BlueSky9 schrieb: Unsere Luftfahrtgesetzgebung kennt keine "original ICAO-Karten"
Das ist ein viel verbreiteter Irrtum. Die offizielle Luftfahrerkarte (VFR) der Bundesrepublik ist die von der DFS herausgegebene Karte und heißt landläufig "ICAO-Karte".
BlueSky9 schrieb: "original Sichtanflugkarten aus der AIP"
Ebenso verhält es sich mit dem Luftfahrthandbuch "AIP VFR". Nur die "AIP-VFR" der DFS ist offiziell und verbindlich.
Alle anderen Produkte wie Jeppesen etc. haben diesen Level nicht.
Inwieweit das bei der Flugplanung relevant ist oder sein könnte, ist natürlich ein anderes Thema. Fest steht aber, nur die "ICAO-Karte" und die "AIP-VFR" sind amtlich!
Michael
gelöschter User am 04.11.2013 um 18:35 Uhr
Ich frag mich nur was an VFR-AIP in Papierform und der ICAO Karte schlecht sein soll. Gehört meiner Meinung nach in jeden VFR haushalt. Ich könnte gradewegs verrückt werden wenn da in uralten Fliegertaschenkalendern rumgeblättert wird. In meinen Augen einfach Pfusch am Bau wie man so schön sagt!
BlueSky9 schrieb: > Die rechtliche Problematik ist nämlich folgende: > Die gedruckte AIP
ist Masstabsgetreu. Man kann also seine > Flugvorbereitung darauf
aufbauen. Wenn man sich also mit > Lineal und Winddreieck hinsetzt, kann
man so seine Flugplanung > machen und die angegebenen bzw. errechneten
Entfernungen stimmen auch
smt, das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?!
Du willst mir doch nicht erzählen, Du würdest auf einer _Sichtanflugkarte_ aus der AIP eine Kurs- und Windberechnung ausführen oder am Ende noch "Kurs-Linien" auf eine Sichtanflugkarte malen wollen?!?! ;-))))
Nein, natürlich macht das kein Mensch - ich auch nicht. Aber Du KÖNNTEST es machen. Und das ist der entscheidende Punkt. Die AIP ist ein offizielles Produkt der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben von der DFS. Und das ist der Visual Flight Guide und andere Online-Produkte eben nicht.
Diese Aussage mit der Massstabsgetreue habe ich auch nicht von irgendwoher, sondern direkt von der DFS.
> Nur die "AIP-VFR" der DFS ist offiziell und verbindlich.
Das ist unbestritten!
Aber darum geht es hier garnicht :-))
expolrer fragte: > Hat jemand schon jemals Probleme bei einer Kontrolle gehabt, bei der > ausgedruckte Anflugkarten oder digitale ICAO Karten mitgeführt wurden?
ich sagte: Nein Unsere Luftfahrtgesetzgebung kennt keine "original ICAO-Karten" ... im Bezug auf Flugplanung und Durchführung.
Es geht um das, was ich konkret als Pilot zu tun und zu lassen habe. Und für meine Vorbereitung habe ich alle "für den Flug notwendigen Informationen" einzuholen - woher auch immer. Ich muss nur dafür gerade stehen, dass sie auch den "offiziellen" Informationen *entsprechen* - Es müssen aber weder die "originalen" AIP Blätter sein, noch die "originale" ICAO Karte.
Wenn ich mit die Anflugblätter von meinem Kollegen fotokopiere, oder eine ICAO Karte einscanne und ausdrucke (warum auch immer) dann kann ich damit aber mal sowas von entspannt fliegen gehen :)
> Ich frag mich nur was an VFR-AIP in Papierform und der ICAO Karte schlecht sein soll.
Rein garnichts - auch das ist unbestritten.
> Diese Aussage mit der Massstabsgetreue habe ich auch nicht > von irgendwoher, sondern direkt von der DFS.
:-))) Das man sich über die Sichtanflugverfahren bei Quellen Informiert die in ihrem Datenstand den offiziellen Ausgaben entsprechen, ist ja auch ohne Zweifel.
Aber das Argument "Massstabstreue" für die Verwendung der Original-Papier-Sichtanflug-Karten kann wirklich nur von einem DFS Mitarbeiter kommen, der in seinem ganzen Leben noch nie in einem Flieger gesessen hat! :-))))))
> .. eher nicht, denn die DFS versteht in Bezug auf ihr Copyright so gar keinen Spaß!
Dein juristisches Wissen in allen Ehren, aber bitte hör′ auf mit solchen Aussagen hier absolut unbegründete Angst zu schüren.
Wir können uns gerne mal über das hier geltende UrhG unterhalten...
Du kannst für Dich und Deine private Nutzung Deine ICAO- Karte Kopieren, Deine Wohnung damit tapezieren, Dein Haus damit heizen oder auch ein Exemplar in Deinen Flieger legen und damit navigieren. (Der BGH hat für die maximale Anzahl von Privatkopien sieben als Anhaltspunkt gesehen)
Das Verschenken an Freunde und Bekannte steht in diesem Rahmen sogar der privaten Nutzung gleich! (Auf "Juristisch" klingt das dann so: als Zuwendung für Personen, zu denen man eine engere persönliche Beziehung hat, wie Verwandte oder Freunde.)
Du darfst die Karten jedoch nicht einem öffentlichen Personenkreis zugänglich machen und Du darfst das Material natürlich auch nicht vervielfältigen um es weiter zu verkaufen.
Aber das allerletzte was ein BFLer (sofern er noch bei Sinnen ist) bei einer Kontrolle machen wird, ist eine Diskussion über Urheberrechte zugunsten der DFS zu beginnen. Den dünner kann das Eis garnicht sein, auf das er sich da begibt.
Aber das Argument "Massstabstreue" für die Verwendung der Original-Papier-Sichtanflug-Karten kann wirklich nur von einem DFS Mitarbeiter kommen, der in seinem ganzen Leben noch nie in einem Flieger gesessen hat! :-))))))
Auch wieder falsch. War einer der wenigen in der DFS, die einen Pilotenschein (sogar CPL und FI) haben. Und natürlich gibt auch er zu, daß kein Mensch einen Strich in die Anflugkarte malt oder sich dort die Kurse rausrechnet. Aber wie gesagt, darum geht es nicht. Du KÖNNTEST das aber machen und deshalb müssen die Daten korrekt sein. Und das sind sie bei einem Online-Produkt/DVD eben u.U. nicht. Die "Korrektheit" der Daten ist eben nur in der Papierform gewährleistet. Aber es gibt auch etliche RP′s, die eine ausgedruckte AIP (also Visual Flight Guide) ebenfalls akzeptieren. Und mir ist bisher auch noch kein einziger Fall bekannt, wo das zu Problemen geführt hätte. Ebensowenig, wenn man mit Jepp rumfliegt. Aber von denen gibts ja jetzt ohnehin keine gedruckten Karten mehr - aber das ist ne andere Baustelle.
Ich hab die AIP-VFR im Ordner und sortiere die Aktualisierungen brav ein. Wenn ich fliege habe ich die original Anflugblätter der auf der Strecke liegenden Plätze aus dem Ordner dabei. In Zukunft auch noch die Platzrunden auf dem ipad. Der Papierordner wird bei mir aber weiter Bestand haben.
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