Höhen in denen ihr fliegt?!

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  • Die Sicherheitsmindesthöhe beträgt 500ft und 1000ft über Menschenansammlungen bzw. Städten. §6 Absatz 1 LuftVO. Erzähl hier keine Märchen. ;-(
    Achim

    http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/BJNR006520963.html
  • Scoobydoo schrieb:
    was kostet die Welt.......?! und für alles andere hat er ja die Visa Card :-)
    Nachdem er offenbar in ein Sperrgebiet eingeflogen ist könnte es mit der VISA-Card allein nicht getan sein..

    Wie gesagt, FIS rufen oder auch nur monitoren hätte es verhindert.

    Zwei Wochen früher war ich im UL unterwegs als ein anderer Spezialist sich auf FIS meldete und auf die Aufforderung sofort umzukehren weil er in eine Danger Area einfliegen würde, dreimal gemeint hatte "Ich bin nicht drin" bis FIS ihm klarmachte daß er "jetzt genau in der Mitte" war, was bei stattfindendem Scharfschießen mit Leopard -Panzern auch nicht gerade toll ist..
  • maxmobil schrieb:

    Scoobydoo schrieb:
    was kostet die Welt.......?! und für alles andere hat er ja die Visa Card :-)
    Nachdem er offenbar in ein Sperrgebiet eingeflogen ist könnte es mit der VISA-Card allein nicht getan sein..

    Wie gesagt, FIS rufen oder auch nur monitoren hätte es verhindert.

    Zwei Wochen früher war ich im UL unterwegs als ein anderer Spezialist sich auf FIS meldete und auf die Aufforderung sofort umzukehren weil er in eine Danger Area einfliegen würde, dreimal gemeint hatte "Ich bin nicht drin" bis FIS ihm klarmachte daß er "jetzt genau in der Mitte" war, was bei stattfindendem Scharfschießen mit Leopard -Panzern auch nicht gerade toll ist..



    Hallo


     


    letzten Mittwoch bei FIS mitgehört :


     


    Meldet sich ein Flieger korrekt an.


    FIS: Squark und QNH


    FIS: Sie befinden sich in ED R Baumholder, da wird scharf geschossen ! 
    Flieger : Oh, welchen Kurs empfehlen Sie das ich da schnell wieder raus komm.


    FIS: Behalten Sie jetzt mal ihren Kurs bei und legen ein paar Kohlen drauf.


    Flieger : verstanden und lege die Kohlen drauf.


     


    Schon toll was da so durch die Gegend fliegt 


    Nur gut, dass das Heer gerade  kein Luft - Target gebraucht hat :)


     


    grüße


    Peter


     

  • .....grins, da schießt u.a. die Panzerhaubitze, also die Artillerie. Da hat man u.a. dann erst recht ein 472,5 kg Problem......
    Viele Grüße
    der_aeronaut
  • fl95 schrieb:
    Die Sicherheitsmindesthöhe beträgt 500ft und 1000ft über Menschenansammlungen bzw. Städten. §6 Absatz 1 LuftVO. Erzähl hier keine Märchen. ;-(
    Achim

    http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/BJNR006520963.html
    Was heißt hier Märchen? Schau mal Absatz 3! Es geht hier nicht NUR um die Sicherheitsmindesthöhe!
  • fl95 schrieb:
    Die Sicherheitsmindesthöhe beträgt 500ft und 1000ft über Menschenansammlungen bzw. Städten. §6 Absatz 1 LuftVO. Erzähl hier keine Märchen. ;-(

    Naja, Märchen sind das keine, sondern glasharte Vorschriften, aber prinzipiell hast Du natürlich recht.


    Entscheidend aber ist hierbei, wo sich eben die Städte, die anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorte sowie Katastrophengebieten befinden. Trifft man auf sie während eines Reisefluges, wo man den Platzverkehr noch im Blick hat, gelten sicher diese 1000 ft. Beim Überlandflug allerdings, also einem Flug, bei dem der Platzverkehr des Startplatzes nicht mehr beobachtet werden kann, beträgt die vorgeschriebene Mindestflughöhe nach § 6 Abs. 3 LuftVO 2000 ft über Grund. Es spielt also im Regelfall keine Rolle, ob man dabei besiedelte Gebiete oder Menschenansammlungen etc. überfliegt, denn die 2000 ft darf man nur im Ausnahmefall gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 LuftVO und zum Zwecke von Start und Landung unterschreiten. Das heißt aber auch, dass man sowohl im Abflug als auch im Landeanflug selbst über Katastrophengebieten etc. die Sicherheitsmindesthöhe unterschreiten darf.


    In der allgemeinen VFR Luftfahrt gibt es m.W. nur 3 Arten von Flügen, die sich auch so im Gesetzestext wiederfinden lassen, nämlich Ausbildungs- und Überlandflüge sowie den Platzverkehr. Alles andere wären dann Flüge zu besonderen Zwecken, die nach § 6 Abs. 4 LuftVO die Genehmigung der örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes benötigen. Der Begriff "Luftarbeit" und "Allgemeine Luftfahrt" schließen sich gegenseitig aus. "Allgemeine Luftfahrt" ist ziviler Flugbetrieb ausgenommen gewerblicher Luftverkehr und Luftarbeit. "Luftarbeit" wiederum ist Flugbetrieb, bei dem ein Luftfahrzeug für besondere Dienste wie in der Landwirtschaft, bei Bauarbeiten, Fotografie, Vermessung, Beobachtung und Überwachung, Suche und Rettung oder zur Luftwerbung eingesetzt wird. Ausbildung/Schulung ist keine Luftarbeit!


    Michael

  • maxmobil schrieb:
    Zwei Wochen früher war ich im UL unterwegs als ein anderer Spezialist sich auf FIS meldete und auf die Aufforderung sofort umzukehren weil er in eine Danger Area einfliegen würde,

    Der VFR-Einflug in ein ED-D- oder LO-D-Gebiet ist immer auf eigene Gefahr möglich, eine Freigabe ist im Gegensatz zu ED-R bzw. LO-R nicht erforderlich. Eine Aufforderung zum Umkehren wird daher von FIS nicht erfolgen, wenngleich sie es sicherlich empfehlen werden, wenn dort entsprechende Aktivitäten stattfinden.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    maxmobil schrieb:
    Zwei Wochen früher war ich im UL unterwegs als ein anderer Spezialist sich auf FIS meldete und auf die Aufforderung sofort umzukehren weil er in eine Danger Area einfliegen würde,

    Der VFR-Einflug in ein ED-D- oder LO-D-Gebiet ist immer auf eigene Gefahr möglich, eine Freigabe ist im Gegensatz zu ED-R bzw. LO-R nicht erforderlich. Eine Aufforderung zum Umkehren wird daher von FIS nicht erfolgen, wenngleich sie es sicherlich empfehlen werden, wenn dort entsprechende Aktivitäten stattfinden.


    Michael

    Dann war es evt. eine gesperrte Restricted Area, WO es war kam nicht zur Sprache.

  • maxmobil schrieb:


    ... WO es war kam nicht zur Sprache.


    Ich hatte Eure Alpenrepublik doch etwas größer in Erinnerung, als dass bei Kontaktaufnahme zu FIS ein einfaches "Österreich, 3500 ft" als Positionsmeldung ausreichend wäre...


    Michael

  • Hallo!

    -> Die Sicherheitsmindesthöhe beträgt 500ft und 1000ft über
    Menschenansammlungen
    -> bzw. Städten. §6 Absatz 1 LuftVO. Erzähl hier keine
    Märchen. ;-(

    Das ist schon witzig und ich erlebe es immer
    wieder, das die Piloten immer sagen:
    ich darf runter bis auf 500 bwz. 1000 ft - weil *das* sind
    ja die Sicherheitmindesthöhen.

    Leider ist das fast immer ziemlich falsch  ;-))


    Ich fasse mal kurz und knapp zusammen:


    Überlandflug (= Flug über die Platzrunde hinaus) ---> midestens 2000 ft GND - Ende!

    Diese 2000 ft GND darf ich genau aus 4 Gründen *unterschreiten* :

    Wetter *über* mir - dann darf ich runter bis 500 bzw. 1000 ft. GND
    Luftraum *über* mir - dann darf ich runter bis 500 bzw. 1000 ft. GND
    Nach Anweisung eines Controllers in C o. D - dann darf ich runter bis 500 bzw. 1000 ft. GND

    Landung - dann darf ich runter bis GND (Landen)

    Wollen zwar viele nicht wahrhaben - Is′ aber leider so  :-)


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