Oliver_K schrieb:Nein, eben nicht. Um die Rechte deiner Lizenz ausüben zu dürfen, brauchst du LP für entweder Englisch oder die verwendete Funksprache. Kurz zusammengefasst: Hast du Englisch, darfst du die Rechte deiner Fluglizenz ausüben, egal welche Funksprache du verwendest. Hast du kein Englisch, brauchst du eben ein LP in der verwendete Funksprache. Genau das sagt FCL055a und die Ansicht wurde nun mehrere Male von der EASA bestätigt. Aber es ist in Deutschen Foren wohl üblicher Usus alles zu hinterfragen, Gesetze in der maximal negativsten Sinne zu interpretieren, und damit selbst am Flugverhinderung beizutragen.
Also brauchst Du das proficiency endorsement für die Sprache die benutzt wird.
Ob du ansich funken darfst, regelt ja nicht die LP, sondern ein Radiotelefonie-Zertifikat, in Deutschland BZF oder AZF. In Frankreich gibt es kein pendant zum "BZF", also kannst du fröhlich Französisch funken, wenn du entweder Englisch oder Französisch LP in deine Fluglizenz registriert hast. Hier wird das auch nochmal super kurz und einfach erklärt: http://fliegen-in-frankreich.de/funk.html