Flugbuch im Flieger dabei haben oder nicht?

Forum - Luftrecht
  • Wenn ich beim DULV nachgucke über die mitzuführenden Dokumente steht dort unter anderem auch das Flugbuch.

    Man muss das Flugbuch aber bei EASA-Lizenzen nicht mitführen, sondern nur ohne "ungebührliche Verzögerung" vorlegen können.

    Sind hier UL-Piloten wieder benachteiligt?

    Gruß Hermann

  • Ich um male meine Antwort mal etwas.

    Du bist mit deinem Crush das erste mal im Flieger unterwegs und ihr wollt euch die Nordsee/Alpen anschauen. Nach 4 Stunden Flug landet ihr zwischen. Zack Kontrolle. Flugbuch nicht bei, kannst nicht nachweisen das du deine 3 Starts in 90 Tagen hattest. Da fällt der Netflix and Chill Abend und alle restlichen Abende mit ihr insWasser, weil du sie zurück lassen musst am Flugplatz.

    Falls es Probleme mit dem Weight and Balance wegen dem Flugbuch gibt.......

  • unabhängig von der Frage, ob man die anderen Scheine wirklich nicht mitnehmen muss (dazu gibt es auch Interpretationen), ist für ULs durch LuftPersV §120 eindeutig gezeigt, dass Du die Sachen mitführen musst.

    Auf die Sache, dass man einen PPL nicht mitführen muss würde ich mich auch nicht einlassen.
    Ich bin ziemlich sicher, dass das nur für Platzflüge und Segelflug gilt, nicht für Motorfliegerei auf Strecke....

  • Part FCL der EASA Vorschriften:

    FCL.045 Verpflichtung, Dokumente mitzuführen und vorzuweisen

    a) Piloten müssen bei der Ausübung der mit der Lizenz verbundenen Rechte immer eine gültige Lizenz und ein gültiges Tauglichkeitszeugnis mitführen.

    b) Piloten müssen daneben ein Ausweisdokument mit einem Passbild mitführen.

    c) Piloten und Flugschüler müssen auf Aufforderung eines autorisierten Vertreters einer zuständigen Behörde ohne ungebührliche Verzögerung ihren Flugzeitnachweis zur Kontrolle vorlegen.

    d) Flugschüler müssen Nachweise über alle Allein-Überlandflüge für die gemäß FCL.020 Buchstabe a erforderliche Anerkennung führen

    Bei EASA Lizenzen kann also das Flugbuch zu Hause bleiben.

    Bei einem Rampcheck in EDMA wurde von mir auch kein Vorzeigen des Flugbuches verlangt.

    Ul Piloten müssen allerdings das Flugbuch im Flugzeug mitführen. Dafür entfällt das Borbuch😉

  • Das ist sehr schön, aber es nutzt Dir genau gar nichts, wenn ein autorisierter Vertrete einer Behörde unter ungebührlicher Verzögerung versteht, dass es nicht in aktuell erreichbarer Nähe ist, wie zB bei Platzflügen im Auto auf dem Parkplatz.

    Wenn Du dann nicht weiterkommst, ist das relativ egal ob das so ist oder nicht.

    flyingdoc schrieb:
    Bei einem Rampcheck in EDMA wurde von mir auch kein Vorzeigen des Flugbuches verlangt.
    Das ist schön für Dich, kann aber auch anders gehen.

    Ich zitiere immer wieder die Vorfälle, bei denen bei einer Prüfung das ARC eines Flugzeuges gefordert wurde, dass erst drei Monate alt ist, oder das Beispiel, dass jemand meinen Flug mit Fluglehrer in den letzten 24 Monaten sehen wollte, wo doch der Schein noch gar keine 24 Monate alt war.

    Nutzt Dir in der Situation alles wenig...


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