Nur, wie auch immer diese "Abstimmung" aus geht,Nein keines Wegs.
in 100% aller Fälle trägt die Verantwortung alleine der Pilot!
Nur unterliegt eben eine Landung auf einer nicht in Betrieb genommenen Piste nicht der Betriebssicherungspflicht des Platzhalters. Insofern findet diese Landung dann nicht nur in der Eigenverantwortung des Piloten statt, sondern auch zu 100% auf dessen Risiko.Man landet immer in Eigenverantwortung und zu 100% auf eigenes Risiko.
Man landet immer in Eigenverantwortung und zu 100% auf eigenes Risiko.Das ist ein viel verbreiteter Irrglaube!!
Bei einer regulären Platzbenutzung - mit Flugleiter und positivem PPR also - ist der Platzhalter immer für Start-, Lande- und Rollschäden haftbar, sofern diese von der Beschaffenheit oder besser Nichtbeschaffenheit bzw. den Betriebsumständen, z.B. Tiere auf der Piste, des Platzes ausgehen.
Beim Fliegen ohne Flugleiter (FoF) z.B. wird genau diese Platzhalterhaftung explizit in den von den teilnehmenden Piloten zu unterschreibenden Rahmenbedingung ausgeschlossen, weil der Platzhalter bzw. sein Vertreter in Form eines Flugleiters ja nicht vorort sind und die gefahrlose Benutzung garantieren können.
Michael
Bei einer regulären Platzbenutzung - mit Flugleiter und positivem PPR also - ist der Platzhalter immer für Start-, Lande- und Rollschäden haftbar, sofern diese von der Beschaffenheit oder besser Nichtbeschaffenheit bzw. den Betriebsumständen, z.B. Tiere auf der Piste, des Platzes ausgehen.Wer glaubt, der Platzhalter kommt fuer Rollschaeden auf, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Lies mal bei Fliegermagazin-Recht das Thema "2008/04 Plichten des Flugplatzbetreibers".
Wer glaubt, der Platzhalter kommt fuer Rollschaeden auf, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.Der Kollege im Beispiel von Dr. Winkler ist ja alles andere als frei von Schuld oder besser vielleicht mehr Opfer eigner Dummheit als der Widrigkeiten des Rollwegs. Dennoch zeigt es ja, dass die Platzhalterversicherung sich mit dem Schaden befasst hat, prinzipiell also eine Haftung besteht, die allerdings nur zum Tragen kommt, wenn der Platz, die Piste oder der Rollweg auch in regulärem Betrieb ist. Andernfalls hätte die Versicherung die Regulierung eben aus diesem Grund schon abgelehnt.
Wer glaubt, der Platzhalter kommt fuer Rollschaeden auf, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.Ja ,dann glaub mal schön weiter...
Besondere Vorsicht beim Landeanflug und bei der LandungSignal:Ein in der Signalfläche ausgelegtes waagerechtes quadratisches rotes Feld mit einem gelben Diagonalstreifen.... Signal (BGBl. I 1969, 2134)Bedeutung:Beim Landeanflug und bei der Landung ist wegen des schlechten Zustandes des Rollfeldes oder aus anderen Gründen besondere Vorsicht geboten.Und das liegt aus guten Gruenden praktisch immer aus... ;)
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