Die Wasserkuppe hat demnach garkeine "Landebahn 06"Interessant waere, was passiert, wenn der FL eine Landung auf der 06 "freigibt", der Pilot das umsetzt und dann den Flieger schrottet. Die Versicherung wird es sicher spannend finden, dass der Pilot auf einer nicht zugelassenen Piste gelandet ist... ;)
bzw. "Startbahn 24" zugelassen - damit erübrigt sich
jede Diskussion mit einem Flugleiter :-)
Moin,
was die Wasserkuppe angeht, geht es wohl darum, daß sich an einem Ende der Bahn ein Naturschutzgebiet befindet, das von Motorflugzeugen nicht überflogen werden darf. Segelflugzeuge dürfen auf der Wasserkuppe in beide Richtungen landen und starten. Zumindest ist das mein Wissensstand, ich war aber noch nie dort.
@BlueSky & FlyingDentist:
Ich denke, daß die 99,9%, wo es mit der in Betrieb befindlichen Bahn paßt, kein Problem sind. Ein Problem wird es doch erst, wenn eine Bahn in Betrieb ist, die ich z.B. aufgrund der Windrichtung nicht anfliegen kann. Wer hat dann in den restlichen 0,1% der Fälle das letzte Wort bei der Wahl der Piste?
Bei der Diskussion hier muß ich immer an den Landeversuch einer A320 am 01.03.2008 in Hamburg denken. Da war die Piste 23 "in Betrieb" und der Wind kam aus 300 Grad mit ordentlichen Böen und dreht langsam immer weiter Richtung 310°, 320°, ... Die Windgeschwindigkeit betrug 33 Knoten, in Böen 47 Knoten, also auch für einen Airbus gewaltig viel Holz.
In Hamburg gibt es auch eine Piste 33, diese ist ähnlich lang wie die 23. Meiner Meinung nach hätte der Pilot bereits für den ersten Landeversuch auf Piste 33 bestehen müssen. Wenn schon soviel Wind, dann bitte von vorn.
--> https://www.youtube.com/watch?v=nNR0a4TMxeA
--> http://www.airliners.de/bericht-zu-....rmlandung-vorgelegt/20534
Also, muß man erst sehenden Auges den Vogel schrotten, um dann eine Notlage (Mayday) erklären zu können und so die freie Landebahnwahl zu bekommen oder kann man da als Pilot auch schon vorab auf die eigene Wahl der Piste bestehen?
Damals gab es bei mir im Bekanntenkreis auch schon eine heftige Diskussion zu dem Vorfall bzgl. der Frage, wer das letzte Wort bei der Wahl der Piste hat, also ob der Pilot die Piste 23 akzeptieren muß oder ob er auf der 33 bestehen kann, weil er ja schließlich verantwortlich für den Vogel ist und im Zweifelsfall bei einem Unfall auch den Kopf (auch im physikalischen Sinne) hinhalten muß. Meine persönliche Meinung dazu: "Wenn ich als Pilot dafür verantwortlich bin, bedeutet das im Umkehrschluß auch, daß ich das Recht auf die Entscheidung haben muß, auch gegen den Türmer oder den Papst höchstpersönlich."
Aktuell sind 29 Besucher online.