Cosmopolitan schrieb:Das liegt meiner Einschätzung nach immer daran, ob der Schaden im Rahmen einer Flugabsicht lag, was hier wegen des Reinigens nach der Landung ja gegeben ist.
Es wäre tatsächlich interessant welche Versicherung denn da überhaupt in Frage käme für derartige Schäden?
Ich hatte mal einen Hangarierungsschaden ohne jeglichen Plan fliegen zu wollen. Da hat die PHV ohne zucken reguliert.
Da ich aber ein Flugzeug gegen ein anderes geschoben habe, wäre es bei Flugabsicht eben Aufgabe der Haftpflicht des bewegten Flugzeuges gewesen.
Das passt hier aber alles nicht. Da muss man wohl auf die Kulanz hoffen und sonst in den sauren Apfel beissen.
Ich finde aber dann darf man im Gegenzug auch Stolz darauf sein, sich nicht zum Versicherungsbetrug hinreissen zu lassen.
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