BFU Unfallbericht Flugunfall Neustadt Glewe

Forum - Unfallprävention
  • Im Ausbildungsnachweis waren nicht die benötigten Angaben und Unterschriften für die Erteilung von Flügen außerhalb der Sichtweite des Fluglehrers dokumentiert.
    weiss jemand, ob es in Folge dieses Unfalls zu juristischen Verfahren gekommen ist? Mit diesem einen Satz im Unfallbericht steckt der FI quasi mittendrin in der persönlichen Haftung, denn ein Flugauftrag hätte formal gar nicht ausgestellt werden dürfen. 

    Link zum Bericht...
  • HAllo Anonym

    Ich kann dir jetzt nicht ganz folgen, wieso hätte nicht ein Auftrag erteilt werden sollen? Fehlende Angaben sind nicht unrichtige Angaben. Meiner Meinung nach ist ein juristisches Verfahren nur in Betracht zu ziehe, wenn unrichtige Tatsachen im Ausbildungsnachweis dokumentiert sind. Die Aufzeichnungen des Fluglehrers, resp. das Ausbildungsprotokoll der Flugschule ist hier wahrscheinlich massgebend.

    Bei einer Gesamtflugerfahrung ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Kriterien für den ersten Alleinflug erfüllt waren. So kann das ordentlich geführte Ausbildungsprotokoll der Flugschule diesen "Defekt" des Ausbildungsnachweises juristisch "heilen".

    BY THE WAY: Der Unfallbericht strotzt vor Professionalität!

    "Um 10:28 Uhr1 erfolgte der Start des Ultraleichtflugzeuges

    (UL) unter Aufsicht der Fluglehrerin. Um 12:20 Uhr landete das UL auf


    dem Flugplatz Müritz Airpark. Der Wiederstart erfolgte um 11:43 Uhr
    . Nach Aussagen


    des Flugleiters am Mürtiz Airpark waren Landung und Start ohne Auffälligkeiten


    verlaufen."

    Bei den Beamten des BFU läuft die Zeit sogar rückwärts ;-)

  • Pivi, ich kann Deiner Argumentation nicht folgen:

    Meiner Meinung nach ist der Ausbildungsnachweis das was (juristisch) zählt, nicht irgendwelche selbst erstellten Protokolle, die eine FLugschule ja gerne zusätzlich führen kann und darf. Im Ausbildungsnachweis ist die (erfolgreiche) Absolvierung bestimmter Ausbildungsabschnitte dokumentiert und durch Unterschrift auch bestätigt. Erst dann kann man zb Soloflüge mit Flugauftrag durchführen. Ist dies nicht formal erfüllt (gar nicht eingetragen oder nur die Unterschrift des FI fehlt), dann gilt es eben auch nicht als absolviert. Punkt. Ansonsten kann man es auch ganz mit dem Heftchen lassen und nach bestandener Prüfung ein Gedächtnisprotokoll über die Ausbildung in prosa schreiben. Ausserdem hat auch der Flugschüler etwas in der Hand wenn der FI plötzlich nicht mehr ist.

    Die Gesamtflugerfahrung des 62-jährigen Flugschülers lässt so erst einmal auf gar nichts schliessen. Ich könnte auch sagen, wer nach fast 80h und 300 Landungen immer noch keine Lizenz hat der ist eher ein "schwieriger" Schüler, der vielleicht auch nie die Lizenzreife erhalten wird. Aber das ist genauso spekulativ.

    Du hast nun einen logischen/formalen Fehler im Bericht gefunden bzgl. Lande - und Startzeit. Vmtl. ein Typo und sicherlich nicht aussreichend dafür den Bericht als ganzes seine Professionalität abzustreiten.

    Man schaue auch mal ins Gesetz.

    VG Mike
  • ...hängt Euch nicht mit den Uhrzeiten auf... ich denke das ist nur ein Zahlendreher. 

    Dieser kleine formale Mangel mit dem Ausbildungshandbuch ist zumindest meiner Einschätzung nach keine Bagatelle sondern könnte haftungstechnisch/ schadensersatzmäßig ziemlich relevant werden. Auch bei der Frage ob überhaupt ein Zweiter FI sein Go gegeben hat. Da schweigt sich der BFU Bericht leider aus. 

    Aber vielleicht weiß ja jemand mehr...
  • Also inzwischen steht in dem Bericht 11:20h und nicht mehr 12:20h wie von pivi angemerkt. Liest da wer an entsprechender Stelle mit :-)
  • Toll, hier wird spekuliert, ob nicht jemanden verurteillt werden sollte!

    Liest sich fast so wie im Staatsanwaltsforum!
  • Spannend!

    Ich will nicht den bericht schlecht machen, ich sage nur, dass die bfu, welche gewichte ernst nimmt, ausbildungsnachweise kontrolliert usw. usw. auch nicht perfekt ist, so wie das fluglehrer, piloten und flugschüler wie ich eine bin, auch nicht sind. 
    Im autoverkehr, bei der arbeit und beim flugverkehr passieren nunmal fehler und Unfälle.. 

    Die fluglehrerin jetzt zu verurteilen finde ich einfach überrissen! 
    Das wollte ich sagen.
    Und wenn man jemanden aufgrund eines berichts anprangern will, dann müssen die fakten stimmen! Auch die zeit. 
    Anscheinend gibt es das vieraugenprizip, welches hier im forum für alleinflüge für flugschüler gilt nicht für unfallberichte..... Das muss ein forum übernehmen. 

    Nicht falsch verstehen, ich will hier nur aufzeigen, dass alle nicht perfekt sind....


    Ps. Wieso kann man mit andro geräten hier im forum nicht schreiben? Habe nur ich das problem? 

    Gruss phil
  • Wer sagt denn, dass hier jemand angeklagt oder verurteilt wird? Und nach Staatsanwalt ruft hier keiner. Wofür sind denn Flugunfälle bitteschön da? Um untersucht und um aus offensichtlichen Fehlern zu lernen. Für einen FI wäre das hier zumindest die Konsequenz, das Thema Ausbildungshandbuch und Dokumentation nicht lax zu handhaben, allein schon aus Eigenschutz.

    Bei uns in Arnsberg hat sich ein tragischer Fall so entwickelt... 
  • Wieso kann man mit andro geräten hier im forum nicht schreiben? Habe nur ich das problem?
    Nein...


    Chris
  • Zumindest die Versicherungen werden sich an den Inhalten des Ausbildungsnachweises klammern wenn es um die Haftungsfrage geht.

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