Im Ausbildungsnachweis waren nicht die benötigten Angaben und Unterschriften für die Erteilung von Flügen außerhalb der Sichtweite des Fluglehrers dokumentiert.weiss jemand, ob es in Folge dieses Unfalls zu juristischen Verfahren gekommen ist? Mit diesem einen Satz im Unfallbericht steckt der FI quasi mittendrin in der persönlichen Haftung, denn ein Flugauftrag hätte formal gar nicht ausgestellt werden dürfen.
HAllo Anonym
Ich kann dir jetzt nicht ganz folgen, wieso hätte nicht ein Auftrag erteilt werden sollen? Fehlende Angaben sind nicht unrichtige Angaben. Meiner Meinung nach ist ein juristisches Verfahren nur in Betracht zu ziehe, wenn unrichtige Tatsachen im Ausbildungsnachweis dokumentiert sind. Die Aufzeichnungen des Fluglehrers, resp. das Ausbildungsprotokoll der Flugschule ist hier wahrscheinlich massgebend.
Bei einer Gesamtflugerfahrung ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Kriterien für den ersten Alleinflug erfüllt waren. So kann das ordentlich geführte Ausbildungsprotokoll der Flugschule diesen "Defekt" des Ausbildungsnachweises juristisch "heilen".
BY THE WAY: Der Unfallbericht strotzt vor Professionalität!
"Um 10:28 Uhr1 erfolgte der Start des Ultraleichtflugzeuges
(UL) unter Aufsicht der Fluglehrerin. Um 12:20 Uhr landete das UL auf
dem Flugplatz Müritz Airpark. Der Wiederstart erfolgte um 11:43 Uhr. Nach Aussagen
des Flugleiters am Mürtiz Airpark waren Landung und Start ohne Auffälligkeiten
verlaufen."
Bei den Beamten des BFU läuft die Zeit sogar rückwärts ;-)
Wieso kann man mit andro geräten hier im forum nicht schreiben? Habe nur ich das problem?Nein...
Zumindest die Versicherungen werden sich an den Inhalten des Ausbildungsnachweises klammern wenn es um die Haftungsfrage geht.
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