Postbote schrieb:Ich will das jetzt nicht ausarten lassen, nur soviel:Austrocontrol Seite 7 hier und dann lies es bitte genau und richtig und zeig mir dann einen "Infoplatz" in Österreich
welcher die englische Sprache zur Pflicht hat.
Dann:
Auf der verlinkten Seite 7 steht: "Der Sprechfunk darf normalerweise nur von einer Person ausgeübt werden, die [...] b) Inhaber eines ausländischen Zeugnisses, welches durch eine auf Grund des § 8 Abs. 1 Funkerzeugnisgesetz 1998 (BGBl. I Nr.26/1999)
erlassene Verordnung anerkannt wurde, ist und der das Recht die mit diesem Funkerzeugnis verliehene Berechtigung auszuüben nicht gemäß § 12 Abs. 2 Funkerzeugnisgesetz 1998 (BGBl. I Nr.26/1999) aberkannt wurde."
In dem zweiten Link von Dir steht es ja auch drin: "Anerkennung eines ausländischen Flugfunkzeugnisses: Antragsformular „Link zum Anerkennungsformular“,"
Es geht also gar nicht darum, ob in Österreich auf Deutsch oder auf Englisch gefunkt wird. Es geht einfach darum, daß unsere Bundesregierung festgelegt hat, daß das BZF 2 nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig ist und entsprechend bei Grenzübertritt seine Gültigkeit verliert. Damit verliert der Pilot bei Grenzübertritt die verliehene Berechtigung zur Ausübung des Funkverkehrs. In der Folge muß jeder einzelne Pilot sein konkretes BZF 2 Zeugnis mittels des verlinkten Antragsformulars von den Österreichern anerkennen lassen, um diese Berechtigung zurückuerlangen.
Aber zusammenfassend für den Fragensteller: Mach dir über Englisch keinen Kopf, egal wie gut oder schlecht du darin bist. Es gibt sowohl im Deutschen als auch im Englischen Funksprechverkehr eine festgelegte Phrasologie. Wenn man diese 50-100 Worte drauf hat, hat man gewonnen. Das ist wie beim Arzt, der muß auch nicht fließend Latein können, es reicht, wenn er die Fachbegriffe auf die Kette bekommt.