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Flugplanpflicht, fliegen in France

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  • Für den Grenzüberflug von Frankreich nach Deutschland ist kein FPL erforderlich. Beim Einflug nach Frankreich hingegen schon.

    NfL-I 129/08 vom 09. Mai 2008

    Auf Grund des § 25 Abs. 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung macht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekannt:

    Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln in die und aus den nachfolgend genannten Staaten sind von der Flugplanpflicht nach § 25 Abs. 1 Nr. 6 befreit:
    • Belgien,
    • Frankreich,
    • Luxemburg,
    • Niederlande,
    • Österreich,
    • Dänemark,
    • Polen und
    • Tschechische Republik


    Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln aus bzw. nach
    Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Schweden, Finnland,
    Norwegen, Island, Estland, Lettland, Litauen, Slowakei,
    Slowenien, Ungarn und Malta,
    soweit sie ohne Zwischenlandung über die o. g. Länder in die Bundesrepublik Deutschland ein- oder ausfliegen, sind von der Flugplanpflicht ebenfalls befreit.
    Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.



    Gruß

    Markus
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  • Jonathan schrieb:
    Für den Grenzüberflug von Frankreich nach Deutschland ist kein FPL erforderlich. Beim Einflug nach Frankreich hingegen schon.

    NfL-I 129/08 vom 09. Mai 2008

    Auf Grund des § 25 Abs. 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung macht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekannt:

    Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln in die und aus den nachfolgend genannten Staaten sind von der Flugplanpflicht nach § 25 Abs. 1 Nr. 6 befreit:
    • Belgien,
    • Frankreich,
    • Luxemburg,
    • Niederlande,
    • Österreich,
    • Dänemark,
    • Polen und
    • Tschechische Republik



    Gruß

    Markus
    das ist nicht korrekt; die franz. Seite fordert bei Ein- und Ausflug einen Flugplan, völlig unabhängig davon, was die Deutschen fordern.
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  • Hallo Andi Air,

    Da aber Deutschland bei einem Grenzüberflug von F nach D keinen FPL verlangt
    und der Abflug in F meistens ohne Flugleiter erfolgt, wird der FPL obsolet.
     
    MfG,
    Norbert
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  • Hallo Norbert,

    die Logik erschließt sich mir nicht. Der franz. Gesetzgeber schreibt vor, dass beim Überschreiten der Grenze (ob nun bei Ein - oder Ausflug ist unerheblich) ein Flugplan aufzugeben ist. Inwiefern hat das jetzt etwas mit einem Flugleiter zu tun? Klar, wenn der nicht da ist, kann er diesen nicht aktivieren, das muss dann der Pilot eigenverantwortlich über Info(rmation) tun.
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  • Klar hast schon recht. Sollte auch nur ein Einwand aus der Praxis sein!
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  • nun ja, auch mal ein Einwand aus der Praxis: als ich im Juli 2010 von Auxerre aus nach Trier fliegen und die Landegebühr zahlen sowie den Flugplan aufgeben wollte, fragte mich der franz. Towerheini: "Sir, would you like me to file a flight plan"...; eine sehr freundlich formulierte Aufforderung, wie ich finde :-)
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  • Na ja, bei größeren Plätzen mit Flugleiter wie z.B. LFLA kann das durchaus passieren.
    Bei den anderen gilt, wenn du den Rhein überquert hast gilt allein deutsches Recht
    und alles ist im Lot.
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  • möchte jetzt hier nicht den Moralapostel spielen und letzten Endes muss jeder selbst entscheiden, ob er sich an Regeln und Gesetze hält und einen Flugplan, dessen Aufgabe eine Sache von Minuten ist und u. a. der Sicherheit dient, aufgibt.

    Vielleicht sollte man aber auch einmal bedenken, dass wir als deutsche, nationale UL′er im Ausland akzeptiert werden, einen rechtlichen Anspruch, dort zu fliegen, haben wir nicht ohne Weiteres. Falls die Franzosen also irgendwann keine Lust mehr auf deutsche, undisziplinierte Piloten haben, können Sie die Anerkennung deutscher UL′s auch recht einfach wieder aufheben. Da ich aber noch viele weitere Jahre mit deutschen UL′s durch Frankreich fliegen möchte würde ich es begrüßen, dass man sich an die wenigen, positiven Auflagen hielte. 
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  • Hallo Andi,

    also ich bitte dich, rechtlich ist die Sache voll abgesichert. Sollte auf dem Flug F --> D irgend etwas
    passieren gilt:

    - Startplatz F bis Grenze   = als Inlandflug deklarieren, kein FPL erforderlich.
    - Grenze bis Landung in D = Deutschland hat das Schengener-Abkommen auch für die Luftfahrt
                                              voll anerkannt, kein FPL erforderlich.

    Wo siehst du hier ′undiszipliniertes Pilotenverhalten′ ?

    Im übrigen läuft deine Befürchtung: France könnte für die D-UL′er Restriktionen erlassen, für mich, voll
    ims Leere, da ich seit ca. 20 Jahren in France stationiert bin und somit mit F-Kennung fliege.
    Ich vermute, dass deine Frankreich-Erfahrungen sich noch in engen Grenzen halten. Sonst hättest du
    längst erkennen können, wie frei, locker und Unkompliziert - im Besonderen für die ULM - in Frankreich
    geflogen wird. 

    MfG.
    Norbert   
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  • pelican schrieb:

    Ich vermute, dass deine Frankreich-Erfahrungen sich noch in engen Grenzen halten. Sonst hättest du
    längst erkennen können, wie frei, locker und Unkompliziert - im Besonderen für die ULM - in Frankreich
    geflogen wird. 

    MfG.
    Norbert   
    hatte befürchtet, dass du früher oder später abdriftest... das ist albern und ich hatte gehofft, sich mit Niveau begegnen zu können.

    Na ja, m. E. ist alles gesagt.
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