Stephan2 schrieb:Bullshit! Niemand (und schon gar kein Fluglehrer mit Vorbildfunktion) hat in einem Rechtsstaat die Option, selbst zu entscheiden, wann das Recht für ihn gilt und wann nicht. Entscheidest Du auch, wann es der guten Sache dient, jemanden zu ermorden?
Wenn′s der guten Sache dient wird selbstverständlich "gegen geltendes Recht verstossen".
Der geschilderte Vorgang ist ein klassisches Beispiel für den Unterschied zwischen "gut gemeint" und "gut gemacht". Die Übung an sich mag ja gut sein (ich habe Zweifel: Was hätte der Schüler denn gelernt, wenn er in Normalfluglage rausgekommen wäre?). Aber wenn, dann lässt sie sich problemlos legal durchführen: von einem Fluglehrer mit IFR-Berechtigung in einem für IFR zugelassenem Flugzeug mit einem IFR-Flugplan. Alles andere ist gesetzbrechender Hasardeur-Mist. Und das einem Schüler vorzuführen sollte zum sofortigen Entzug der Lehrberechtigung führen - die dahinter stehende Geisterhaltung verrät eine 100-prozentige Nichteignung für das Tun als Fluglehrer.
Sorry, aber wenn sich Fluglehrer auf diese Weise aufspielen, regt mich das echt auf. Warum darf er denn in Wolken einfliegen - aber der Schüler nicht? Weil er Fluglehrer ist?