Hallo Leute,
ich bin gerade dabei einen Ausflug nach Helgoland vorzubereiten. Schwimmwesten, Flugplan für UL und PIC min. 100h ist mir bekannt. Auch weiß ich, dass Helgoland „Zollenklave“ ist. Beim Studium der AIP bin ich über folgenden Text gestolpert:
Anmerkung: Helgoland gehört nicht zum Zoll- gebiet der EU. Zollrechtlich handelt es sich damit bei jedem Flug von der Insel um eine Reise aus einem Nicht-EU-Staat. Daher gelten bei Flügen von Helgoland zu anderen natio- nalen und internationalen Flugplätzen die ent- sprechenden zollrechtlichen Bestimmungen bzw. muss nach der Landung auch auf natio- nalen Flugplätzen mit entsprechenden Kon- trollen gerechnet werden./
Was bedeutet das nun?
Zoll bei Hinflug und Rückflug wie in die Schweiz?
Zoll nur bei Rückflug wie im Text beschrieben?
oder keinen Zoll anmelden, aber bei der Landung mit einer Kontrolle rechnen (steht so auch im Text)?
Brauche eure Hilfe. Danke Günter
