Hallo werte Community!
Ich bin Axel, seit Jahren stiller Mitleser und habe mich jetzt doch mal angemeldet weil ich einfach keine konkreten Infos zu meinem Problem finde. Vielleicht kann mir einer vin euch den sachverhalt erklären. Das wäre perfekt.
Wenn ich in Deutschland ein Ul zulassen will, welche Rolle spielt dann der Hersteller, der Musterbetreuer, der Musterzulassungsschein und das Gerätekennblatt? Oder anders gefragt, kann ich einfach ein UL zulassen dass ich ohne Musterbetreuer zum beispiel direkt beim Hersteller kaufe?
Beste Grüße und danke schonmal 😉
FlyingAxel1972
FlyingAxel1972 schrieb:Wenn Du ein Stück zum Verkehr zulassen möchtest, benötigst Du eine technische Zulassung, die dokumentiert, dass das Stück der Bauvorschrift entspricht bzw. die Bauvorschrift erfüllt. Diese technische Zulassung ist durch das Gerätekennblatt dokumentiert.
Wenn ich in Deutschland ein Ul zulassen will, welche Rolle spielt dann der Hersteller, der Musterbetreuer, der Musterzulassungsschein und das Gerätekennblatt?
Das Gerätekennblatt kann eine Einzelzulassung sein oder eine Musterzulassung. Definitiv brauchst Du das um ein Stück zum Verkehr zuzulassen. Eine UL-Musterzulassung in einem anderen Land hilft nur dann, wenn es ein Land mit akzeptierter Zulassung ist, zB Österreich, die dann auf vereinfachtem Weg anerkennbar ist.
Die nationale (deutsche) technische Zulassung wird durch das Gerätekennblatt dokumentiert und einem Musterbetreuer zugeordnet.
Der Musterbetreuer stellt dann in einer Stückprüfung fest, dass das Stück dem Gerätekennblatt entspricht und zum Verkehr zugelassen werden kann.
FlyingAxel1972 schrieb:Daher: nein.
kann ich einfach ein UL zulassen dass ich ohne Musterbetreuer zum beispiel direkt beim Hersteller kaufe?
Danke für deine ausführliche Antwort. Damit habe ich gar nicht gerechnet 😀
Also nochmal für Anfänger die den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen. Sagen wir ich möchte ein UL aus sagen wir Litauen kaufen (also direkt vom Hersteller). Dann kann ich das mit deren von einem deutschen Verband ausgestellten Type certificate nicht in Deutschland zulassen sondern muss auf Teufel komm raus unbedingt und auf jeden fall einen deutschen Musterbetreuer einbeziehen?
...hm, ich würde schon sagen er kann irgendwo ein Flugzeug kaufen und kann versuchen es als UL- Einzelstück in Deutschland zu zulassen.
Einen Musterbetreuer in Deutschland braucht es da nicht, vielleicht wird er selber einer.
Er müsste alle Nachweise der deutschen Bauvorschrift erbringen. Viel rechenen, viel testen, viel bezahlen, rechnet sich für ein Durchschnittsflugzeug definitiv nicht.
FlyingAxel1972 schrieb:kleiner Tip: greif zum Hörer und ruf bei diesem deutschen Verband doch mal an.
von einem deutschen Verband ausgestellten Type certificate
Gruß
Thomas
FlyingAxel1972 schrieb:Wenn Du die existierende Zulassung anwenden willst, musst Du selbstverständlich eine Komformität zur Musterzugelassenen Variante nachweisen und die stellt nun mal der Halter der Zulassung aus, der dafür selbstverständlich Geld haben möchte, weil er den Aufwand für die Zulassung betrieben hat.
Dann kann ich das mit deren von einem deutschen Verband ausgestellten Type certificate nicht in Deutschland zulassen sondern muss auf Teufel komm raus unbedingt und auf jeden fall den deutschen Musterbetreuer einbeziehen?
Schon die Fairness gebietet das.
Du kannst aber auch selbst eine Musterzulassung oder Einzelstückzulassung durchführen, dann siehst Du selbst den Aufwand.
Verstehe! Vielen Dank für die schnelle Aufklärung. Wieder etwas gelernt 😎
Musterbetreuer hier:
Das Wort Musterbetreuer hat sich umgangssprachlich eigentlich nur für die Bezeichnung der legalen Entität durchgesetzt (juristische oder natürliche Person) welche Vertragspartner des zulassenden Verbandes ist. DIese Entität hat also eine Musterzulassung eines Designs mit dem Verband initiiert, hat alle Nachweise geliefert um nachzuweisen das das Muster Konformität zu den Bauvorschriften einhält und hält auch die Zulassung.
Nur diese Instanz ist also der rechtliche Ansprechpartner für Änderungen gegenüber dem Verband.
Viele Hersteller haben dies einer dritten Partei überlassen und haben sich dann gewundert, das Sie ohne den sogenannten Musterbetreuer bei den Verbänden keine Veränderungen der Zulassung durchführen können. Sie haben ja nicht die Musterzulassung.
Oft ist das Muster sogar gar nicht unter der Bezeichnung des Herstellers, sondern der des Musterbetreuers geführt.
Kann man auf den Kennblättern sehen. Dieser Typ ist für den Verband dann ein ganz anderer Typ als das baugleiche Muster im Ausland.
Es ist also nicht verkehrt für Kunden darauf zu achten, ob der Hersteller auch die Funktion des Musterbetreuers innehat.
EIn Hersteller welcher auch das Muster führt, wird bestimmt nicht einen Kunden im Regen stehen lassen, wenn dieser Unterstützung bei der Zulassung eines im Ausland erworbenen Muster benötigt. Da können die Interessen eines nationalen, vom Hersteller unabhängigen Musterbertreuers schon abweichen.
Natürlich kann man auch eine Einzelzulassung anstreben. Dann muss man, wie schon erwähnt, selber die Nachweise (auch physikalisch) erbringen. Zu Info: Nur das Paperwork entspricht bei der Musterzulassung etwa der Höhe von 0,8 Meter Din A4 Ordnern.
Oliver_K schrieb:das ist aber dann nicht gut auf den Punkt gekommen.
Zu Info: Nur das Paperwork entspricht bei der Musterzulassung etwa der Höhe von 0,8 Meter Din A4 Ordnern.
Nicht zu vergessen:
Ein einmal auch im Ausland serienmäßig hergestelltes Flugzeug kann in D nicht mehr als Einzelstück zugelassen werden. So wäre ein in Litauen gebautes serienmäßig hergestelltes Flugzeug nur per Musterzulassung oder Anerkennung der Musterzulassung, wenn die Bauvorschriften in Litauen denen in D entsprechen in D zulassbar. Eine Einzelstückzulassung ist momentan in so einem Fall nicht möglich.
Andere und einfachere Regeln gibt es bei den 120kg Flugzeugen. Die Fiche aus Frankreich lässt sich für kleines Geld in eine deutsche Zulassung umschreiben.
Gruß
Gregor