GAT24 (VFR-Flugplaner)

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Die übliche Erbsenzählerei.....und wenn ich mir den Post vom Doc durchlese offenbart sich mir ein fundamentales nichtverstehen von Standardvertragsklauseln... Gut ist vielleicht nicht sein tägliches Geschäft...

    GAT24 hält sich in Ihren AGB′s lediglich von Schäden frei die nicht in Ihrem Einflussbereich liegen. So what? Möchte mal spasseshalber die Haftungsfreistellungsklauseln in einem Behandlungsvertrag vom Doctor sehen.....
    Die Ärztekammer liefert den Standeskollegen dazu reichlich Unterstützung....und Standarddokumentation

    Nichts anderes macht GAT24 da. Die sind nur so gut wie die Prozesskette davor. Bricht die Übertragung zur DFS beim automatischen aktualisieren ab, können sich Verzögerungen in den Daten ergeben was in letzter Konsequenz dazu führen kann das das Wetter evtl. falsch angezeigt wird. Da die Daten mehrmals am Tag aktualisiert werden tendiert diese Wahrscheinlichkeit gen "0" Wer sagt denn das die DFS täglich das "richtige" Wetter liefert? Nur weil sie das offizielle Organ sind? So naiv kann doch keiner sein...

    Und selbst dann unterstelle ich mal gibt es genügend Piloten die selbst mit den Originaldaten der DFS zwar brav die Papierlage erfüllen und trotzdem nix peilen...Was um alles in der Welt soll GAT24 dann bitteschön da garantieren?

    Drucke ich mir die AIP′s heute noch aus?? NEIN! Gat 24 nutze ich fast nur noch Zuhause, Unterwegs habe ich alle relevanten Daten auf dem iPad, Online, aktuell (es sei denn ich hab vergessen zu aktualisieren analog zur Papiervariante vergessen einzuheften. Da liegt der Fehler dann zwischen den Ohren..)

    Also was soll das theoretisieren? Die Fälle die hier skizziert werden gibt es real nicht.....Zumindest solange nicht wie es draussen Mitarbeiter des LBA′s gibt die ernsthaft eine Flugplanung im Flugbuch haben wollen bevor der Flugtag beendet ist.....Erare Humanum est....
  • MOIN schrieb:
    Die übliche Erbsenzählerei.....und wenn ich mir den Post vom Doc durchlese offenbart sich mir ein fundamentales nichtverstehen von Standardvertragsklauseln

    ...

    Wenn daraus mal kein "Doc - unchained" wird ...  ;-)

    Eric

  • OsramBulb schrieb:

    Du musst hier natürlich eine weitere Fehlerquelle berücksichtigen. Eine Schnittstelle, die du bei direkter Abfrage beim DWD oder DFS nicht hättest, ist das vom GAT24 geschaffene Interface, welches die Abfrage wiederum beim DWD oder DFS macht. 

    Falsch werden die Daten nur sein, wenn sie falsch von DWD oder DFS geliefert werden (das würde dann aber auch bei den DWD- und DFS-eigenen Diensten der Fall sein, da man die Daten in zentralen Systemen verwaltet).

    Das einzige GAT24-seitige Problem wäre, dass das Interface nicht funktioniert und daher keine neue Daten eingespielt werden - Dem Ding zwischen unseren Ohren sollte dann auffallen, dass z.B. die Zeit- und Datumsangabe im Wetterbericht nicht stimmt.
  • Da habe ich ja ′was angerichtet...

    Ich versuche einmal einen Abschluss: Ein gewisses Restrisiko besteht (möglicherweise) bei GAT24. Wer das scheuen möchte, der lässt sich nicht darauf ein, alle anderen bekommen eine recht ordentliche Leistung zum fairen Preis.

    Können wir uns darauf einigen?


    Soweit ich meinen Testzugang nutzen kann, gibt es im Wetterbriefing wohl ein paar Abstriche gegenüber PC_MET in Sachen Komfort bzw. Darstellung, die aber die Funktionalität der Module kaum beeinträchtigen. Die Meldung "GAFOR D4" z.B. reicht ja völlig aus, da muss man nicht noch mit der Maus über das Gebiet fahren können, um automatisch die Auflösung von "D4" angezeigt zu bekommen.

    Wahrscheinlich hat PC_MET (zumindest in der Online-Variante) ein paar Module mehr, aber ob man die (neben den in GAT24 angebotenen) wirklich braucht in der Praxis, kann ich nicht beurteilen.

    Gruß

    Karl
  • MOIN schrieb:
    Die übliche Erbsenzählerei.....und wenn ich mir den Post vom Doc durchlese offenbart sich mir ein fundamentales nichtverstehen von Standardvertragsklauseln...

    Was gibt es an der glasharten Aussage, "die EuroGAT24 stellt in ihrem Portal lediglich gebündelte aktuelle Informationen zur Verfügung. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit ist ausgeschlossen", nicht zu verstehen?


    In einem Behandlungsvertrag hieße das dann, "der Behandler stellt lediglich sein persönliches, aktuelles Wissen über die anzuwendende Therapie zur Verfügung. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollsständigkeit der Durchführung ist ausgeschlossen" oder so ähnlich.


    Wie der DWD rechtlich und praktisch die Weitergabe seiner Daten durch Dritte beurteilt, kann man hier nachlesen. Möglicherweise hat GAT24 ja einen Kooperationsvertrag mit dem DWD, nur kann ich davon auf deren Seiten nichts finden.
    Ähnlich äußert sich übrigens die DFS, die lediglich Urheberrechtsgebühren für Veröffentlichungen aus der AIP kassiert. Was dann korrekterweise oder aber auch nicht mit den Daten passiert, liegt betonterweise nicht in deren Einflussbereich.


    Ich stelle die Bemühungenvon GAT24 ja nicht in Frage, aber warum zum Schmiedchen gehen, wenn der Schmied doch um die Ecke wohnt?


    Michael


    PS: In der Kenntnis des Arzthaftungsrechts bin ich bestimmt im Vorteil!

  • Hallo Michael,

    > zumal man zu nur unwesentlich höheren Kosten, Zugriff auf
    > die autorisierten Originalquellen hätte.

    Wo sonst noch bekomme ich die VFR Anflugkarten online aktuell (und verbindlich) her?
    Und zu welchem Preis?

    Bitte um Hinweise.

    Danke!!

    BlueSky9
  • BlueSky9 schrieb:
    Wo sonst noch bekomme ich die VFR Anflugkarten online aktuell (und verbindlich) her?
    Und zu welchem Preis?

    Verbindlich und offiziell gibt es die zur Zeit online bzw. digital leider nirgends, nicht einmal von der DFS, die neben ihren digitalen "Visual Flight Guide" nach wie vor die Papierversion der AIP als verbindlich ansieht.
    Dass das ein Anachronismus ist, ist klar, umso mehr, weil die AIP natürlich wie fast alle Druckerzeugnisse "elektronisch" entsteht.
    Natürlich nutze ich den "Visual Flight Guide". In regelmäßigen Abständen falle ich der DFS auf die Nerven und frage, ab wann man endlich auf das Papiermonster verzichten kann.
    Alle die auf die AERO gehen, sollten das gleich tun!


    Michael

  • @BlueSky9

    z.Bsp. im Jahresabonnement bei FlyMap für 169,-- EUR inkl. monatlicher Aktualisierung. SkyMap bietet das auch an.

    Bertus
  • FlyingDentist schrieb:
    Verbindlich und offiziell gibt es die zur Zeit online bzw. digital leider nirgends, nicht einmal von der DFS, die neben ihren digitalen "Visual Flight Guide" nach wie vor die Papierversion der AIP als verbindlich ansieht.
    Seit 2006 gelten die CD und die Onlineversion der deutschen AIP als amtliche Veröffentlichungen und sind im Sinne der luftrechtlichen Vorschriften des Bundesministeriums anerkannt. Das ist auch zu lesen auf den Seiten der DFS.
    "Offizielle" Veröffentlichungen gibt es nicht.
    Den AIRAC Regularien der ICAO folgend tritt eine Revision der AIP alle 28 Tage in Kraft. Immer ab einem bestimmten Datum. Die sind bis 2019 jetzt schon bekannt. Für 2013 sind das 4.4.,2.5.,30.5.,27.6....... Bis dahin bleibt sie voll umfänglich gültig. Sollten AIP-Daten vor Inkrafttreten der nächsten Folge modifiziert werden, sind diese Änderungen durch ein NOTAM zu veröffentlichen.
    Neben den amtlichen Veröffentlichungen gibt es weitere, die nicht amtlich sind, aber auf den amtlichen Daten fussen und von vielen Airlines weltweit genutzt werden: Jeppesen, Lufthansa Systems..... Sicherlich ohne juristische Probleme.
  • Rteissen schrieb:
    Seit 2006 gelten die CD und die Onlineversion der deutschen AIP als amtliche Veröffentlichungen und sind im Sinne der luftrechtlichen Vorschriften des Bundesministeriums anerkannt. Das ist auch zu lesen auf den Seiten der DFS.

    Das ist so nicht richtig.
    Hier im Forum und auch in diesem Thread wird nämlich vielfach das "VFR" der AIP, die für uns Sichtflieger maßgebend ist, unterschlagen.
    Es ist allerdings richtig, dass die IFR-Version der AIP seit geraumer Zeit als CD und Onlineabo erhältlich ist und dabei auch alle juristischen und luftrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Leider berücksichtigt diese AIP den Sichtflug nur derart marginal, dass sie für den Ultraleicht und Nicht-IFR-Motorflug annähernd wertlos ist. Darüber hinaus nur als Jahresabo mit weit über € 300,- Kosten erhältlich und so bestimmt kein Schnäppchen.
    Insofern kann ich jetzt nur präziser wiederholen, es gibt derzeit keine offizielle und verbindliche Online- oder Datenträgerversion der AIP VFR!


    Rteissen schrieb:
    "Offizielle" Veröffentlichungen gibt es nicht.

    Natürlich, nämlich die Papierversion der AIP VFR.


    Rteissen schrieb:
    Neben den amtlichen Veröffentlichungen gibt es weitere, die nicht amtlich sind, aber auf den amtlichen Daten fussen und von vielen Airlines weltweit genutzt werden: Jeppesen, Lufthansa Systems..... Sicherlich ohne juristische Probleme.

    Den Airlines kann die deutsche AIP-VFR auch ziemlich egal sein.


    Michael

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