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Diskussion zur Umfrage: Macht Ihr im Hinblick auf die LAPL noch die PPL-N?

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33Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
UmfrageMacht Ihr im Hinblick auf die LAPL noch die PPL-N?
74 Stimmen · geschlossen
Nein, mache ich nicht.60.8 % · 45 Stimmen
Ja, möchte ich noch machen.20.3 % · 15 Stimmen
Ja, habe ich schon gemacht.10.8 % · 8 Stimmen
Ja, ich bin gerade dabei.8.1 % · 6 Stimmen
  • Hi Flo, Glückwunsch,.. komm vorbei, dann können wir mit der alten Piper fliegen..hi hi
    gruß Reinhard
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  • AHllo Reinhard

    darfst du mir auch die Einweißung auf das Muster geben.
    Und wenn gilt die Einweißung nur für die PA 28-140 oder darf ich dann auch eine PA 28 180 Fliegen??
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  • jofo schrieb:
    FInde ich eine gute Einstellung. Das die Lizenz später als LAPL, soweit mein Kenntnisstand, nicht mehr verfällt.
    "Später als LAPL" geht aber nur, wenn man PPL-N plus 2t-Rating macht, oder?
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  • Moin,

    als ich das letzte Mal geguckt habe, war es noch so, dass man entlang PPL-N --> LAPL die 1250kg geschenkt bekam.

    Gruß

    ColaBear

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  • ColaBear schrieb:

    Moin,

    als ich das letzte Mal geguckt habe, war es noch so, dass man entlang PPL-N --> LAPL die 1250kg geschenkt bekam.

    Gruß

    ColaBear

    Moin,

    die Aussage kam auch von unserer Flugschule. Kein 2to Rating benötigt. PPL-N machen und ab April 2013 den LAPL beantragen und bis 2to fliegen (max 4 Personen natürlich).

    Grüße
    Spoon
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  • Moin,

    2to Rating ist für LAPL nicht nötig, bekommt man geschenkt, hat sich also nix geändert.

    @Spoon, gibt es einen Link, dass der LAPL auf 4 Personen begrenzt ist ?

    Walter
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  • Okay. Dann revidiere ich meine Meinung und denke nochmals darüber nach, doch den PPL-N zu machen. BZF stand bei mir eh auf der To-Do-Liste.
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  • WalterPeine schrieb:
    .......gibt es einen Link, dass der LAPL auf 4 Personen begrenzt ist ?

    Walter
    Amtsblatt der Europäischen Union 25.11.2011 /Kapitel 5 FCL.105.A LAPL(A):

    "Inhaber einer LAPL für Flugzeuge sind berechtigt zum Fliegen als PIC mit einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk
    oder TMG mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2 000 kg oder weniger, wobei bis zu 3 Personen befördert werden, d. h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden."
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  • @ Bananenbieger

    das wird jetzt aber langsamm eng mit noch Anfangen. In meinem Schreiben vom RP Darmstadt stet drin das die Ausbildung bis zum 08.04.2013 abgeschlossen sein muss!!!!!!!!
    Allerdings kann ich mir nicht vorstellen das die Leute die nicht fertig sind den schein nicht beenden können.
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  • Hallo Flo, hast du das wirklich schriftlich vom RP, das man die PPL-N Ausbildung abgeschlossen haben muss bis April 2013 ??!. Ich war der Meinung, die Ausbildung muss bis dahin angefangen
    sein..?!
    Und zum PPl-N , mit dem darfst du erstmal nur 2 sitzig bis 750kg fliegen. Aber ab April soll der
    PPl-N wohl in den LAPL umgeschrieben werden, und damit kannst du dann bis 2000kg und bis
    zu vier Personen ( 1 Piloteuer und 3 Paxe ) fliechen.
    Dann kannste dir´s bei uns aussuchen...Husky ,Piper Colt, Liberty XLII, oder C 172 usw.
    see you ...Reinhard
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