924driver schrieb:Ok, mal konkret, Charterkunde macht folgendes:
Im Versicherungsbereich wird viel Mist gebaut, weil es halt sehr komplexe Themen sind. Jeder weiß irgendwas, Rechtsprechung ändert sich laufend, es wird viel Halbwissen verbreitet
Beschädigt vor/nach Flug Charterflugzeug. Wer zahlt?
Beschädigt selbes Flugzeug bei Halle kehren. Wer zahlt?
Beschädigt selbes Flugzeug beim allgemeinen putzen des Flugzeuges 5 Stunden vor dem Charterflug. Wer zahlt?
Beschädigt selbes Flugzeug beim putzen aber ist an diesem Tag überhaupt nicht damit geflogen. Wer zahlt?
Beschädigt selbes Flugzeug bei Wartungsarbeiten. Wer zahlt?
Wem fallen noch andere Szenarien ein? ;)
Chris
Es gibt zumindest ein kleines Almosen von der Allianz.
Ich kläre mal ab ob ich den Schaden evtl. von der Steuer absetzen kann.
LG
Guten Abend Herr Dr.,
die beigefügte abschließende Rückmeldung haben wir nun von der Allianz erhalten.
Dass überhaupt nur eine Kulanz (aufgrund meines Einwands der Versicherbarkeit statt Ablehnung Liberalität) in Betracht gezogen worden wäre, wenn der Luftfahrtkasko-Vertrag bei der Allianz bestehen würde, hätte man uns natürlich gleich vor Abklärung mit Ihnen mitteilen können.
So leid es uns tut, können wir keine Unterstützung der Allianz an den Kosten bewirken, wobei ich auf die tatsächlich bestehende Problematik bei diesem Sachverhalt „Luftfahrzeug“ bereits in der Mail vom 19.05.26 ausführlich eingegangen bin.
Aufgrund der langjährigen Geschäftsbeziehung wollen wir uns zumindest von unserer Agentur aus erkenntlich zeigen und Ihnen gerne 500 € zur Beteiligung an Ihren Aufwendungen anbieten. Wäre dies für Sie in Ordnung?
Was mal wieder bestätigt, dass es durchaus Sinn machen kann, einem Unternehmen treu zu bleiben und
nicht nach der Gig-Manier über den Markt zu hüpfen.
Komplexes Thema. Leider darf ich aus Datenschutzgründen nur wenig aus meiner täglichen Praxis plaudern.
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