na, heute mal wieder ein paar Spitzklicker gefrühstückt? :-))))
> .. heißt das, dass Du selbst nicht im Besitz einer AIP-VFR bist.
Nein, muss ich auch garnicht, denn mein Freund hat mir ganz
legal eine private Kopie des Anflugblattes geschenkt - als Zuwendung
für mich, als eine ihm nahestehende Person. exakt nach UrhG.
> Insofern wird der DFS diese Praktik nicht gefallen.
Was der DFS in diesem Fall "gefällt" oder nicht, das kann mir
oder dem BFLer im Falle einer Kontrolle aber mal sowas von egal sein,
da es hier luftrechtlich keinerlei Relevanz hat.
und
"...dann kann ich damit aber mal sowas von entspannt fliegen gehen..."
:)
BlueSky9