924driver schrieb:Ja, das ist so. Es hat sich seit Jahrzehnten eingebürgert, das eine Überladung von 5 % keinen Einfluss hat ( auch jede hundertfuffziger Tschässna ist mit 2 Personen und vollen Tanks überladen).
Meinem CSL-Versicherer habe ich kürzlich mitgeteilt, dass ich wie so gut jeder ULer, gelegentlich überladen mit meiner Maschine fliege. Daraufhin hat man mir lapidar einen Auszug aus den Vertragsbedingungen zukommen lassen. Darin steht, dass dieses den Versicherungsschutz gefährdet.
Bei einer Überladung von 5 % bis 15 % kann dann schon Fahrlässigkeit vorgeworfen werden (muss aber nicht sein).
Bei über 15 % wird das dann grobe Fahrlässigkeit. Da ist dann der Punkt erreicht, wo sich die Versicherung komplett drücken kann, wenn sie will. Egal, ob das ursächlich für den Unfall ist.
(bei einem längeren Gespräch mit einem (Luftfahrt-) Versicherer herausgekommen)
Edit: JaRa war schneller und hat es auf den Punkt gebracht.