Folgender Fall hat sich im letzten halben Jahr bei uns am Flugplatz zugetragen. Pilot A vom Nachbarverein unternimmt mit einem Gast einen kurzen UL-Rundflug um den Kirchturm. Der Flug verläuft ereignislos bis A zur Landung ansetzt. Bei der Landung verschätzt sich A etwas mit der Geschwindigkeit und Höhe im Anflug und kommt zu weit ohne rechtzeitig durchzustarten. Nach dem gezwungenen Aufsetzen rauscht das Vereins-UL mit hoher Restgeschwindigkeit in den Flugplatzzaun. Das UL überschlägt sich dabei und kommt in Rückenlage zum Stehen. Beide Insassen verlassen leichtverletzt das UL. Der Unfall wird der BFU gemeldet, die aber keine Untersuchungen durchführt.
Im Verein wird der Unfall hitzig diskutiert. Dennoch zeigen sich der Vorstand und die Mehrzahl der Vereinsmitglieder verständnisvoll, ganz nach dem Motto „das kann jedem passieren“.
Es vergehen einige Wochen bis sich die Versicherung meldet, bei der das UL versichert ist und der, der Schaden gemeldet wurde. Die Versicherung lehnt die Übernahme des Kaskoschadens (ca. 30 kEUR) sowie einen Großteil des Haftpflichtschadens (ca. 500 EUR) am Flugplatzzaun ab. Als Begründung wird eine Überladung des Luftsportgerätes angegeben, die als grobe Fahrlässigkeit des Piloten gewertet wird.
Bei der Schadensmeldung hatte die Versicherung um Daten des Flugverlaufs sowie um Angaben der beiden Insassen gebeten. Daraus ließ sich schließen, dass das UL mit knapp 520 Kilogramm um knapp 10 Prozent überladen war. Die Schlussfolgerung ergab sich aus den Angaben zum Leergewicht des ULs (320 KG) sowie dem Gewicht der beiden Insassen (Zusammen 180 KG) plus Sprit für 90 Minuten Flugzeit inkl. Reserve (20 KG).
Der Verein gibt sich mit der Einschätzung der Versicherung nicht zufrieden und schaltet einen Anwalt ein. Nach längerem hin und her bietet die Versicherung einen Vergleich an, bei dem 15 kEUR von der Versicherung übernommen werden. Der Verein stimmt dem Vergleich zu.
Nun verlangt der Verein vom Pilot A die Zahlung der Differenz (15 kEUR). Die Stimmung ist am Tiefpunkt angelangt. Das Problem ist, dass der Verein als Flugzeugeigentümer und -Halter den Deal mit der Versicherung abgeschlossen hat und der Pilot A keinen Einfluss auf den Ausgang der Verhandlungen hatte.
In Konsequenz wir der Pilot A vom Verein ausgeschlossen und eine zivilrechtliche Klage zur Eintribung der 15 kEUR wird vom Verein angestoßen.