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  • lucabert schrieb:
    Sicher, dass du nicht gelesen hast "du musst einen Transponder haben" statt "einen Transponder Mode S"?
    Da mittlerweile Mode-S derjenige Transponder ist, der in gewissen Lufträumen vorgeschrieben ist, erübrigt sich solch eine Wortklauberei. Dort wo man einen Transponder benutzen MUSS, kann es also nur ein Mode-S Transponder sein.
  • micbu schrieb:
    Da mittlerweile Mode-S derjenige Transponder ist, der in gewissen Lufträumen vorgeschrieben ist, erübrigt sich solch eine Wortklauberei. Dort wo man einen Transponder benutzen MUSS, kann es also nur ein Mode-S Transponder sein.
    So, ich habe nochmal einen Freund (Fluglehrer!) in Italien gefragt. Er hat mir bestätigt, dass mindestens Mode C nötig ist, aber keine Pflicht auf Mode S (zumindest für UL).

    Ich habe dann in den aktuellen AIP Österreich geschaut. Dort wird sogar noch erlaubt Mode A!

    Es gibt weiterhin manche Gebiete, wo man nur mit Mode S einfliegen kann, aber da wir in Österreich sogar nur in Luftraum E einfliegen, sehe ich gar kein Problem.

    Zu meinen ursprünglichen Thema: ich werde nach jeder Etappe meiner Mutter anrufen/WhatsApp schicken und Schluss. Sie wird bestimmt die Spannung überleben... Letzten Endes, als sie mit dem Fahrrad vor 10 Jahren nach Dresden gekommen ist, wussten wir auch nicht wo sie waren... ;)

    Grüße

    Luca

  • lucabert schrieb:
    Ich habe dann in den aktuellen AIP Österreich geschaut. Dort wird sogar noch erlaubt Mode A!
    Luca,

    In der AIP AUSTRIA VFR GEN 1.5 §2.1.8 steht leider sehr explizit "Luftfahrzeug", "ECHO", "MODE S", "GRUNDSÄTZLICH", "UNAUFGEFORDERT".
    In 2.1.8.1 steht, dass alte Transponder (ohne Mode-S) nur bis 31.12.2017 benutzt werden dürfen.

    Hier gibt es also keinen Interpretationsspielraum. Auch nicht für UL.

    ---

    Ist aber nicht so schlimm, da im Inntal ECHO erst ab 7500 ft beginnt.  Solange Du da drunter bleibst, alles gut.
    Und hinter dem Brenner bist Du halt Basico...

    Bitter allerdings - denn das Schöne an Österreich ist nicht die Talsohle der Trogtäler, sondern die herrlichen Gipfel und das unglaubliche Panorama, das Dir mit Mode-C Hardware verwehrt bleibt.

  • lucabert schrieb:
    Es gibt weiterhin manche Gebiete, wo man nur mit Mode S einfliegen kann, aber da wir in Österreich sogar nur in Luftraum E einfliegen, sehe ich gar kein Problem.
    Ich schon: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Customer%20Relations/Kundenbereich%20IFR/21.03.2019%20-%20Pilot%20Info%20Luftraum%20E%2001%202019%20update/Pilot%20Info%201_2019%20Luftraum%20E%20update%20.pdf

    Mode-S ist Pficht (Annex II, Part A, Absatz 3): https://www.skybrary.aero/bookshelf/books/2480.pdf

    Zitat daraus:"3. The following data items shall be made available to the transponder and be transmitted by the transponder via the Mode S protocol and in accordance with the formats specified in ICAO document 9871 (2nd edition): "

  • Hallo Lucabert,

    mich wundert es etwas, dass du in Deutschland ein UL mit einem Mode-C X-Ponder betreibst und nachgeprüft bekommst. Mode-C ist als Ausrüstung lediglich als Backup bei Instrumentenflug noch möglich. Alles andere ist schlicht nicht abnahmefähig, da es in Deutschland (nicht nur hier, wir haben seit so ein/zwei Jahren SERA...) nicht eingeschaltet werden darf.

    Ich empfehle dazu auch folgenden Artikel: https://air-law.de/fliegermagazin-02-19-transponder-anschalten-ist-pflicht/

    Sei mir nicht böse, man kann sicher auch ohne einen Transponder über Grenzen fliegen, aber mit som "alten Schinken" würd ich mir das ernstahft überlegen.....

    Grüße vom Carlson

  • Hallo Carlson,

    meines Wissens nach die Pflicht zum Mode S in Deutschland ist nur für Flugzeugen.

    Und UL sind eben keine Flugzeuge, sondern Luftsportgeräten... ;)

    Deswegen hat die Maschine bisher auch gar kein Problem mit der Prüfungen...

    Grüße

    Luca

  • Luca,

    in der AIP Germany VFR GEN 1.5 §2.1 steht:

    Gemäß der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV) vom 26. November 2004, §§ 3 und 4, müssen Luftfahrzeuge, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland IFR-Flüge bzw. VFR-Flüge in Lufträumen mit Transponderpflicht durchführen, mit Mode S-Transpondern ausgerüstet sein. 

    ---

    UL sind zwar keine Flugzeuge, sehr wohl aber Luftfahrzeuge!

    Und der Luftraum E ab 5000 ft AMSL (3500 ft AGL) ist ein transponderpflichtiger Luftraum!

  • Tim17 schrieb:
    UL sind keine Flugzeuge, sondern Luftfahrzeuge.
    UL sind Luftsportgeräte!

    Grüße

    Luca

  • Ja, da hast Du Recht - und Luftsportgeräte sind rechtlich Luftfahrzeuge...

  • So ist es. Luftfahrzeuge sind in verschiedene Klassen unterteilt. EIn Luftsportgerät ist, wie auch ein Flugzeug, ein Luftfahrzeug.

    Lies dazu einfach mal §1 LuftVG.

    Aber ganz unabhängig davon: Wenn für einen Luftraum ein Transponder vorgeschrieben ist, dann spielt es überhaupt keine Rolle in welcher Art Luftfahrzeug dieser verbaut ist. Ist er vorgeschrieben, dann muss es ein Mode-S sein. Ohne WENN und ABER.

    Luca, du hast da massive Wissenslücken die du unbedingt schliessen solltest, bevor es für dich sehr teuer werden wird.

    Deine Eltern scheinen zu Recht etwas beunruhigt zu sein. Tu dir selbst einen Gefallen und erkundige dich RICHTIG was du bei deinem Flug alles beachten solltest.

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