten aufgedruckt sind, aber zb im Nationalpark Hohe Tauern südlich/südwestlich von Zell am See ("Ich zeige euch mein Video vom Großglockner..") 5000 METER MSL betragen und in jedem Park anders sind.
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  • "Dann wäre ja bereits eine "Platzrunde" im Sinne von Starten-Drehen-Landen an Plätzen wie Borken-Hoxfeld, ein Überlandflug..."

    Nein!

    Als Platzrunde bezeichnet man das standardisierte An- und Abflugverfahren für alle Flüge nach Sichtflugregeln. Wenn durch die zuständige Landesluftfahrbehörde im Rahmen der Platzgenehmigung nichts abweichendes, z.B. wegen Lärmschutz festlegt wird, werden Platzrunden links herum geflogen, damit der links sitzende Pilot die Piste zu jeder Zeit im Blick hat. Die Standardplatzrunde wird nach dem Start über den Querabflug verlassen. Der Einflug erfolgt über den Gegenanflug. Die Platzrundenhöhe beträgt ca. 1000 ft AGL und ist wegen der VMC-Minima in G max. 1,5km von der Schwelle entfernt.

    Hannover ist kontrolliert => keine Platzrunde
    Borken-Hoxfeld nicht kontrolliert => Standardplatzrunde, auch wenn sie im Anflugblatt nicht gesondert eingezeichnet ist.

    Michael

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  • Bananenbieger schrieb:
    Dann wäre ja bereits eine "Platzrunde" im Sinne von Starten-Drehen-Landen an Plätzen wie Borken-Hoxfeld, ein Überlandflug...
    Alter, dann hab ich ja mal so richtig "Überlanderfahrung";-))
    Nein, eine Platzrunde muß ja nicht auf Papier ausgewiesen sein um als Platzrunde zu gelten. Der "Platzverkehr" (hey, der mit FLIEGEN zu tun hat, nicht das was ihr wieder denkt*...) muß sichtbar sein und bleiben, dann ist es ein Flug der nicht über die Platzrunde hinaus geht, sprich Überlandflug.

    *(Ferkel Ihr!;-))
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