Ausländisches UL in Deutschland zulassen

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  • Wenn ich im Ausland gebraucht ein UL kaufe, kann ich damit dann auch in Deutschland fliegen?

    Insbesondere auch, wenn die UL-Version im Ausland eine leicht andere Bauart hat, z.B. eine etwas abgeänderte Flügelart, die es bei der deutschen UL-Version des Herstellers nicht gibt und hier offensichtlich warum auch immer keine Zulassung hat?

    Und lässt man das ausländische UL nach dem Kauf dann mit D-MXXX zu oder behält man das ausländische Kennzeichen?

  • Ausländische UL dürfen in DE nicht mit deutscher UL Lizenz geflogen werden, nicht einmal eingeführt.

    Zulassung auf DM ist nur möglich, wenn das UL zu 100 % dem deutschen Kennblatt entspricht.

    Somit ist es sehr risikoreich ausländische UL zu erwerben.

  • Danke für die Info. 

    D.h. man müsste am besten den UL-Schein des Auslands machen, aus dem man das UL kauft?

  • Moin,

    und seinen Hauptwohnsitz in das Land verlegen, aus dem das UL stammt. 

    ULs sind problemfrei nur national zu betreiben. Also in D ein D zugelassenes UL mit der deutschen Lizenz. Alle anderen Konstruktionen sind immer zumindest schwierig, da grenzüberschreitend die jeweiligen Dokumente nur begrenzt akzeptiert werden. Wenn du ein UL im Ausland erwerben und in D zulassen möchtest, brauchst du die Bestätigung des Herstellers, das dieses Exemplar auch den deutschen Bestimmungen entspricht. Oder du klärst mit DULV / DAeC, ob und wie du gegebenenfalls eine Einzelzulassung bekommen kannst.

    Hier gibt es ne Handvoll Diskussionen zu allen Konstellationen zu Wohnsitz, Lizenz und Zulassung.

    Gruss Raller 

  • Als Deutscher hilft es nur deutsch zugelassenes UL in Deutschland zu fliegen.

    Allen anderen Konstellationen hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben, das wird nichts mehr.

    Grund war, dass in anderen Ländern weder Rettung noch JNP etc. gefordert sind u das wollte man in DE unterbinden.

  • raller schrieb:
    Wenn du ein UL im Ausland erwerben und in D zulassen möchtest, brauchst du die Bestätigung des Herstellers, das dieses Exemplar auch den deutschen Bestimmungen entspricht.
    Genau so ist es. Ich möchte nur die Formulierung erweitern: es muss bestätigt werden, dass es dem zugelassenen Muster entspricht. Das findet über eien Stückprüfung durch den Musterbetreuer in D statt, der dafür verständlicherwiese auch eine Gebühr sehen will.

    Ein anderer Flügel, wie am Anfang genannt, wird da sehr wahrscheinlich ein Ausschlussgrund sein.

    Gruß,
    Steffen 

  • Wie schon richtig beschrieben ist es Piloten mit Wohnsitz in Deutschland nicht erlaubt ein UL mit ausländischer Registrierung in Deutschland, auch wenn dieser die entsprechende ausländische Lizenz besitzt, zu steuern. Für Überführungen kann man aber wohl Ausnahmegenehmigungen bei den Verbänden beantragen.

    Natürlich kann man auch Luftsportgeräte importieren. Für die Zulassung muss ein Prüferklasse 5, welcher bei den Verbänden für diesen Typ berechtigt wurde (die Qualifikation des Prüfers lassen diese sich von dem Vertragspartner der Verbände für die Zulasssung, umgangssprachlich Musterbetreuer genannt, bestätigen). bei der Stückprüfung die Konformität des Musters mit der deutschen Zulassung bestätigen. Für Änderungen, welche LTF relevant sind, müssen für diese Nachweise erbracht werden, welche der entsprechende Verband abnicken muss.

    Sollte der „Musterbetreuer“ nicht Hersteller sein, wird so etwas erfahrungsgemäß nicht so einfach, da dieser oft nicht die Nachweise selber erbringen kann, bzw. kein Interesse haben könnte wenn dieser auch den deutschen Vertrieb betreut. Ansonsten bleibt einem noch der steinige Weg der Einzelmusterzulassung offen.

    Im Kennblatt des Typs kann man sehen, wer der Vertragspartner des Verbandes für das Muster ist.

  • Da ich das Thema exakt so hinter mir habe (Flugzeug aus Luxemburg mit FR Kennung eingeführt) Hier mal ein paar Infos.

    bewegen dieses Typs mit FR Zulassung in DE --> nur mit Ausnahmegenehmigung

    Nach Import, Bestätigung des Verbandes/Behörde bei dem das Flugzeug zugelassen war, das dieses "ausgelistet" ist. 

    Ohne diesen Nachweis --> Keine Zulassung in DE möglich

    Danach oder besser davor, mit dem Musterbetreuer (in meinen Fall glücklicherweise der Hersteller selbst) eine Erstzulassung beantragen (Verband nach Wahl bzw. dort wo die aktuellste Musterzulassung liegt (472.5 versus 600kg muß nicht identisch sein!!)

    Neuzulassung deswegen weil das Muster ggf. nie in DE angemeldet war! De facto ist es eine Erstzulassung unabhängig vom Alter!

    Dies geht einher mit allen dafür notwendigen Gutachten (Lärm, Avionik, Stückprüfung, Rettungssystem checken on gemäss UL LTF!! etc.)

    Versicherung beantragen

    Kennzeichen beantragen.....

    warten...

    warten...

    noch länger warten....

    Zahlen. 

    In meinem Fall da ich auch das alte Kennzeichen mitnehmen wollte meiner vorherigen Maschine, war das alles zusammen gut 1200,-- Hab die Rechnungen nicht mehr aber billig wars nicht...

  • Danke für die hilfreiche Info.

    Und auf welche Zeit hat sich das dann insgesamt belaufen?

  • MOIN schrieb:
    das alles zusammen gut 1200,--
    ist definitiv nicht wenig Geld, aber ich habe es mir viel teurer vorgestellt. Je nach Maschine (und persönlicher Liquidität) durchaus eine Möglichkeit. Danke für die Info.

    Weißt du zufällig, ob es da durch DE-Stellen Unterschiede gibt, ob der Flieger, wie in deinem Fall, aus FR kommt oder einem nicht EU / europ. Land.

    Danke

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