der_aeronaut schrieb:
ach ja, was waren das noch für Zeiten, als wir bis 150 m fliegen durften. :-)
Vielleicht noch ein Aspekt.
Falls sich tatsächlich die 120 kg-Dreiachser als feste Größe im Luftsport etablieren, müsste man an diesen 2000 ft beim Überlandflug wirklich arbeiten.
Michael
Foxflieger schrieb:Ich habe da auch so ein komisches Gefühl in der Magengegend....
Ohhh man, ich krieg Blähungen ;-))
FlyingDentist schrieb:"Märchenonkel" ist natürlich nicht persönlich weils von Dir kommt :-)
Aber wenn jemand sich an seine eigenen Postings nicht mehr erinnern will und stattdessen persönlich wird, muss es wohl gestattet sein, dazu etwas zu entgegnen, oder sehe ich das falsch?Michael
maxmobil schrieb:
"Märchenonkel" ist natürlich nicht persönlich weils von Dir kommt :-)
Ich kann mich nicht erinnern, Dich als "Märchenonkel" bezeichnet zu haben. Ich glaube, dass warst Du selbst.
Zum Thema Flughöhe:
Ich versuche natürlich die luftrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Im Reiseflug fliege ich, sofern es geht, über 5000 ft, was vielfach allein wegen der einzuhaltenden Wolkenabstände schwierig oder unmöglich ist.
Wenn man von Hildesheim über Hannover Flieger sehen kann, hat das für die Mindestflughöhe bei Überlandflügen, die in EDVM starten, erst einmal keine Bedeutung. Dazu müsste nämlich Hannover der Startplatz sein. Aber selbst das hat keine Bedeutung, denn diese Flieger über Hannover sind kein Platzverkehr im Sinne der LuftVO. Laut § 3a Abs. 3 LuftVO heißt es schließlich den "Verkehr in der Platzrunde" beobachten, doch Hannover hat eben keine veröffentlichte Platzrunde.
Michael
FlyingDentist schrieb:Da ist das Problem. Die ganze LuftVO strotzt von undefinierten und interpretierbaren Aussagen.
Wenn man von Hildesheim über Hannover Flieger sehen kann, hat das für die Mindestflughöhe bei Überlandflügen, die in EDVM starten, erst einmal keine Bedeutung. Dazu müsste nämlich Hannover der Startplatz sein. Aber selbst das hat keine Bedeutung, denn diese Flieger über Hannover sind kein Platzverkehr im Sinne der LuftVO. Laut § 3a Abs. 3 LuftVO heißt es schließlich den "Verkehr in der Platzrunde" beobachten, doch Hannover hat eben keine veröffentlichte Platzrunde.Michael
FlyingDentist schrieb: Ich kann mich nicht erinnern, Dich als "Märchenonkel" bezeichnet zu haben. Ich glaube, dass warst Du selbst.MichaelIch korrigiere:
"Dann wäre ja bereits eine "Platzrunde" im Sinne von Starten-Drehen-Landen an Plätzen wie Borken-Hoxfeld, ein Überlandflug..."
Nein!
Als Platzrunde bezeichnet man das standardisierte An- und Abflugverfahren für alle Flüge nach Sichtflugregeln. Wenn durch die zuständige Landesluftfahrbehörde im Rahmen der Platzgenehmigung nichts abweichendes, z.B. wegen Lärmschutz festlegt wird, werden Platzrunden links herum geflogen, damit der links sitzende Pilot die Piste zu jeder Zeit im Blick hat. Die Standardplatzrunde wird nach dem Start über den Querabflug verlassen. Der Einflug erfolgt über den Gegenanflug. Die Platzrundenhöhe beträgt ca. 1000 ft AGL und ist wegen der VMC-Minima in G max. 1,5km von der Schwelle entfernt.
Hannover ist kontrolliert => keine Platzrunde
Borken-Hoxfeld nicht kontrolliert => Standardplatzrunde, auch wenn sie im Anflugblatt nicht gesondert eingezeichnet ist.
Michael
Bananenbieger schrieb:Alter, dann hab ich ja mal so richtig "Überlanderfahrung";-))
Dann wäre ja bereits eine "Platzrunde" im Sinne von Starten-Drehen-Landen an Plätzen wie Borken-Hoxfeld, ein Überlandflug...
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