Das Wetter ist wunderbar fliegbar heute, wer es vor Sunset an den Flugplatz schafft - nichts wie raus es ist herrlich. Ganz egal ob mit originalem, digitalem oder kopierten Anflugblatt…!
FD darf statt dessen Zuhause bleiben und noch ein paar Paragraphen rezitieren…
Bananenbieger schrieb: Egal ob Du nun die AIP als ganzen Betrachtest oder jedes einzelne Blatt als ein Werk ... Weil der Gesetzgeber mit dem UrhG dies genau so beabsichtigt hat.
Die AIP VFR wird monatlich amendiert. Damit ensteht jeden Monat ein neues eigenständiges Werk. Wer nun immer die aktuellen Seiten dieser Amendments kopiert, tut das nicht im Einklang mit dem § 53 UrhG, denn es handelt sich dann eben nicht mehr "einzelne Vervielfältigungen eines Werkes" sondern um viele Vervielfältigungen vieler Werke. In Übrigen hatte ich in den letzten Tagen ein Telefonat mit der entsprechenden Abteilung der DFS, die genau diese Auffassung vertritt und solches Tun auch verfolgt, sofern sie dessen habhaft wird.
Michael
mike.romeo schrieb: FD darf statt dessen Zuhause bleiben und noch ein paar Paragraphen rezitieren…
Ich bin einfach nur noch fassungslos, in absolut jedem Thread findet der Herr Dentist ein Haar in der Suppe, ich hätte überhaupt nicht die Zeit um mich um solche Haarspaltereien zu kümmern und mein Zahnarzt der widerum ein guter Freund von mir ist bestimmt auch nicht.
> Die AIP VFR wird monatlich amendiert. Damit ensteht jeden > Monat ein neues eigenständiges Werk.
Das ist vollkommen richtig, jedoch für die hier besprochene Fragestellung absolut unrelevant!
Michael, nochmal für Dich:
Pilot Hans im Glück macht mit seinem UL Flieger einen Ausflug zu einem landschaftlich schön gelegenen Flugplatz um dort einen Kaffee zu trinken. Nach seiner Landung wird er dort vom BFLer zu einer stichprobenartigen Routinekontrolle gebeten. Hans im Glück legt dem BFLer alle mitzuführenden und korrerkt vorhandenen Papiere und Lizenzen vor.
Desweiteren gibt er an, dass er sich vor Antritt seines Fluges mit allen für den Flug notwenigen Informationen versorgt hat.
Obwohl Hans im Glück damit schon allen seinen Pflichten ausreichend nachgekommen ist, fragt der BFLer nochmal freundlich nach, ob Hans ihm das eventuell auch noch irgendwie nachweisen könne.
Da Hans im Glück ein sehr gewissenhafter und kooperativer Pilot ist, kann er das sogar anhand einer mitgeführten Karte, welche alle relevanten und aktuellen Luffahrtinformationen enthält, sowie einer kopierten Sichtanflugkarte des Flugplatzes demonstrieren.
Was wird geschehen?
[ ] Da der BFLer nichts Besseres zu tun hat, als sich selbst zum Erfüllungsgehilfen der DFS GmbH in Sachen Urheberrechts- streitigkeiten zu ernennen, wird er sofort die Polizei hinzuziehen, die kopierte Sichtanflugkarte beschlagnahmen und Hans verhaften lassen.
[ ] Garnichts. Der BFLer bedankt sich und wunscht Hans noch einen guten Flug
Die AIP VFR wird monatlich amendiert. Damit ensteht jeden Monat ein neues eigenständiges Werk. Wer nun immer die aktuellen Seiten dieser Amendments kopiert, tut das nicht im Einklang mit dem § 53 UrhG, denn es handelt sich dann eben nicht mehr "einzelne Vervielfältigungen eines Werkes" sondern um viele Vervielfältigungen vieler Werke.
Was ist daran schwer zu verstehen? Jedes einzelne Werk wird im rechtlich zugestandenen Rahmen kopiert. "Viele Vervielfältigungen vieler Werke" trifft nicht mal die Sache an sich, denn es wären "einzelne Vervielfältigungen vieler Werke". Da das UrhG auf das einzelne Werk abstellt, ist man dann rechtlich wieder bei "einzelnen Vervielfältigungen eines Werkes".
Übrigens: Auch das altbekannte Mixtape oder die Mix-CD für die Liebste/den Liebsten ist durch das UrhG gedeckt. Auch hier handelt es sich um einzelne Vervielfältigungen mehrerer Werke. War rechtlich nie ein Problem, auch wenn es der Musikindustrie nicht passt.
In Übrigen hatte ich in den letzten Tagen ein Telefonat mit der entsprechenden Abteilung der DFS, die genau diese Auffassung vertritt und solches Tun auch verfolgt, sofern sie dessen habhaft wird.
Die DFS darf gerne diese Auffassung vertreten. Sie kann sich damit aber nicht über geltendes Recht hinwegsetzen und wird vor Gericht im Streitfalle damit scheitern. Was ich mich allerdings frage: Warum ruft man wegen so einem Quatsch bei der DFS an?
Urheberrecht hin oder her... Meiner privaten Meinung nach grenzt es an unterlassene Hilfeleistung, die AIP′s im deutschen Sprachraum (D/Ö/CH) NICHT kostenlos im Internet zur Verfügung zu stellen. IFR geht es Europaweit, nur die kleinen GA-Flieger werden abgezockt. Es geht auch anders. http://www.eddh.de/equipment/ais.html Achim
fl95 schrieb: Urheberrecht hin oder her... Meiner privaten Meinung nach grenzt es an unterlassene Hilfeleistung, die AIP′s im deutschen Sprachraum (D/Ö/CH) NICHT kostenlos im Internet zur Verfügung zu stellen.
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