Wenn Ihr Euer Flugbuch nur Digital führt, wie ist es dann mit der Anerkennung?
Hier in Thailand bestehen die auf Papier, aber in D ?
Die erste (und bislang einzige) Stimme für "digital" ist von mir.
Ich bin zwar erst einmal in meinem schon länger währenden Fliegerleben kontrolliert worden, und zwar nach meiner Notlandung mitten in der ED-R 97B, mein elektronisch geführtes Flugbuch (Excel) war aber kein Thema und wurde vom Beamten der Landesluftfahrtbehörde wortlos akzeptiert, obwohl das auf der Seite des RP-Kassel zu finden ist.
Das Argument der "Fälschungssicherheit der Bücher für die Wahrung des zivilen, nicht gewerblichen Luftverkehrs" ist nicht schlüssig, da die Flüge in der Regel mehrfach von unterschiedlichen Stellen und Personen erfasst werden:
1. Bordbuch des LFZ.
2. Hauptflugbuch Startplatz
3. Hauptflugbuch Landeplatz
4. Startkladde des Vereins oder des Vercharterers
5. pers. Flugbuch
Ein fehlerhafter Eintrag im pers. Flugbuch würde bei einer staatsanwaltschaftl. Inizierten Untersuchung, z.B. wegen eines Unfalls mit erheblichem Sach- oder Personen, also leicht auffallen. Das Argument "Fälschungssicherheit" ist nicht anderes als der allseits geübte behördliche Generalverdacht (z.B. Finanzamt!!) und sollte mit zivilem Ungehorsam begegnet weden, zumal nicht jede Landesluftfahrtbehörde und nicht einmal das LBA ihre diesbezügliuchen Anforderung gemäß FCL.050 formulieren und publik machen!!
Will sagen, meine, wie auch immer geführten Aufzeichnungen sind korrekt, solange mir niemand das Gegenteil beweist, oder berechtigtter Zweifel an deren Richtigkeit besteht.
Ich werde von meiner Flugbuchführung, die mir den Überblick über meine verschiedenen Lizenzen immens erleichtert, nicht abrücken!!
Michael
PS: Zu diesem Thema habe ich vor nun fast 6 Jahren in einem anderen Luftfahrtforum unter Pseudonym diese frei erfundene Geschichte veröffentlicht:
Irgendwann Jahr 20xx in einer Bundesdeutschen Kleinstadt:
Herr Hubert J. geht zur öffentlichen Garage, wo er seinen Selbstbeweger abgestellt hat. Er möchte heute in das 200 km entfernte Orwellhausen fahren, um dort seinen alten Freund Friedrich Hecker zu besuchen, der schon seit langem das Autofahren aufgegeben hat, weil er wegen eines eingewachsen Zehennagels an seinem Bremsfuß nicht mehr durch den erforderlichen Gesundheitscheck gekommen ist.
Als Hubert in seinem Auto in der Garage sitzt, startet er den Motor und ruft er den örtlichen Verkehrsleiter an. Er teilt ihm seine ganzen Daten, also Fahrzeugtyp, Kennzeichen, usw. und den momentanen Standort mit, und dass er jetzt allein nach Orwellhausen fahren will. Der Verkehrsleiter sagt ihm, das gehe soweit in Ordnung, er müsse aber die Schäublestraße benutzen, um die Garage zu verlassen.
Als die Garage nach wenigen Minuten später verlässt, schreibt Hubert die Abfahrtzeit und das Ziel in das Betriebsbuch seines Selbstbewegers. Die gleichen Daten notiert er aber auch in sein persönliches Fahrtenbuch. Wegen der, dank stringenter behördlicher Überwachung, vielfachen Aufdeckung von Fälschungen dieser Einträge in früheren Zeiten, muss er sowohl das Fahrtenbuch als auch das Bordbuch chronologisch, zeitnah und handschriftlich in gebundener Form führen. Seit neuester Zeit haben die persönlichen Fahrtenbücher deshalb auch Sicherheitsstreifen und Wasserzeichen auf den nummerierten Eintragungsseiten. Eine Fälschungssicherung durch einen Chip wie beim Personalausweis ist bereits beschlossen und kommt demnächst..
Aber auch der Verkehrsleiter schreibt die Abfahrt mit genauer Uhrzeit, Kennzeichen, Typ und Huberts Namen in das Hauptverkehrsbuch. Hubert tut gut daran diese Eintragungen auch akribischer vorzunehmen, denn er seit dem Fund eines übel stinkenden Harzer Rollers in einem herrenlosen, von Unbekannten vor dem Innenministerium abgestellten PKW wird das schärfer kontrolliert und der Staat versteht da überhaupt keinen Spaß mehr.
Vor dem Losfahren muss Hubert noch den Transponder einschalten, damit der Verkehrsüberwacher ihn auf dem gesamten Weg auf seinem Radar verfolgen kann.
Da die flächendeckende Versorgung mit Autobenzin schon lange eingestellt wurde, muss Hubert in Abzockstadt halt machen, um den Tank seines Wagens aufzufüllen.
Dazu ruft er fünf Minuten vor seinem Eintreffen den dortigen Verkehrsleiter an und teilt ihm unter Nennung seines Fahrzeugtyps, des Kennzeichens und seiner momentanen Position seine Absicht mit. Nur nach einigem Hin und Her genehmigt ihm der Verkehrsleiter von Abzockstadt den Tankstop, teilt Hubert aber gleichzeitig mit, dass er unverzügliche in seinem Dienstraum seine schriftliche Fahrvorbereitung und sein pers. Fahrtenbuch zu sehen wünscht. Dessen ungeachtet trägt der Verkehrsleiter von Abzockstadt die Daten von Huberts Ankunft in sein Hauptverkehrsbuch ein. Das gleiche macht Hubert in seinem pers. Fahrten- und im Betriebsbuch seines Wagens.
Schließlich darf Hubert doch zuerst bei Schnapphahn und Prell vorfahren. Schnapphahn und Prell ist der letzte und einzige Autobenzinabieter in der Bundesrepublik. Dementsprechend kostet ein Liter Autogas EUROCent 499,99 bei einem Steueranteil von nunmehr 98%.
Nachdem Hubert den Wagen voll getankt hat, begibt er sich sogleich zum Verkehrsleiter, um sein Unterlagen vorzuzeigen. Der Verkehrsleiter moniert, dass Hubert bei der letzten Eintragung in seinem pers. Fahrtenbuch die Fahrzeit von der im Bordbuch um 3 Minuten abweicht. Hubert erklärt ihm, dass das durch die zeitliche Differenz zwischen Anlassen in der Garage und dem letztendlichem Verlassen der selben bedingt sei und völlig normal wäre, doch der Verkehrsleiter, der ja schließlich BFV (Beauftragter für Verkehrsaufsicht) ist, könne das so nicht durchgehen lassen und würde das bei der Landesverkehrsbehörde zu Anzeige bringen. Außerdem missfällt ihm sehr, dass Hubert auf dem Passbild in seiner Fahrerlizenz zu sehr lächelt.
Völlig betröppelt begibt sich Hubert wieder zu seinem Wagen, wo er als erstes in das Betriebshandbuch aber auch in sein pers. Fahrtenbuch die beabsichtigte Weiterfahrt nach Orwellhausen einträgt.
Nach dem Anlassen telefoniert er mit dem Verkehrsleiter, dass er nun zur Weiterfahrt nach Orwellhausen bereit sei. Der Verkehrsleiter weist Hubert an, die Tankstelle über die Fesselfliegerstraße zu verlassen und trägt seine Abfahrt mit allen Daten wieder in sein Hauptverkehrsbuch ein.
Huberts weitere Fahrt verläuft ohne Vorkommnisse , so dass er schließlich 5 Minuten vor Erreichen von Orwellhausen beim dortigen Verkehrsleiter anruft. Doch der Verkehrsleiter hebt nicht ab. Hubert versucht es weiter, immer wieder, jedoch ohne Erfolg. Er weiß genau, dass er ohne Verkehrsleiter in die fremde Ortschaft nicht einfahren darf. So beschließt er den überregionalen Verkehrsdienst FIS (Fahrinformationsservice) der DVS (Deutsche Verkehrssicherung) zu kontaktieren. Der diensthabende Mitarbeiter ist auch sehr nett und versucht seinerseits den Verkehrsleiter von Orwellhausen zu erreichen, aber leider vergeblich. Die DVS bietet Hubert verschieden Ausweichortschaften an, von denen die nächstgelegene immerhin 30 km von Friedrich entfernt ist.
So beschließt Hubert unverichteter Dinge wieder nach Hause zu fahren und erbittet von der DVS das Gespräch beenden zu dürfen.
5 Minuten bevor Hubert seinen Heimatort erreicht, ruft er ordnungsgemäß den dortigen Verkehrsleiter an und bittet um die Einfahrt in seine Garage, was ihm auch zügig gewährt wird. In der Garage angekommen schreibt Hubert die Daten der letzten Etappe in sein pers. Fahrtenbuch und in das Betriebsbuch seines Wagens. Aber auch der Verkehrsleiter hat schon alle Daten von Huberts Rückkehr in das Hauptverkehrsbuch eingetragen.
Am nächsten Tag hat Hubert ein Schreiben der Landesverkehrsbehörde in der Post, wo er zum Vorwurf der vorsätzlich falschen hilfsweise der fahrlässig nicht ordnungsgemäßen Führung seines persönlichen Fahrtenbuches Stellung nehmen soll.
Hubert überlegt sich ernsthaft, ob er wirklich noch weiter Autofahren sollte.
Wird′s so niemals geben?? Glaub′ ich auch nicht! Gleichzeitig frag ich mich aber, warum sich genau das die zigtausend Privatpiloten in Deutschland so gefallen lassen!
Siehste, und deshalb führ ich gar keins. Hab ich noch nie und ich denke werde ich auch nie. Hab den Nutzen noch nie so richtig begriffen. Trotz aller Erklärversuche. Es ist mir völlig gleichgültig wieviel Flugstunden ich habe (hab keinen blassen Schimmer), wieviel Starts und Landungen (muss ich immer wieder drüber lachen...) und ob ich am 6.12.98 20 Knoten Seitenwind hatte. Ich schreib mir eigentlich nur auf was ich wann und bei wieviel Stunden an meinen Maschinen gemacht habe. Der Rest ist Kokolores. Gut, bei Euch ist es vorgeschrieben, Ihr habt Mindeststunden und den ganzen Unfug. Da kann ich es noch nachvollziehen. Solange man uns mit dem Quatsch in Ruhe lässt brauch ich das genauso wenig wie ein Fahrtenbuch beim Auto.
Gruss Stephan
Danke Michael,
die Thai's sind halt in vielen Dingen hinterher.
Deine erfundene Geschichte kannte ich und muss sagen dann würde ich es vermutlich auch bleiben lassen.
Hier in Thailand muss ich zwar grundsätzlich einen Flugplan aufgeben,geht auch telefonisch.
So etwas wie Flugleiter gibt es nicht, entweder richtiger Approach/Tower oder halt untereinander kommunizieren als Traffic.
@ Stephan, ja wenn da nicht das nicht existente Französisch wäre würde mich Deine Insel echt reizen, Fliegen und nebenbei tauchen- genau mein Ding
Hi,
ich führe es analog in einem Buch und zuhause digital in Excel. Dies aber nur zum Berechnen meiner jährlichen "Hobby-Kosten" ;)
Gruß Marko
Ich führe meins auch digital (EXCEL) und analog (das blaue Standardbuch).
Das Papierbuch aber tatsächlich auch nur notgedrungen wg. der oben genannten, in meinen Augen sinnlosen Papierpflicht. Die ist ja nun auch kein Stück fälschungssicherer oder was auch immer als meine Tabelle. Man sollte natürlich sicherstellen, dass man sie immer verfügbar hat, wenn man sich nur auf die digitale Form verlässt. Dazu könnte z.B. ein Speicherort auf einer Dropbox o.ä. sinnvoll sein, auf die man von jedem internetfähigen Gerät zugreifen kann (also auch vom Rechner im Flugvorbereitungsruam des Platzes, an dem man ggf. mal kontrolliert wird, falls am Handy mal wieder der Akku alle ist oder so....).
Die Excel-Form hat für mich praktische Vorteile was den Überblick über die Daten angeht. Da ich hauptsächlich privat chartere, nutzen wir mein elektronisches Flugbuch auch direkt zur Abrechnung meiner Charterstunden. Auf einem zweiten Tabellenblatt trage ich Wartungsarbeiten und Auslagen ein. Alle Einträge kann ich durch einen Klick auf "noch offen" oder "bezahlt" setzen.
Auf einem dritten Tabellenblatt wird aus allen Daten automatisch eine Zusammenfassung über alle offenen Positionen und Kosten erstellt, die wirm dann zur Abrechnung benutzen.
Deltamarko schrieb:Wenn Du die Taktung 70 Charterstunden in knapp drei Monaten beibehältst auch schon fast egal :-)
ich führe es analog in einem Buch und zuhause digital in Excel. Dies aber nur zum Berechnen meiner jährlichen "Hobby-Kosten" ;)
Bye Thomas
Ich mag das Papier und führe demnach auch handschriftlich und gebunden. Für mich gehört das dazu, auch wenn ich relativ viel Fliege und so ein Standardbuch in zwei bis drei Jahren durch habe.
Was mich wundert sind diejenigen, die doppelt führen. Mir wäre das zu aufwändig. Wieviel fliegt Ihr denn, wenn Ihr elektronisch UND handschriftlich führt? Wozu macht Ihr diese "doppelte Buchführung"?
Stephan2: Kann dich verstehen. Wobei ich in der Situation wohl dennoch mein Flugbuch führen würde, halt weil ich es mag. Ich stöbere darin aber auch gerne und erinnere mich an viele schöne Flüge.
taildragger schrieb:Geht mir ganz genauso! :)
Ich stöbere darin aber auch gerne und erinnere mich an viele schöne Flüge.
Chris
taildragger schrieb:Also ich führe meine Bücher auch doppelt. Gute Gründe gibt es aber nur für die digitale Buchführung. Ich sehe darin folgende Vorteile:
Was mich wundert sind diejenigen, die doppelt führen. Mir wäre das zu aufwändig. Wieviel fliegt Ihr denn, wenn Ihr elektronisch UND handschriftlich führt? Wozu macht Ihr diese "doppelte Buchführung"?
Ich verstehe daher nicht, warum man ein Flugbuch in Papierform führen sollte. Ich führe es zusätzlich nur, weil es "gegebenenfalls" irgendwo gesetzlich festgelegt sein "könnte". Das heißt, dass ich mein Flugbuch digital führe und es alle paar Wochen in das lästige Beiwerk (Papierform) übertrage. Komplett sinnlos, aber muss ja. Der einzige behördliche Sinn dahinter scheint meiner Meinung nach der zu sein, irgendwann mal eine Schuldfrage klären zu können. Etwas gegen jemanden in der Hand zu haben. Das gute alte Dokument, das der Behörde Aufschluss darüber gibt, ob ich die Zeche direkt blechen muss oder, ob das Blechen der Zeche durch mich erst nach einer "ordentlichen" Gerichtsverhandlung erwirkt werden kann...
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