Oliver_K schrieb:Nein, eben nicht. Um die Rechte deiner Lizenz ausüben zu dürfen, brauchst du LP für entweder Englisch oder die verwendete Funksprache. Kurz zusammengefasst: Hast du Englisch, darfst du die Rechte deiner Fluglizenz ausüben, egal welche Funksprache du verwendest. Hast du kein Englisch, brauchst du eben ein LP in der verwendete Funksprache. Genau das sagt FCL055a und die Ansicht wurde nun mehrere Male von der EASA bestätigt. Aber es ist in Deutschen Foren wohl üblicher Usus alles zu hinterfragen, Gesetze in der maximal negativsten Sinne zu interpretieren, und damit selbst am Flugverhinderung beizutragen.
Also brauchst Du das proficiency endorsement für die Sprache die benutzt wird.
Ob du ansich funken darfst, regelt ja nicht die LP, sondern ein Radiotelefonie-Zertifikat, in Deutschland BZF oder AZF. In Frankreich gibt es kein pendant zum "BZF", also kannst du fröhlich Französisch funken, wenn du entweder Englisch oder Französisch LP in deine Fluglizenz registriert hast. Hier wird das auch nochmal super kurz und einfach erklärt: http://fliegen-in-frankreich.de/funk.html
ange12lo schrieb:Bla bla bla bla.... Die gestellte Frage ist die obige um die es geht.Selbstverständlich darf man die Rechte seiner Lizenz ausüben, sofern man auf englisch Funken kann und darf, aber darum geht es doch überhaupt nicht. Lasst doch diese ganze Rechtehaberei...
Nun haben mir ein Kollege gesagt, dass ich nicht auf allen Deutschen Plätze die Englische Voice anwenden darf.
Ich darf in ganz Deutschland fliegen und meine Rechte der Lizenz ausüben sofern ich nur englisch funken kann und ich darf auch auf jedem Platz landen, der auch für englisch zugelassen ist.
Auf Plätzen, die allerdings nur für Deutsch zugelassen sind, kann und darf ich dann nicht landen, da ich ja nicht auf deutsch funken kann.
Aber wie bereits ja schon mehrfach hier geschrieben: Dabei handelt es sich um kleinere Plätze und es wird niemand jemandem einen Strick drehen, der mit englisch dort dennoch landet.
StevenOS schrieb:warum eigentlich nicht?
Auf Plätzen, die allerdings nur für Deutsch zugelassen sind, kann und darf ich dann nicht landen, da ich ja nicht auf deutsch funken kann.
StevenOS schrieb:Die LP Klarstellung gehört dazu, denn um Deutsch funken zu dürfen reicht das Englische LP, allerdings zusätzlich ein Radiotelefonie-Zertifikat für Deutsch (BZF/AZF, und/oder in der Lizenz eingetragen). Der Fragesteller aus der Schweiz hatte angegeben einen LAPL zu besitzen. Deshalb kam es überhaupt zur Erwähnung, und daraus wurde seitens anderen Falschinformationen in die Welt gebracht.
Bla bla bla bla.... Die gestellte Frage ist die obige um die es geht.
StevenOS schrieb:Richtig, und genau dafür braucht es offiziell nur ein Sprechfunkzeugnis, jedoch kein Deutsch LP falls Englisch LP schon vorhanden.
Auf Plätzen, die allerdings nur für Deutsch zugelassen sind, kann und darf ich dann nicht landen, da ich ja nicht auf deutsch funken kann.
Wobei solche Plätze wo nur Deutsch zugelassen ist in Deutschland immer unkontrolliert sind, und da bezweifle ich ob Funkkontakt rein rechtlich überhaupt erforderlich ist. (Sprich: Man könnte dort legal landen, in dem man gar nichts im Funk sagt.) Nicht zu funken trägt aber natürlich nicht zur Sicherheit bei, deshalb wird in der Tat keinen Strick daraus gemacht, wenn du entweder ′illegal′ Deutsch funkst oder eben Englisch.
Hallo,
was mach dann ich als Südtiroler? ;-)
Gottfried
GoKnoll schrieb:Jodeln :-)
was mach dann ich als Südtiroler? ;-)
Was ich nicht verstehen kann ist: die OP kann Deutsch. Vielleicht mit einem schweitzer Akzent, aber vom Lesen würde ich sagen, dass er Hochdeutsch kann.
Warum viel Reden? Ich würde einfach Deutsch funken...
Vielleicht ist das Problem, dass der OP die Redewendungen nicht kennt? Man kann ganz schnell hier sie nennen... Zum Starten und Landen auf INFO-Plätze braucht man nicht besonderes viel...
Ich stand vor 2 Jahren auch da in Italien und wusste nicht, was ich funken musste. Ein Freund hat mir die Redewendungen gegeben und nun funke ich auf Italienisch ohne Probleme...
Oder sehe ich falsch?
Grüße
Luca
Hi Luca,
ist ja immer die Frage, was ist das theoretische Problemchen und was das praktische :-)
Theoretisch hat man z.B. mit den BZF II die Berechtigung zum Funken in deutscher Sprache und beim BZF I kommt noch englisch hinzu. (...also nicht italienisch)
Für die nicht LSGler unter uns, die z.B. LAPL o. PPL haben hat sich die EASA die Sache mit dem LP überlegt. (ULler hat ja nur die nationale Behörde was zu melden), demnach müsste man für die Sprache in der man funkt eben ein LP haben
Aber mal zu praktischen:
Die Idee war ja, dass die Leute sprechen und hören können was da so gefunkt werden soll, da sollte man meinen, dass du das als Muttersprachler schon hinbekommen könntest (auch wenn du dich noch mit ein paar Phrasen vertraut machen musstest)....außerdem gilt ja bei der UL Lizenz nicht, dass du ein LP haben musst
Frage wäre also, wie wahrscheinlich ist es, dass du beim Funken auf italienisch nicht mitbekommst, was da passiert (ich denke gen null) und weiter in wie fern es italienische Gesetze o.ä. gibt, die dein Vorhaben einschränken und wer mit dir diskutieren möchte....ich vermute auch eher unwahrscheinlich
francop schrieb:Ganz ehrlich gesagt: wenn ich alles verstehe (und kann nachweisen, dass ich das tue, genau wie der OP nachweisen kann, dass er Deutsch versteht), glaube ich kaum, insbesondere bei einem unkontrollierten Flugplatz, dass jemand was fragt...
Frage wäre also, wie wahrscheinlich ist es, dass du beim Funken auf italienisch nicht mitbekommst, was da passiert (ich denke gen null) und weiter in wie fern es italienische Gesetze o.ä. gibt, die dein Vorhaben einschränken und wer mit dir diskutieren möchte....ich vermute auch eher unwahrscheinlich
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