Höhen in denen ihr fliegt?!

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  • ja, Hummingbird. Perfekt, das ist der Artikel.
    Vielen Dank.

    Also, wenn es über das freie Feld geht, dann können wir in......:-)

    Viele Grüße
    der_aeronaut

    PS: denkt daran, unsere Motoren sind nicht zertifziert und können jederzeit ein Segelflugzeug werden ;-)
  • Hummingbird schrieb: und nach § 43 Nr. 11 kann das Unterschreiten als OWI geahndet werden! 


    Die Sicherheitsmindesthöhe ist in §6 (1) LuftVO definiert (und zwar entweder 500ft GND oder 1000ft über dem höchsten Hindernis in 600m Umkreis)
    Die Mindesthöhe für Überlandflüge nach Sichtflugregeln ist in §6 (2) definiert und NICHT die Sicherheitsmindesthöhe.
    §43 Nr. 11 LuftVO findet nur Anwendung auf die Sicherheitsmindesthöhe nach §6 (1) LuftVO. Das Unterschreiten der Mindesthöhe für Überlandflüge ist keine OWI!
    Die 2000ft dürfen ganz regulär unterschritten werden, z.B. bei tiefhängenden Wolken oder zur Unterfliegung von Lufträumen. Ansonsten findet sich immer etwas, mit dem man sich auf §3 (1) LuftVO ("Der Luftfahrzeugführer hat das Entscheidungsrecht über die Führung des Luftfahrzeugs. Er hat die während des Flugs, bei Start und Landung und beim Rollen aus Gründen der Sicherheit notwendigen Maßnahmen zu treffen.") berufen kann.
  • FlyingDentist schrieb:

    maxmobil schrieb:
    Zwei Wochen früher war ich im UL unterwegs als ein anderer Spezialist sich auf FIS meldete und auf die Aufforderung sofort umzukehren weil er in eine Danger Area einfliegen würde, dreimal gemeint hatte "Ich bin nicht drin" bis FIS ihm klarmachte daß er "jetzt genau in der Mitte" war, was bei stattfindendem Scharfschießen mit Leopard -Panzern auch nicht gerade toll ist.. 


    maxmobil schrieb dann:
    Nicht der Flieger hat Kontakt mit FIS aufgenommen sondern das Militär hat den Flieger auf der Notfrequenz gerufen während des Abfangens. Leider haben sie dabei keine kurze Zusammenfassung im Rundspruch gesende ;-)


    ??? Erst meldet er sich bei FIS in einem LO-D, dann doch in einem LO-R, ach nein das Militär funkt ihn an oder vielleicht die Gebirgsmarine, ja was denn nu?


    Michael


    PS: @Achim, ich glaube hier wäre Dein Vorwurf, dass jemand Märchen erzählt eher gerechtfertigt.

    Zwei unterschiedliche Anlässe zu unterscheiden ist wohl sehr fordernd, jetzt habe ich es extra für Dich fett markiert, vielleicht klappt es ja dann auch ohne Lesebrille:

    Der ERSTE Fall war ein ABFANGEN durch Militär, der ZWEITE eine Aufforderung zum Umkehren durch FIS.

    Schöne Grüße vom "Märchenonkel"
  • Bananenbieger schrieb:
    Hummingbird schrieb: und nach § 43 Nr. 11 kann das Unterschreiten als OWI geahndet werden! 


    Die Sicherheitsmindesthöhe ist in §6 (1) LuftVO definiert (und zwar entweder 500ft GND oder 1000ft über dem höchsten Hindernis in 600m Umkreis)
    Die Mindesthöhe für Überlandflüge nach Sichtflugregeln ist in §6 (2) definiert und NICHT die Sicherheitsmindesthöhe.
    §43 Nr. 11 LuftVO findet nur Anwendung auf die Sicherheitsmindesthöhe nach §6 (1) LuftVO. Das Unterschreiten der Mindesthöhe für Überlandflüge ist keine OWI!
    Die 2000ft dürfen ganz regulär unterschritten werden, z.B. bei tiefhängenden Wolken oder zur Unterfliegung von Lufträumen. Ansonsten findet sich immer etwas, mit dem man sich auf §3 (1) LuftVO ("Der Luftfahrzeugführer hat das Entscheidungsrecht über die Führung des Luftfahrzeugs. Er hat die während des Flugs, bei Start und Landung und beim Rollen aus Gründen der Sicherheit notwendigen Maßnahmen zu treffen.") berufen kann.
    Bei den ersten beiden Sätzen 100% Zustimmung. Aber §43 Nr11 umfasst blöderweise auch die Mindesthöhe bei Überlandflügen - Zitat:
    "entgegen § 6 Abs. 1 die Sicherheitsmindesthöhe unterschreitet, entgegen §
    6 Abs. 2 Brücken oder ähnliche Bauten, Freileitungen oder Antennen
    unterfliegt oder entgegen § 6 Abs. 3 Satz 1 einen Überlandflug
    durchführt
    "
    Wer also "aus Spass" (also ohne zu niedrige Wolken, Lufträume oder sonstige Not*) unter 2000ft über Land schrebbelt, handelt ordnungswidrig.
    Wer jetzt mal Zeit und Lust hat, kann sich ja mal mit der Liste der "meldepflichtigen Störungen" am Ende der LuftVO beschäftigen und diese umschreiben in eine Liste möglicher "nicht meldepflichtiger Störungen", die den Piloten, wie Du bereits angeregt hast, nach §3(1) in die Lage versetzt, schneller entscheiden zu können, ob er mit ohne oder Meldung sicherheitshalber von der Reiseflughöhe absteigt, um sich näher am Boden über den Verlauf von Bächen und Stacheldrähten vor Sicherheitsaussenlandung zu informieren. Und wenn die "Störung" dann auf einmal weg sein sollte, dann muss man natürlich schleunigst wieder auf 2000ft rauf.
    *Ich könnte mir z.B. ein akutes Unwohlsein des Paxvorstellen, der plötzlich Magenkrämpfe und Schweißausbrüche bekommt, dessen plötzliche radikale rektale Entlüftung deutlich unterhalb von 2000ft für sofortige Genesung sorgt ;-))
  • Oh. Dann hatte ich das falsch im Kopf. Wobei §43 Nr. 11 etwas unlogisch ist: Wenn ich gegen § 6 Abs. 3 Satz 1 verstoße, handele ich bereits ordnungswidrig. Wenn ich gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 handele, würde ich dann bereits eine Ordnungswidrigkeit begehen ;-)
    Ansonsten wie gesagt: Ich habe immer einen guten Grund, warum ich eine bestimmte Höhe fliege (sonst würde ich ja nicht in der Höhe fliegen...). Da ich eh größtenteils sehr kurze Flüge mache, ist ein Großteil meiner Flugzeit reines An- und Abfliegen und den Platzrundenverkehr kann ich meist auch noch beobachten. Von daher sehe ich die Sache sehr relaxt.
  • Unlogisch - stimmt!
    .....oder entgegen § 6 Abs. 3 Satz 1 einen Überlandflug
    durchführt....

    Dieses "Satz 1" macht nicht wirklich sinn und müsste raus, weil es ja strenggenommen die in den anderen Sätzen erlaubten Ausnahmen zur Ordnungswidrigkeit macht....

    Ohhh man, ich krieg Blähungen ;-))

  • maxmobil schrieb:


    Zwei unterschiedliche Anlässe zu unterscheiden ist wohl sehr fordernd, jetzt habe ich es extra für Dich fett markiert, vielleicht klappt es ja dann auch ohne Lesebrille:

    Der ERSTE Fall war ein ABFANGEN durch Militär, der ZWEITE eine Aufforderung zum Umkehren durch FIS.


    Es ging immer nur um die Aufforderung zum Umkehren durch FIS!


    Nach Lektüre der Postings in chronologischer Reihenfolge mag der Leser selbst entscheiden wer hier Märchen erzählt oder nicht lesen kann:


    maxmobil:
    Zwei Wochen früher war ich im UL unterwegs als ein anderer Spezialist sich auf FIS meldete und auf die Aufforderung sofort umzukehren weil er in eine Danger Area einfliegen würde, dreimal gemeint hatte "Ich bin nicht drin" bis FIS ihm klarmachte daß er "jetzt genau in der Mitte" war, was bei stattfindendem Scharfschießen mit Leopard -Panzern auch nicht gerade toll ist..


    Antwort:
    Der VFR-Einflug in ein ED-D- oder LO-D-Gebiet ist immer auf eigene Gefahr möglich, eine Freigabe ist im Gegensatz zu ED-R bzw. LO-R nicht erforderlich. Eine Aufforderung zum Umkehren wird daher von FIS nicht erfolgen, wenngleich sie es sicherlich empfehlen werden, wenn dort entsprechende Aktivitäten stattfinden.


    maxmobil:
    Dann war es evt. eine gesperrte Restricted Area, WO es war kam nicht zur Sprache.


    Antwort:
    Ich hatte Eure Alpenrepublik doch etwas größer in Erinnerung, als dass bei Kontaktaufnahme zu FIS ein einfaches "Österreich, 3500 ft" als Positionsmeldung ausreichend wäre...


    maxmobil:
    Nicht der Flieger hat Kontakt mit FIS aufgenommen sondern das Militär hat den Flieger auf der Notfrequenz gerufen während des Abfangens. Leider haben sie dabei keine kurze Zusammenfassung im Rundspruch gesende ;-)


    Antwort:
    ??? Erst meldet er sich bei FIS in einem LO-D, dann doch in einem LO-R, ach nein das Militär funkt ihn an oder vielleicht die Gebirgsmarine, ja was denn nu?


    Michael



     

  • Hm...soll ich was schreiben?
    In der Hoffnung, es wird richtig verstanden:
    http://www.youtube.com/watch?v=kvAVEej_WHU
    Hypnos (dem die "wer-hat-Recht-Threads" langsam mächtig auf die Nerven gehen)
  • @Hypnos


    Es geht überhaupt nicht darum Recht zu haben. Aber wenn jemand sich an seine eigenen Postings nicht mehr erinnern will und stattdessen persönlich wird, muss es wohl gestattet sein, dazu etwas zu entgegnen, oder sehe ich das falsch?


    Michael

  • ach ja, was waren das noch für Zeiten, als wir bis 150 m fliegen durften. :-)
    hm, da gab es Föxe, Sherpas und Vectors ;-)

    Spaß beiseite, ich geb Bananenbieger recht. Im mittelbaren Platzbereich mit Lesebrille (eingetragen im Medical) kann ich über einsamen BRD Gebieten (wie zBsp bei uns) auch mal in 150m über Grund fliegen.

    Sobald ich den Platzbereich verlassen und von der Lesebrille auf GPS umsteige, dann sollte ich, wenn möglich, die entsprechende Überlandflughöhe einhalten, sofern dies mir möglich ist. Ansonsten ist entsprechend die Sicherheitsmindesthöhe ausschlaggebend.

    Ich denke, wir haben es nun genug durchgekaut.

    Viele Grüße
    der_aeronaut

    PS Ich hab schon LEFax genommen...
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