Dieses Mitglied hat den fliegerischen Steckbrief noch nicht weiter ausgefüllt.
gelöschter User am 16.02.2023 um 16:34 Uhr bearbeitet
Finde diese Diskussion ziemlich amusant. Machen wir uns nun wirklich soviele Gedanken ob und wann eine Funkstelle nun Info oder Radio heisst? Ist am Ende doch ziemlich egal, es betrifft sowieso keine ATS-Stelle. Das Deutschland sich zum EU-Standard anpasst finde ich absolut verständlich, aber bis auf eine kurze Nachricht ist das Thema doch gegessen.
FlyingDutchman schrieb: Finde diese Diskussion ziemlich amusant. Machen wir uns nun wirklich soviele Gedanken ob und wann eine Funkstelle nun Info oder Radio heisst?
Also ich nicht, aber ich finde es trotzdem sehr gut, dass wir sowas hier diskutieren, weil ich daraus gelernt habe, dass ich eben nicht jetzt jeden Info als Radio anspreche und damit für Verwirrung sorge.
und ein Forum ist doch eigentlich dazu über das Schwarmwissen mehr zu lernen.
FlyingDutchman schrieb: Ist am Ende doch ziemlich egal, es betrifft sowieso keine ATS-Stelle.
Natürlich ist es "egal", nur einheitlich muß es sein. Darum geht es doch hier.
Wenn eine Behörde eine rechtsgültige Änderung vornimmt, die Piloten aber auf ihrer ebenso rechtsgültigen AIP-Sichtflugkarte weiterhin den alten Zustand vorfinden, dann ist das Durcheinander programmiert.
Irgendwie zeigt uns doch hier jemand, wie es gerade nicht geht.
Ja, es gibt nur eine NfL die gültig ist, und das ist diese hier in Rede stehende. Die wurde vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) als zuständige Stelle herausgegeben. Sie ist GÜLTIG!
Wer sich an den Unterricht zu Luftfahrtveröffentlichungen erinnert weiß, dass es eine „Hierarchie der zeitlichen Kritikalität und Relevanz“ gibt.
Kurzfristige Änderungen und damit sofort gültig für kurzfristige Änderungen: NOTAM. Ausführlichere Änderungen mit zeitlicher Relevanz, den NOTAM nachgeordnet sind die NfL I und dann NfL II. Erst dann kommt die AIP und sonstige Veröffentlichungen bzw. Vorgaben. Das bedeutet konkret, dass die NfL mit ihrer zeitlichen Vorgabe (gilt mit Veröffentlichung wenn nix anders drin steht) der AIP vorgeht.
Genau für solche Fälle wie jetzt sind die NfL. Die Funkurkunden sind denen dann genauso nachgeordnet, wie die AIP Anflugblätter. Ist auch nix Neues, kennen wir von der 8,33KHz Umstellung ja bereits.
Dass es ungeschickt ist, so etwas ohne mediale Begleitung und ohne Vorlauf zu machen, lassen wir mal dahingestellt. Rechtlich ist es eindeutig und klar.
Im Landesverband NRW habe ich alle Mitglieder darüber informiert und natürlich auch mit der Bundesnetzagentur Rücksprache gehalten. Die werden jetzt kürzlich eine Info bzw. möglicherweise eine Allgemeinverfügung herausgeben.
Zur Verfügbarkeit von NfL für Luftfahrer sei ergänzend angemerkt, dass jeder Platzbetreiber jedem Piloten einen Flugvorbereitungsraum mit aktueller ICAO Karte, AIP und NfL bereitstellen muss.
Von daher hilft es wenig, wenn jetzt jeder bei der BNetzA anruft und sagt: Im Keller brennt Licht…Die wissen das🤣
Initiator der besagten NfL – die es offiziell übrigens nur gegen Bezahlung gibt – ist das Bundesamt für Flugsicherung (BAF), das sich den Vorwurf einer handwerklich denkbar schlechten Umsetzung gefallen lassen muss.
Angel schrieb: ...auch mit der Bundesnetzagentur Rücksprache gehalten. Die werden jetzt kürzlich eine Info bzw. möglicherweise eine Allgemeinverfügung herausgeben.
Das ist doch eine wertvolle Info, vielen Dank. Natürlich ist die allgemeine Verwirrung groß und ich denke da ist es nur verständlich, dass nicht nur Piloten sondern auch die Platzbetreiber ein wenig mit dem Rücken zur Wand stehen und sich nach der aktuellen Lage bei den zuständigen Stellen erkundigen. Es macht jetzt natürlich keinen Sinn mehr, noch in irgendeiner Weise an INFO festzuhalten, nachdem es noch einmal neue Updates und die Klärung einiger offener Fragen gab.
Also künftig:
All we hear is RADIO ga ga RADIO goo goo RADIO ga ga
Angel schrieb: Zur Verfügbarkeit von NfL für Luftfahrer sei ergänzend angemerkt, dass jeder Platzbetreiber jedem Piloten einen Flugvorbereitungsraum mit aktueller ICAO Karte, AIP und NfL bereitstellen muss.
So? Muß er das? Einen Aktenschrank voller gültiger NfL, die älteste von 1953 und heute noch in Kraft - zur Flugvorbereitung?? Glaube ich nicht!
In unserer Platzzulassungs-Urkunde ist vermerkt:
"Für die von den Luftfahrzeugführern durchzuführende Flugvorbereitung müssen bei der Flugleitung mindestens jeweils auf dem neuesten Stand bereitgehalten werden: a) Luftfahrtkarte ICAO 1: 500.000 des Bundesgebietes mit Flugsicherungsaufdruck; b) Luftfahrthandbuch der Bundesrepublik Deutschland Band VFR; c) Nachrichten für Luftfahrer; d) Luftverkehrsgesetz (LuftVG); e) die zur Durchführung des LuftVG erlassenen Rechtsverordnungen."
Also kein allgemeiner Vorhalt der NfL.
Daraus schließe ich, dass die Lektüre der NfL eben nicht zur aktuellen Flugvorbereitung zählt, mit Ausnahme der AIP-Karten natürlich, die der Pilot zur Vorbereitung/Durchführung des aktuellen Flugs benutzt, und die seinerzeit "auch mal" als NfL veröffentlicht worden sind.
edit:
angel hat mich zu Recht auf meinen schweren Schnitzer mit Punkt c) hingewiesen - bitte betrachtet diesen Post von mir als gegenstandslos. ca-max
Schubschrauber zitiert den Aerokurier: Initiator der besagten NfL – die es offiziell übrigens nur gegen Bezahlung gibt – ist das Bundesamt für Flugsicherung (BAF), das sich den Vorwurf einer handwerklich denkbar schlechten Umsetzung gefallen lassen muss.
Sehr richtig - die "Handwerkliche Umsetzung" der NfL ist sogar unter aller Sau!
Während die vorigen Ausgaben der "Sprechfunkverfahren" (und ich kenne so ziemlich alle seit zwei Jahrzehnten) wenigstens sauber gestaltete Druckseiten mit ordentlichem Zeilenumbruch besaßen, wirkt die neueste Ausgabe wie eine in höchster Terminnot und in Nachtarbeit von Hilfskräften zusammengehauene zusammenhanglose Textsammlung. Das Einzige, worauf akribisch geachtet wurde ist, dass jeder Schnipsel mit einer korrekten SERA-Numerierung überschrieben wurde. Da muss maximaler ministerieller Termindruck dahinter gestanden haben, auweia!
Ich habe die vorigen Ausgaben immer meinen BZF-Schülern als Lernmaterial zur Verfügung gestellt - mit dieser unordentlichen Ausgabe ist das schlicht nicht möglich.
Persönlicher Ausblick: Es gab schon einmal ein Jahr, in dem drei dieser "Bekanntmachungen" hintereinander erschienen sind, weil der Herausgeber es einfach nicht geschafft hatte, geänderte Regeln adäquat einzuarbeiten... genau damit rechne ich jetzt auch. Man soll die Hoffnung nicht aufgeben.
Notwendige Funktionen der Community sind immer aktiv. Externe Karten und Videos werden erst geladen, wenn Du sie einmalig freigibst oder hier dauerhaft erlaubst.
Die Einwilligung für Werbung wird getrennt über die von Google bereitgestellte Einwilligungsverwaltung gesteuert.