Haftung bei Hangarierungsschäden

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  • MOIN schrieb:
    Damit muß der Versicherer regulieren. Punkt.
    sagt doch keine was gegen, nur stimmt es nicht, dass jede Bewegung im Hangar zum Flugbetrieb gehört und daher eben auch die PHV gilt.
  • Jede Bewegung Deines Flugzeugs zur Erbringung der Flugabsicht ist über Deine Versicherung gedeckt. Ich habe mich eben übrigens verschrieben, natürlich nicht Kasko sondern Haftpflicht, meiner Versicherung hat reguliert. Hab mir gerade die Unterlagen nochmal angesehen war schon ewig her...

  • Schon mal vielen Dank für Antworten!

    Nun, laut meinem Vercharter sind Rangierschäden in der Halterhaftpflicht (und auch in der Kasko) explizit ausgeschlossen. Das hatte er mir allerdings bisher nicht gesagt. Es hat wohl auch schon mal jemand gegen die Versicherung geklagt und verloren. Ich hätte mir besser das Kleingedruckte anschauen sollen, werde ich jetzt aber nochmal nachholen.

    Bei meiner PH sind Schäden im Umfeld des „Führen“ von Kraftfahrzeugen aller Art (auch Luftfahrzeuge) ebenfalls ausgeschlossen. Hier befürchte ich ebenfalls eine für mich ungünstige Interpretation des Begriffs „Führen“. Ich habe den Schaden dort gemeldet und lass mich überraschen.

    VG

  • Steffen_E schrieb:
    ...nur stimmt es nicht, dass jede Bewegung im Hangar zum Flugbetrieb gehört und daher eben auch die PHV gilt.
    Vermutlich sogar in den meisten Fällen.

    Bsp.: Vor 2 Wochen das Winglet bei einem Freund repariert. Das war kein "Einschlag", sondern jemand hat das mit einem Griff verwechselt und daran herumgezerrt (hat sich natürlich nicht gemeldet). Etwas länger her - Loch an der Unterseite eines WT9 Leitwerkes repariert. "...muss ein Stein bei Start oder Landung gewesen sein" Das Loch hatte aber die uns vertraute Form eines Flügelprofils und im Hangar ist unter dem HR, die Fläche eines Segelflugzeugs (mit WL) abgelegt.

    Oder: Ein fremdes Flugzeug wird auf ein anderes - ebenfalls fremdes Flugzeug manövriert. Gelegentlich müssen Fluggäste mit Nachdruck daran gehindert werden, irgendwo mit anzufassen (Fussgänger und Inbetriebnahme...)

    Besonders gruselig ist es, wenn mehrere fremde Flugzeuge rausgezogen werden müssen, um an das jeweilige Gerät zu kommen.

    BTW: Schmunzeln musste ich bei der Haftpflichtversicherung (in AT notwendig) meines Spindelberger-Anhängers zum UL-Transport. Hier wollte man die Verwendung auf Flugplätzen ausschließen...

    Eine gute Privathaftpflicht schadet nie

  • In meinem Fall hat nun schlussendlich doch die Halterhaftpflicht des Vercharterers anstandslos bezahlt (nachdem der Vercharterer diesen überhaupt erstmal dort gemeldet hat)

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 1 Jahr.
  • Ich muss die Experten zu diesem Themenkreis leider auch nochmals um ihre Expertise bemühen.

    Unsere FK14 Vereinsmaschine hatte ich für eine Exkurs zur AERO nach Markdorf gechartert und nach dem Rückflug mit meinem Flugkameraden wieder perfekt an den Hangar Stellplatz rangiert. Der Flug war somit erfolgreich abgeschlossen und nun ging es nur noch um die Reinigungsarbeiten. Wegen der staubigen Graspiste in Markdorf hatte ich mich dazu entschlossen auch die Full Flaps zu säubern.  Leider verlor ich anschließend beim Reinigen der Cockpithaube die Balance und habe bei rettenden Absprung mit meinem Sneaker die linken Flaps erwischt... Tja Dümmer geht immer ;-(

    Leider ist da neben den Lackabplatzungen an der Bespannung auch zwei Rippen und die Abschlussleiste in Mitleidenschaft gezogen worden und der KV für die Reparatur liegt bei 3000€.

    Ich habe das heute bei meiner Allianz PHV gemeldet, aber die nette Sachbearbeiterin hat mir da grundsätzlich wegen einer LFZ. Beteiligung schon einmal wenig Hoffnung auf eine Schadensregulierung in Aussicht gestellt, weil die Schäden bei der Nutzung eines gechartertes LFZ. entstanden wären.

    Wie ist das hier denn tatsächlich juristisch zu werten?

    Für mich war die fliegerische Nutzung ja mit dem Abstellen am Standplatz im Hangar eigentlich beendet und die anschließende Putzorgie erfolgte erst nach einer ca. 15 Min. Pause.

    Danke fürs Helfen!

  • Cosmopolitan schrieb:
    Beteiligung schon einmal wenig Hoffnung auf eine Schadensregulierung in Aussicht gestellt, weil die Schäden bei der Nutzung eines gechartertes LFZ. entstanden wären.
    Dann passt man die Story halt entspr. an...


    Chris

  • Cosmopolitan schrieb:
    Wie ist das hier denn tatsächlich juristisch zu werten?
    Na da bist Du ja hier genau richtig -:)

    Habt ihr denn im Verein nicht irgendeine Versicherung welche vom Piloten verursachte Schäden am Flieger bezahlt, quasi eine Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung? Muß ja nicht unbedingt in der Halle und nach dem Flug passiert sein.

  • Ja hinterher ist man halt immer schlauer....

    Schau mer mal was da jetzt seitens der "ARROGANZ" Versicherung dabei rauskommt.

    Leider habe ich da im vorauseilendem Gehorsam schon eine ziemlich detaillierte Beschreibung des ganzen Szenarios bei der Dame am Telefon gemacht und aus der Nummer komme ich wohl nicht mehr so einfach raus.

    Ja der Verein hat eine Kasko Versicherung mit 3000€ SB.

    Danke nochmals für die Inputs!

  • Cosmopolitan schrieb:
    weil die Schäden bei der Nutzung eines gechartertes LFZ. entstanden wären.
    Da würde ich heftig widersprechen (du hast das ja bereits angedeutet). Der Schaden ist an einem geparkten Flieger entstanden! Gechartert und auch bezahlt wird Blockzeit, das ist Vertragsinhalt und ist gleich Nutzungszeit. Alles davor und danach passiert ausserhalb dessen.

    Chris

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