sukram schrieb:Hallo Markus,
Das berechtigte Interesse liegt allein schon darin begründet, dass ein Unternehmen im Sinne seiner unternehmerischen Freiheit beispielsweise den Erfolg einzelner Kampagnen messen möchte.
das Thema haben wir heute ausführlich in unserer morgentlichen Expertenrunde besprochen und unsere Anwältin für Datenschutzrecht hat ganz klar erleutert, dass das ein weitläufiger, möglicherweise teurer Trugschluss ist.
Ein berechtigtes Interesse bedarf einer ausführlichen Abwägung und Dokumentation in den betrieblichen Datenschutzunterlagen, wobei ein wichtiger Aspekt auch der Ort der gespeicherten Daten ist.
Ist das außerhalb der EU wird es kritisch.
Viele Grüße
vom Bodenpersonal im Unruhestand
Ralf
.... übrigens bedeutet mein Unruhestand unter Anderem, dass ich seit nunmehr 4 Jahren im Datenschutz arbeite.