Hein Mueck schrieb:Das ist ein Zweischneidiges Schwert und wird von meinem Steuerberater gerne als Drohgebärde verwendet: Wenn die Direkten Kosten nicht anerkannt werden und der Anteil beruflich veranlasster Flugstunden es erlaubt, dann nehmen wir das Flugzeug ins Betriebsvermögen, aber dann sind Avionik-Updates, Neulackieren etc. eben Betriebsausgaben. Danach ist dann meist länger Ruhe.
Von Afa (UL als Wirtschaftsgut) hat mir mein SB abgeraten.