Hallo Leute,
ich bin gerade dabei einen Ausflug nach Helgoland vorzubereiten. Schwimmwesten, Flugplan für UL und PIC min. 100h ist mir bekannt. Auch weiß ich, dass Helgoland „Zollenklave“ ist. Beim Studium der AIP bin ich über folgenden Text gestolpert:
Anmerkung: Helgoland gehört nicht zum Zoll- gebiet der EU. Zollrechtlich handelt es sich damit bei jedem Flug von der Insel um eine Reise aus einem Nicht-EU-Staat. Daher gelten bei Flügen von Helgoland zu anderen natio- nalen und internationalen Flugplätzen die ent- sprechenden zollrechtlichen Bestimmungen bzw. muss nach der Landung auch auf natio- nalen Flugplätzen mit entsprechenden Kon- trollen gerechnet werden./
Was bedeutet das nun?
Zoll bei Hinflug und Rückflug wie in die Schweiz?
Zoll nur bei Rückflug wie im Text beschrieben?
oder keinen Zoll anmelden, aber bei der Landung mit einer Kontrolle rechnen (steht so auch im Text)?
Brauche eure Hilfe. Danke Günter
Flugplan und Losfliegen, nix Zoll.
Ich war letztes WE dort, alles unkompliziert. Mittagspause beachten und auf die blöden Vögel aufpassen (man beachte den "Hintern"hältigen Angriff :-D
Zoll bei Ankunft braucht man nicht. Wenn du über die freie Menge kommst musst du das anmelden. Kontrollen auf dem Zielflugplatz sind möglich. Habe ich aber noch nicht erlebt.
Vielen Dank für eure Infos.
Dann werde ich mich beim Einkauf auf Helgoland zurückhalten um die Freigrenzen nicht zu überschreiten. Ist sowieso durch die Zuladung begrenzt :-))
Günter
Und aufpassen das die neugieren Touristen am Stand den Kopf unten lassen :) Hier
Soweit mir aus einem recht aktuellen Fall bekannt ist, ist rein rechtlich nach Einflug von Helgoland ein Zollflugplatz anzufliegen, oder vor Einflug eine Ausnahmegenehmigung einzuholen, da Helgoland ein Zollausschlussgebiet ist (zollrechtlich als Drittland anzusehen - also nix Schengen oder dergleichen).
Für Rückflüge aus Drittländern, also auch von Helgoland, gibt es die Möglichkeit, statt einer (Zwischen-)Landung auf einem Verkehrsflughafen auf einem von Zoll anerkannten „Besonderen Landeplatz“ zu landen. Voraussetzung für die dann geltende Befreiung vom Zollflugplatzzwang ist, dass das Flugzeug in der EU zugelassen ist, Personen lediglich im nicht gewerblichen Verkehr befördert und Waren nur im „erlaubten“ Rahmen mitgeführt werden.
Für Direktflüge von Flugplätzen in Mitgliedsstaaten der EU in Drittländer, so auch für Flüge nach
Helgoland, gilt jedoch eine generelle Ausnahme: Sie sind vom Zollflugplatzzwang befreit, sofern das
Flugzeug in der Gemeinschaft zugelassen ist, nach derartigen Flügen in die Gemeinschaft zurückkehrt
und die Piloten und etwaige Passagiere Waren lediglich im „erlaubten“ Rahmen, d.h. bspw. persönliche
Gegenstände und Mitbringsel innerhalb der jeweiligen Freimengen, mit sich führen.
(Informationen stammen aus einer Vereinsinfo, die zu diesem Thema an die Mitglieder herausgegeben wurde)
Moin,
Flugplan aufgeben, hin fliegen, einkaufen bummeln und mit Flugplan wieder zurück.
Auf Helgoland ist keiner mehr der das kontrolliert und wenn man auf Wangerooge landet interessiert es die 2 Zöllner auf der Insel auch nicht.
Günter N schrieb:Nein, du musst keinen Zoll anmelden. Helgoland ist immer noch Inland. Es bedeutet wohl, dass du evtl. nach der Landung mit unangemeldetem Besuch vom Zoll zu rechnen hast, der deine Ladung auf die erlaubten Mengen für Spirituosen und Tabakwaren überprüft. Im Prinzip das Gleiche was Schiffsreisende auch theoretisch erwartet. In der Praxis kräht vermutlich kein Hahn danach, hab trotz mehrerer Helgoland-Aufenthalte sowohl als Selbstflieger wie Schiffsreisender da nie was erlebt.Was bedeutet das nun?
Zoll bei Hinflug und Rückflug wie in die Schweiz?