Tja einen kleinen Haken hat die Sache schon.
Wer ohne Flugleiter landet, tut das immer auf eigenes Risiko. Diese Landung wäre dann nämlich quasi eine Außenlandung, weil der Platzhalter in diesem Moment seiner sogenannten Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf die Beschaffenheit der Piste nicht nachkommen könnte.
Ein Abschaffung der Flugleiterpflicht, ohne gleichzeitige Abschaffung dieses Teilbereichs der Verkehrssicherungspflicht ist gar nicht möglich. Außerdem zöge es mit größter Wahrscheinlichkeit nach kurzer Zeit eine deutliche Erhöhung der Versicherungsprämien in Haftpflicht aber vor allem in der Kasko nach sich.
Wir haben z.Zt. riesen Probleme mit Wildschweinen, die in einer Nacht schon mal "schöne" Löcher wühlen. Ich weiß ja nicht, ob jeder vehemente Flugleitergegener als Preis für seine vermeintliche Freiheit ein abgerissenes Fahrwerk oder einen Überschlag dann so locker wegstecken würde, ganz abgesehen davon, dass er obendrein auch noch für die Instandsetzungskosten der Piste aufkommen müsste.
Michael