NfL-I 129/08 vom 09. Mai 2008
Auf Grund des § 25 Abs. 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung macht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekannt:
Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln in die und aus den nachfolgend genannten Staaten sind von der Flugplanpflicht nach § 25 Abs. 1 Nr. 6 befreit:
- Belgien,
- Frankreich,
- Luxemburg,
- Niederlande,
- Österreich,
- Dänemark,
- Polen und
- Tschechische Republik
Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln aus bzw. nach
Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Schweden, Finnland,
Norwegen, Island, Estland, Lettland, Litauen, Slowakei,
Slowenien, Ungarn und Malta,
soweit sie ohne Zwischenlandung über die o. g. Länder in die Bundesrepublik Deutschland ein- oder ausfliegen, sind von der Flugplanpflicht ebenfalls befreit.
Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Gruß
Markus