Ausflug nach EDDV (Hannover)

Forum - Fliegen & Reisen
  • mikemike schrieb:
    Aber vielleicht zu Deiner Information, es ist trotzdem keine PFLICHT die Halbkreisregeln zu fliegen, nur eine Empfehlung der man auch möglichst nachkommen sollte.
    Also ich lese die SERA 5005.g anders. 

    Zitat: „Soweit in Flugverkehrskontrollfreigaben oder Vorschriften der zuständigen Behörde nichts anderes bestimmt ist, sind Flüge nach Sichtflugregeln im Horizontalreiseflug, wenn sie oberhalb 900 m (3 000 ft) über dem Boden oder Wasser oder einer gegebenenfalls von der zuständigen Behörde festgelegten größeren Höhe durchgeführt werden, in einer Reiseflughöhe durchzuführen, die entsprechend dem Kurs über Grund in der Tabelle der Reiseflughöhen in Anlage 3 festgelegt ist.“

    „Sind durchzuführen“ interpretiere ich als Pflicht und nicht als dringende Empfehlung. Eine Empfehlung wäre „sollen durchgeführt werden“, wobei „soll“ juristisch mit „Du mußt, wenn du kannst“ übersetzt wird.

    Auf Seite 66 findet man die Tabelle der Halbkreisflughöhen und stellt entsetzt fest, daß diese schon bei 1000ft beginnen, man also schon ganz unten auf ganzen Tausendern nichts zu suchen hat, weil da IFR-Verkehr rumschippern kann. Außerdem geht es vfr schon ab 3.000ft los und nicht erst bei 5.000ft.

    Aber egal in dem Fall. Bei praktisch Nord- oder Südkurs bleibt einem ja kaum die Wahl welche Höhe man jetzt nehmen soll. Ich selber kenne das Problem selber vom Überflug des Flughafens Bremen. Ich will da möglichst im rechten Winkel mittig über die Piste, fliege entsprechend Nord-/Südkurs und muß mich dann zwischen FL65 und 75 entscheiden.
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