Liebe Kranichinnen, liebe Kraniche !
Ein langjährig bekannter Vereinskamerad möchte mit unserem C 42
selbständig fliegen. Den Gutzweiler Fragenkatalog haben wir beant-
wortet, Jetzt gehts um die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
und danach wird er auf unserem UL als Pilot eingetragen.
Hat jemand für uns einen Tip, denn es geht ja um vielfach mögli-
che Rollschäden, herausgerissene Kabel, Beschädigungen aller
Art, die nicht von der Kasko bezahlt werden und im lfd Betrieb
wahrscheinlich vorkommen werden ?
Wie könnten die Versicherungs- und Kontrollkosten aufgeteilt
werden, was ist mit der AfA, Hallenstellplatz Vergütung ?
Wir möchten das klären, bevor es zum Knall und eine wert-
volle Freundschaft einen Knax bekommt.....
Danke für Eure Empfehlungen !
Liebe Grüße von den Ruhrhöhen !
Roland
Hallo Roland,
so wie ich das lese handelt es sich ja um eine Privatmaschine die Dir und noch einem anderen ( Haltergemeinschaft ) gehört ( keine Vereinsmaschine). Also die C42 hat mehr als einen Eigner und soll von einem Dritten geflogen werden der nicht Mit-Eigentümer ist ? oder ?
Grüße Peter
Moin Roland,
dafür gibt es soviele Modelle wie Haltergemeinschaften, daher kann man sich nur anhören wie es andere machen und dann wählen, was einem am besten gefällt.
ich habe es mit meiner Dynamic so gemacht, dass ich eine Excel aufgestellt habe, die alle Mitnutzer sehen können. Das Flugzeug gehört alleine mir, aber wir betreiben es zu viert.
Darin sind feste Beträge drin, die zu gleichen Teilen verteilt werden, egal wie viel der einzelne fliegt und Teile die von der Nutzungsdauer abhängen.
Ein wichtige Prämisse dabei ist, dass wir allgemeine kleine Schäden alle selbst reparieren (können). Die Kasko ist nur für die großen Kracher, also Totalverlust, oder äusserst schwere Rollschäden wie zB harte Landung mit Fahrwerkbruch und Propeller kaputt, und Motorgetriebe zur Wartung und von mir aus noch ein Loch dabei im Flügel.
Das entscheidet über die ggf. notwendige Höhe der Kasko-Eigenbeteiligung.
Im Festanteil sind:
im Betriebsanteil sind:
Für Schäden, die man nicht selbst reparieren kann muss man dann vereinbaren, ob der Verursacher für Beträge bis zur Kaskoeigenbeteiligung übernimmt. Dazu bietet sich ein Vertrag an, damit man im Falle des Falles einfach völlig klar vorliegen hat, wie es abläuft.
Man kann natürlich gerne vereinbaren, dass Schäden mit nicht eindeutiger Verursachersituation per Umlage geregelt werden. Wenn das vorher geklärt ist, kann sich auch keiner beschweren wenn es passiert.
und eines muss immer klar sein: (vernünftige) Verträge macht man dafür, dass man sich nachher nicht streiten muss sondern eine einfache Handlungsanweisung hat.
Und zum anderen: gute Freundschaft, gute Abrechnung.
Lieber Peter, lieber Steffen E !
Das ist ja eine Anleitung für ein "Rundumsicherheits Paket" , das ich da erhalten
habe ! Dafür kann ich gar nicht oft genug Danke sagen !
Ja, vor sechs Jahren habe ich Euch um Hinweise auf C 42 Charter Möglichkeiten
angesprochen und danke nochmal für die vielen Tips von Euch ! Bin aber auch
am TMG dran geblieben und habe dann in Allendorf die Brechtigung für die C 172
bekommen. Allerdings fehlt mir bei Blick auf den Verbrauch jedes Behaglichkeits-
und Verantwortungsgefühl; Kinder und Enkel wollen ja auch noch leben/fliegen !
Deshalb habe ich bei Marco Kind die C 42 B bestellt und meine liebe Claudia hat
in der Nähe von M gladbach Funk- und UL Lizens mit Passagierberechtigung ge-
macht. Gleich gehts weiter-------
Ihr könnt Euch vorstellen, welcher Sicherheitsgewinn sich daraus ergibt,
daß Hin - und Rückflug, Ausflugplanung und Luftraumkontrolle nach dem
Vieraugenprinzip erfolgt, für mich ein Segen !
Nun wandte sich ein Allendorfer FL an uns und möchte gerne auf den
linken Sitz, deshalb meine Anfrage. Claudia ist sehr exelerfahren und
kriegt das bestimmt hin ; Danke, Danke, Danke !
Liebe Grüße vom Edersee !
Eure ClauRo
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