Vielleicht gibt es in der Testversion den Zugang zum Wetter nicht oder Du hast das Menü noch nicht gefunden. Einen Flug muss man dafür nicht planen. Auf GAT24 kann man unter SELFBRIEFING und dann weiter auf Wetter Briefing die folgenden Auswahlmöglichkeiten finden. - Warnungen - 3-Tage-Prognose - Übersichten - GAFOR Grafik - GAFOR Bericht - GAMET - METAR - TAF FC Kurzzeit - TAF FT Langzeit - Wetterkarten - Satellitenbilder - Radarbilder - Streckenwetter
Ja, jetzt ist das Menü komplett! War wohl direkt nach der Registrierung noch nicht verfügbar. Hm, feine Sache... Und die Wetterdaten kommen (angeblich) direkt vom DWD, so dass eigentlich das Juristische klar ist (gleichwertig mit PC_MET). Danke für die Tipps und Gruß Karl
Zwischen diesen Beiträgen liegen mehr als 7 Monate.
der_aeronaut schrieb: Hallo Michael, das kann ich nur bestätigen, bei einem netten Gespräch beim Stand der DFS bei der AERO habe ich genau auch dieses erfahren. Begründung: "Das Zustellen der rechtsverbindlichen Änderungen kann justizabel nicht gewährleistet werden beim online update." Sprich Post ja, Online nein. GRINS. Das dies auch anders gehen kann zeigt mir mein "Arbeitgeber", die Dienstvorschriften werden online vorgehalten und beim Ausdruck kommt ein Querbalken mit der Aufschrift "Dieser Ausdruck obliegt nicht dem Onlineänderungsdienst" oder so sinnentsprechend. Ja, da sitzen wohl viele Amtsrärte darüber und.....
Viele Grüße der_aeronaut
" LUFTFAHRTHANDBUCH DEUTSCHLAND
AIP GERMANY
Name des Herausgebers
Herausgeber des Luftfahrthandbuches Deutschland (AIP) ist die
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit Sitz in Langen.
Form der Veröffentlichung
Das Luftfahrthandbuch Deutschland wird in drei Versionen veröffentlicht: Papier, CD-ROM, Online (Internet). Die CD-ROM und
Online-Version enthalten den kompletten Inhalt der Papierversion.
Sowohl die Papierversion als auch die CD-ROM- und Online-Versionen gelten als amtliche Veröffentlichungen des Luftfahrthandbuchs Deutschland und können in dieser Form gleichrangig
genutzt werden."
Eric schrieb: Gültig seit mindestens 16. März 2006
Hier geht es um die AIP-VFR! Diese wird weder auf CD-ROM noch Online veröffentlicht! Zwar gibt es seit einiger Zeit das "Visual Flight Guide" - quasi das elektronische Abbild der AIP-VFR - welches auch online auf dem aktuellen Stand gehalten wird. Aber die DFS selbst bezeichnet es nur als "ergänzende elektronische Version des Luftfahrthandbuches AIP VFR Deutschland". Somit, und so auch die eindeutige Aussage der DFS, gibt es die rechtverbindliche Version der AIP-VFR nur auf Papier.
Michael
gelöschter User am 03.11.2013 um 10:46 Uhr
Somit, und so auch die eindeutige Aussage der DFS, gibt es die rechtverbindliche Version der AIP-VFR nur auf Papier.
Auf der entsprechenden Seite des DFS-Aviationshop steht:Vorhalten der digitalen Version in Baden Württemberg, NRW + Sachsen zulässig! Scheint also nicht überall so streng zu sein.
Moin, habe gerade bei der DFS nochmals reingeschaut. Kann Michael hier nur Recht geben (auch mir). Auch wenn in NRW dies nun offiziell gemäß Link bei der DFS akzeptiert (BW und Sachesen habe ich leider nicht gesehen) wird, so endet dies leider wieder an den Landesgrenzen innerhalb unseres Landes. Hier kann ich nur den Kopf schütteln, was dies dann vor Gericht bedeutet, vermag ich nun nicht zu beurteilen. Weiterhin bedauernswert, dass die DFS es nicht schafft, eine abschließende Entscheidung zu erwirken, zumal man ja nun seit "geraumer" Zeit daran arbeitet. Viele Grüße der_aeronaut
Eric schrieb: Gültig seit mindestens 16. März 2006
Hier geht es um die AIP-VFR! Diese wird weder auf CD-ROM noch Online veröffentlicht! Zwar gibt es seit einiger Zeit das "Visual Flight Guide" - quasi das elektronische Abbild der AIP-VFR - welches auch online auf dem aktuellen Stand gehalten wird. Aber die DFS selbst bezeichnet es nur als "ergänzende elektronische Version des Luftfahrthandbuches AIP VFR Deutschland". Somit, und so auch die eindeutige Aussage der DFS, gibt es die rechtverbindliche Version der AIP-VFR nur auf Papier.
Michael
Aha, ok, hatte ich nicht so genau drauf geachtet.
Ist für mich jetzt aber noch unverständlicher, warum die AIP in der Onlineversion rechtskräftig ist, die AIP-VFR aber nicht (sofern es eine gibt).
Es gibt nur den Visual-Flight Guide, der aber tatsächlich rechtlich nicht von allen RP′s akzeptiert wird.
Die rechtliche Problematik ist nämlich folgende: Die gedruckte AIP ist Masstabsgetreu. Man kann also seine Flugvorbereitung darauf aufbauen. Wenn man sich also mit Lineal und Winddreieck hinsetzt, kann man so seine Flugplanung machen und die angegebenen bzw. errechneten Entfernungen stimmen auch (sofern man richtig gerechnet hat). Wenn man aber die Online/CD AIP ausdruckt, kann es sein, daß man sie auf A5 oder A3 oder sonst irgendwie skaliert ausdruckt und das ganze Ding dann eben nicht mehr masstabsgetreu ist. Wenn jetzt also die DFS ein solches Produkt rausbringt und sagt, es ersetzt die AIP und jemand druckt sich die Seiten aus (aber eben nicht Masstabsgetreu) und der stützt dann aufgrund dieser Fehlplanung ab - was denkt ihr, was dann los ist? Die DFS ist immer noch eine Behörde (zumindest von der Denkweise her) - und das erste, was gefragt wird, wenn dort ein neues Produkt geplant wird lautet: Was passiert, wenn da Fehler drin sind oder kann damit jemand abstürzen?
Hat jemand schon jemals Probleme bei einer Kontrolle gehabt, bei der ausgedruckte Anflugkarten oder digitale ICAO Karten mitgeführt wurden? Mir ist kein Fall bekannt.
In der Regel wollen die Offiziellen nur das Gefühl bekommen, dass man gut vorbereitet ist :)
> Hat jemand schon jemals Probleme bei einer Kontrolle gehabt, > bei der
ausgedruckte Anflugkarten oder digitale ICAO Karten > mitgeführt wurden?
Mir ist kein Fall bekannt.
Den Fall wird es auch nicht geben!
Unsere Luftfahrtgesetzgebung kennt keine "original ICAO-Karten" oder "original Sichtanflugkarten aus der AIP" im Bezug auf Flugplanung und Durchführung.
Es wurde schon oft hier gepostet:
Es gibt erstmal nur zwei Grundlegende festlegungen. Die lauten grob:
Man hat sich vor Flugantritt mit allen zur Flugdurchführung notwendigen Informationen zu versorgen und an Bord von Flugzeugen, Helikoptern und Luftschiffen (nicht UL) ist aktuelles Kartenmaterial mitzuführen.
Punkt, aus, ende ... mehr ist erstmal nicht geschrieben :-))
> Die rechtliche Problematik ist nämlich folgende: > Die gedruckte AIP
ist Masstabsgetreu. Man kann also seine > Flugvorbereitung darauf
aufbauen. Wenn man sich also mit > Lineal und Winddreieck hinsetzt, kann
man so seine Flugplanung > machen und die angegebenen bzw. errechneten
Entfernungen stimmen auch
smt, das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?!
Du willst mir doch nicht erzählen, Du würdest auf einer _Sichtanflugkarte_ aus der AIP eine Kurs- und Windberechnung ausführen oder am Ende noch "Kurs-Linien" auf eine Sichtanflugkarte malen wollen?!?! ;-))))
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