Gestriges Praxisbeispiel aus Höxter: Flugplatz ganz normal geöffnet, Dienstag Mittag, keine NOTAMs. Da wir unter der Woche wenig Verkehr haben ist bei uns dann grundsätzlich die automatische Ansage an, so steht es auch in der AIP.
Plötzlich ein Anruf von FIS: Eine Maschine würde seit mehreren Minuten über dem Flugplatz kreisen und auf menschliche Antwort warten. Ob unser Flugplatz denn überhaupt geöffnet sei.
Wir sind jedes Mal verwundert, wie viele Piloten nicht mit dem Vorhandensein einer automatischen Ansage rechnen, wenn sie unseren Platz zwischen Dienstag und Freitag anfliegen. Eine vernünftige Flugvorbereitung inklusive Blick in die AIP legt sogar offen, wie sich ein Pilot dann verhalten soll. Das steht da seit über zehn Jahren drin. Solange sich Piloten nicht einmal korrekt auf einen Überlandflug vorbereiten brauchen wir gar nicht erst über flugleiterloses Fliegen nachdenken.
Also ich war letztes Jahr auch mal kurz bei Euch und ich muss sagen: Das ist wirklich idiotensicher mit dieser Bandansage! Also wer da NICHT erkennt, dass eine Maschine spricht, der hat garantiert seinen Fliegerarzt beim letzten Hörtest bestochen, ehrlich!
Coolerweise war aber dann doch eine nette Dame im eigentlich geschlossenen Restaurant anwesend und hat mir sogar extra einen Kaffe gekocht; besser geht es ja wohl kaum...
Mr. Lucky schrieb:So ganz hatte mich das auch nicht zufrieden gestellt und so habe ich beim Luftamt Süd auch nochmal konkreter nachgefragt. Getrennt nach PPR und Plätze mit festen Öffnungszeiten.
So ganz ausgegoren ist die Antwort unserer LB dann doch nicht.
Ging ein bisschen hin und her, die Kernfrage war schliesslich diese: "Egal ob innerhalb der Betriebszeiten an einem Sonderlandeplatz oder Verkehrslandeplatz und bei PPR-Plätzen trotz vorher telefonisch abgesprochenem Anflug (PPR also eingeholt) gilt: Ohne Antwort vom Flugleiter keine Landung und kein Start möglich. Richtig?"
Hier nun die Antwort des netten Herrn:
"Das ist grundsätzlich richtig. Soweit kein Funkkontakt zustande kommt ist im Regelfall eine Landung oder ein Start nicht möglich. Der Platzhalter hat gemäß Betriebsgenehmigung einen Flugleiter zu stellen. Ist dieser nicht vor Ort, kann er grundsätzlich von seiner luftrechtlichen Genehmigung keinen Gebrauch machen und der Flugbetrieb ist einzustellen oder kann nicht aufgenommen werden. Wenngleich Sie ein PPR eingeholt haben, aber im Anflug keinen Funkkontakt herstellen können, sind die vorliegenden Platz- und betrieblichen Verhältnisse ungeklärt. Anders lägen die Rechtsverhältnisse, wenn eine Aussenstart und Landeerlaubnis (§ 25 LuftVG) für eine bestimmte Flugbewegung vorliegt. Dann geht die Verantwortung über eine sicheren Start oder eine Landung vom Platzhalter auf den Luftfahrzeugführer über. In diesem Fall wird von der Rechtsgrundlage des Flugplatzes (§ 6 LuftVG) kein Gebrauch gemacht. Das ist aber keine übliche Konstellation.
Soweit eine Genehmigung mit "Fliegen ohne Flugleiter" vorläge sind die darin festgesetzten Maßgaben entscheidend. Soweit die darin beschriebenen Auflagen nicht entgegenstehen und ein PPR eingeholt wurde, könnte auch ohne Flugleiter mit den entsprechenden Blindmeldungen ein Anflug oder ein Start durchgeführt werden."
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Leidl
Sachgebiet 25 – Luftamt Südbayern
Yup, da lag ich also falsch.
Chris
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die befragten Luftämter sich mit den weitergehenden Gesetzen beschäftigt haben. Wenn ein Platz offen ist oder PPR eingeholt wurde sind die Platzverhältnisse bei fehlender Antwort des Flugleiters ungeklärt. Kein Notam und offen laut AIP oder ein eingeholtes PPR sind aber wohl ausreichende Kriterien für die "Landevorbereitung" (siehe bei francop). Liegt dann nicht ein Verbotsirrtum nach §11 OWiG vor?
"Verbotsirrtum" bedeutet, dass mir die Umstände (hier: Flugleiter ist nicht da, statt nur zu faul zum antworten) die zu meiner OWi führten, nicht bekannt waren und somit auch nicht zu ahnden sind. Das bedeutet umgekehrt, ich kann aufgrund der vorausgegangenen Aktivitäten (AIP und Notams lesen bzw. PPR einholen) davon ausgehen, dass rechtskonforme Bedingungen für die Landung vorlagen.
Schwieriger wird es dann nur mit dem Wiederstart. Am Boden kann ich mich einfach vergewissern, ob rechtskonforme Bedingungen vorliegen. Ist alles dicht und verrammelt, sieht es schlecht aus. Muss dann wohl ne Wespe im Flieger gewesen sein...
Chris_EDNC schrieb:Same here, man lernt nie aus. Danke dir für die Recherche!
Yup, da lag ich also falsch.
Sehr interessante Diskussion mit leicht überraschendem Ende!
Ein Punkt aus der offiziellen Stellungnahme wundert mich allerdings. “Anders lägen die Rechtsverhältnisse, wenn eine Aussenstart und Landeerlaubnis (§ 25 LuftVG) für eine bestimmte Flugbewegung vorliegt. Dann geht die Verantwortung über eine sicheren Start oder eine Landung vom Platzhalter auf den Luftfahrzeugführer über.” Wenn eine Außenlandegenehmigung vorliegt, dann soll der Luftfahrzeugführer für ne sichere Landung verantwortlich sein (OK). Und sonst nicht, sondern der Platzhalter?
Dass der Platzhalter seinen Platz in Schuss halten muss, finde ich unter dem Gesichtspunkt Betriebssicherungspflicht einleuchtend. Aber, dass er damit “für eine sichere Landung verantwortlich” sein soll, kann ich mir nicht vorstellen. Die Verantwortung liegt doch primär beim Führer eines Luftfahrzeugs, oder nicht?!
Verlieren wir uns nicht in Wortklauberei, der Herr vom Amt ist vermutlich auch kein Jurist und lässt seine Antworten nicht gegen jede Wortauslegung überprüfen. Sonst würde man ja nie eine Antwort bekommen...
Gemeint war wohl "Dann geht die Verantwortung über die Platzvoraussetzungen für einen sicheren Start/Landung..."...
Eines verstehe ich hier nicht:
Für meinen Dreiachser ist gar kein Funkgerät, oder auch kein Handfunkgerät, vorgeschrieben.
Ohne Gerät kann man auch nicht funken.
Darf ich dann nicht landen?
All das zeigt wieder mehr als deutlich, wie unsinnig der FL-Zwang in D ist…
Bei meinem Austausch ging es auch um Kempten und man war der Meinung, dass dort ein FL auch dringend nötig sei, um den Verkehr mit dem Christoph-Heli zu koordinieren. Was soll man da noch weiter zu sagen.
Chris
WiskeyWiskey schrieb:Eine 120kg - "Weller Rebell" mit oder ohne Kennzeichen?
Für meinen Dreiachser ist gar kein Funkgerät, oder auch kein Handfunkgerät, vorgeschrieben.
Der Hersteller schreibt auf seiner Homepage:
"...Prinzipiell benötigt der Rebell als leichtes Luftsportgerät kein Kennzeichen. Da in Deutschland an nahezu jedem Flugplatz gefunkt werden muss kann für den Rebell ein Kennzeichen zugeteilt werden. Da leichte Luftsportgeräte keine eigene Funk-Klassifizierung besitzen bekommen sie ein Mike Kennzeichen..."
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