Diskussion zur Umfrage: Macht Ihr im Hinblick auf die LAPL noch die PPL-N?

Forum - Umfragen

Nein, mache ich nicht.
60.8 % - 45 Stimmen
Ja, möchte ich noch machen.
20.3 % - 15 Stimmen
Ja, habe ich schon gemacht.
10.8 % - 8 Stimmen
Ja, ich bin gerade dabei.
8.1 % - 6 Stimmen

74 Stimmen - Umfrage geschlossen
  • Das 2to. Rating macht ihr auf jeden Fall. Lizenzunabhängig. Weil keiner wird:

    a.) so deppert sein eine Maschine zu verchartern auf der ihr keine Stunde habt
    b.) keiner so irre sein sich in eine C172 zu setzen ohne jemals das Ding gefloen zu haben?

    Lediglich die Verpflichtung 5 Stunden das Ding geflogen zu haben um die 2to. eingetragen zu bekommen fällt weg.

    Sollen wir wetten das jeder frewillig die 5 Stunden schrubbt um sich einigermassen kommod zu finden?
  • @ Reinhard.

    Ja ist so. Kann ich dir gerne zukommenlassen wenn du willst.

    Gruß Florian
  • Mit einem LAPL darf man sowieso nicht gleich 2t MTOW fliegen, es sei denn, man hat darauf geschult.
    Denn davor steht lernen und bezahlen:
    FCL.135.A LAPL(A) — Erweiterung von Rechten auf eine andere Flugzeugklasse oder -baureihe
    a) Die Rechte einer LAPL(A) sind auf die Flugzeugklasse und -baureihe oder TMG beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot in einer anderen Klasse die nachfolgenden Anforderungen absolviert hat:
    (1) 3 Stunden Flugausbildung, die Folgendes umfassten:
    i) 10 Starts und Landungen mit Fluglehrer und
    ii) 10 überwachte Allein-Starts und -Landungen;
    (2) eine praktische Prüfung, in der ein angemessener Stand der praktischen Fähigkeiten in der neuen Klasse nachgewiesen
    wurde. Während dieser praktischen Prüfung muss der Bewerber gegenüber dem Prüfer auch einen angemessenen Stand der theoretischen Kenntnisse in der anderen Klasse auf den folgenden Gebieten nachweisen:
    i) betriebliche Verfahren,
    ii) Flugleistung und Flugplanung,
    iii) allgemeine Flugzeugkunde.
    b) Bevor der Inhaber einer LAPL die mit der Lizenz verbundenen Rechte auf einer anderen Flugzeugbaureihe als derjenigen ausüben darf, die für die praktische Prüfung verwendet wurde, muss der Pilot eine Unterschiedsschulung und ein Vertrautmachen absolvieren. Die Unterschiedsschulung muss in das Bordbuch des Piloten oder ein gleichwertiges
    Dokument eingetragen und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden.

    Und das zur Erhaltung eines LAPL (A)
    FCL.140.A LAPL(A) — Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung
    a) Inhaber einer LAPL(A) dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nur ausüben, wenn sie in den letzten 24 Monaten als Flugzeug- oder TMG-Piloten mindestens Folgendes absolviert haben:
    (1) mindestens 12 Flugstunden als PIC einschließlich 12 Starts und Landungen und
    (2) Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten.

    Eine C150 hat mal eben etwas um die 760kg MTOW, eine C172 etwa 1200kg MTOW, sogar eine C210 Turbo RG wiegt immer noch keine 2 Tonnen. Und ich würde viel wetten, dass ein frischer LAPLaner die nicht so einfach in die Verantwortung bekommt.
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Stimmen: 279 | Diskussion
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