Luftsportgeräteführer schrieb:Ach ja, der Hinweis darauf, dass das auch bei bester Vorbereitung passieren kann ist Ablenkung?
Lieber Steffen_E, mein Ton ist genau deshalb so wie er ist weil so mancher Flieger hierzulande so reagiert wie du wenn es um was wichtiges geht
Man(n) reagiert mit einer Ablenkung vom Thema indem etwas irrelevantes gesagt wird. Dein Auto-QNH ist genau sowas.
Das ist ein mangelhafte Sicherheitskultur, keine gute.
Dein herablassender Ton ist einfach weder gute Airmanship noch Sicherheitskultur.
Wirst Du aber sicher anders sehen.
cbk schrieb:Oh je, zwischen der CTR Dortmund und der CTR Düsseldorf gibt es einen 3.500ft Bereich, wenn ich das richtig sehe ist das der Boden auch höchstens auf 500ft. Richtung Süden bei Wuppertal ist der Surface was höher aber da kann man auch bis 4.500ft hoch. Zwischen der CTR Köln und CTR Düsseldorf gibt es eine schöne "Passage" mit FL 65 Deckel.
Meine Konsequenz ist, daß ich maximal noch den Flughafen Dortmund von Osten anfliege und ansonsten einen ganz großen Bogen um das Ruhrgebiet mache, auch wenn einige Arbeitskollegen fragen, ob wir eine Runde über ihre Wohnhäuser in Dortmund, Essen, Hagen oder Bochum drehen könnten.
Alles klein Hexenwerk. Vielleicht mal die vielen "hohen" LR in der Navi Software ausblenden, oder die 3D Lufträume von mir in Google Earth einblenden. http://www.skyfool.de/luftraeume/
Ich kachel′ auch nicht durch jede CTR dort mit FIS/Tower Control durch, aber ganz die Area muss man nun wirklich nicht vermeiden.
-skyfool
skyfool schrieb:Ich habe mir mal schnell die 2020erICAO Karte gegriffen. In dem Quadaranten beträgt die Geländehöhe 19, also 1900ft. Bis zum 3500ft Deckel bleiben da also noch 1600ft. Ok, über Bochum im Norden des Quadranten scheint es etwas niedriger zu sein. Aber wie man da die Mindestflughöhe von 2000ft agl über den dichtbesiedelten Städten einhalten soll, ohne wirklich bis ganz nah an die Grenzen der Lufträume zu gehen, ist mir schleierhaft.
zwischen der CTR Dortmund und der CTR Düsseldorf gibt es einen 3.500ft Bereich, wenn ich das richtig sehe ist das der Boden auch höchstens auf 500ft
cbk schrieb:2.000ft???
Mindestflughöhe von 2000ft agl über den dichtbesiedelten Städten
Meines Wissens nach 1.000ft über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600m (im dicht besiedelten Gebieten)
cbk schrieb:Musst Dir schon ein bisschen Mühe machen bei Deiner Flugplanung
...schleierhaft
Recklinghausen: 270ft
Herne: 227ft
Bochum: 306ft
Sprockhövel 637ft. - kurz vor Ende von 3.500
Ennepetal 857ft. - schon unter der 4.500er.
Also überall ca. 2.000 ft über Grund, was nicht mehr notwenig ist, und mindestens 1.000ft unter dem Deckel.
-skyfool
Mindestflughöhe ist 1.000ft, nicht 2.000
Ich fliege mehrmals pro Monat unter dem Düsseldorfer Deckel. Über Essen und dem Bochumer Süden maximal 2.500ft. Ich flieg da i.d.R. um 2.000ft. Darüber die Airliner in 5.000 bis 6.000ft. Eindrucksvoll, wenn die A380 der Emirates über dem Baldeneysee ins Final dreht.
Wer das nicht hinkriegt, hat meines Erachtens das falsche Hobby.
Nordseepilot schrieb:... unter der Maßgabe, im Falle des Falles immer zu einem Notlandefeld kommen zu können. Über dem Stadtzentrum einer großen Stadt sind 1000 ft AGL meist nicht ausreichend.
Mindestflughöhe ist 1.000ft, nicht 2.000
(Eine Virus darf dann wohl tiefer fliegen als eine C22 oder ein MTOsport.)
Tom971 schrieb:Unabhängig davon ob es sinnvoll ist und es der gesunde Menschenverstand vorgibt, wo steht das?
unter der Maßgabe, im Falle des Falles immer zu einem Notlandefeld kommen zu können
Tom971 schrieb:Was da steht ist veraltet, dort wird auf § 6 Abs. 3 LuftVO Bezug genommen. Aktuell wird das Thema Sicherheitsmindesthöhe in § 37 LuftVO geregelt und da findet man keinerlei Höhenangaben mehr, nur noch den Verweis nach SERA 5005. Und damit gilt mind. 1000 ft über dicht besiedeltem Gebiet.
https://www.fliegermagazin.de/wissen/recht-sicherheitsmindesthoehe/
Chris
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