Andi_Air schrieb:Bremen Tower ist die zuständige Flugverkehrskontrollstelle für den Flugplatz Bremen und die Kontrollzone. EDWM liegt im unkontrollierten Luftraum G. Dort ist Bremen Tower nicht zuständig.
mittels Sprechfunk in Form einer Startmeldung der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle, oder wenn diese nicht erreichbar ist, dem zuständigen Fluginformationsdienst zur Weiterleitung an den Flugberatungsdienst zu übermitteln." --> gilt für Start von einem unkontrollierten Platz
@cumulus + Bananenbieger
Najaa, soo easy würd ichs
nicht sehen.
Vorweg: im FP wird
ausdrücklich die EOBT verlangt, das ist mal salopp die geschätzte Abflugzeit
oder genauer, die Bewegung, die mit dem Abflug in Verbindung steht.
"Request taxi" wär mal die erste Bewegung dorthin. ETD ists die
Abflugzeit also "ready for departure". Hab aber auch schon andere
Interpretationen von Türmern an kontrollierten Plätzen erlebt, wenn es darum ging, im 15 Min Limit zu bleiben.
Ich bin nicht das wandelnde
Luftfahrtgesetz mit Dauerabo zu Luftrecht-Online. Auf die Schnelle hab ich
diesen Link gefunden
http://www.austrocontrol.at/Images/ATM%20SO%202010%20Fragen%20ANS_Stand%2020100412_online%20%282%29_tcm586-74326.pdf
Auch wenn’s aus Österreich
kommt, so is es auch in D!
Und ich kann euch
versichern: die Maschinerie läuft exakt so - das sag ich aus Erfahrung ohne mir
auf Schulter zu kloppen. Wers nicht glaubt, DFS anrufen.
@Herr K
die Leitung zur DFS
besetzt?? Hmm, am 11.9.2001 zuletzt erlebt.
Guts Nächtle
cumulus schrieb:P.S. Es gibt übrigens eine aktuelle NFL zur Flugplanaufgabe: NfL I – 33/10Ich habe leider im Augenblick keinen Zugriff darauf.
Da kann ich doch helfen und pack die NfL I 32/10 noch drauf, denn vor der Landemeldung hat die DFS die Startmeldung gesetzt:
58. JAHRGANG LANGEN, 11. FEBRUAR 2010 NfL I 32/10
BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE FESTLEGUNG VON EINZELHEITEN ÜBER STARTMELDUNGEN
Aufgrund des § 26 d Abs. 2 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I, S. 580), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24. August 2009 (BGBl. I, S. 2942), gibt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hiermit die Festlegung von Einzelheiten über Startmeldungen bekannt.
1. Erfordernis einer Startmeldung
Der Luftfahrzeugführer hat eine Startmeldung zu übermitteln
a) für alle Flüge mit Start nach Sichtflugregeln (Flugregel V oder Z), sofern ein Flugplan aufgegeben wurde,
b) für alle Flüge mit Start nach Instrumentenflugregeln (Flugregel I oder Y).
Dieses Erfordernis gilt nicht für Starts von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle (Luftraum D als CTR) während der Aktivierungszeiten der Kontrollzone.
2. Übermittlung
Die tatsächliche Startzeit ist unverzüglich nach dem Start an das Aeronautical Information Service-Centre (AIS-C) der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH entweder durch
a) den Luftfahrzeugführer oder
b) einen vom Luftfahrzeugführer Beauftragten zu übermitteln.
Sie kann auch mittels Sprechfunk in Form einer Startmeldung an die zuständige Flugverkehrskontrollstelle oder, wenn diese nicht erreichbar ist, an den zuständigen Fluginformationsdienst zur Weiterleitung an das AIS-C übermittelt werden.
3. Inhalt der Startmeldung
Die Startmeldung hat folgende Angaben zu enthalten:
a) Luftfahrzeugkennung
b) Startflugplatz
c) Startzeit
d) Zielflugplatz
Die Bekanntmachungen über die Festlegung von Einzelheiten über Startmeldungen vom 11.11.2009 (NfL I-258/09 und I-13/04) werden hiermit aufgehoben.
Langen, 25.01.2010
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
LFR/2.10.1/0002-002/10
Im Auftrag
D r . B a u m a n n
8. JAHRGANG LANGEN, 11. FEBRUAR 2010 NfL I 33/10
BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE FESTLEGUNG VON EINZELHEITEN ÜBER LANDEMELDUNGEN
Aufgrund des § 27 Abs. 2 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I, S. 580), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24. August 2009 (BGBl. I, S. 2942), gibt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hiermit die Festlegung von Einzelheiten über Landemeldungen bekannt.
1. Erfordernis einer Landemeldung Der Luftfahrzeugführer hat eine Landemeldung zu übermitteln
a) für alle Landungen bei Flügen nach Sichtflugregeln (Flugregel V, Y oder Z), sofern ein Flugplan aufgegeben wurde,
b) für alle Landungen bei Flügen nach Instrumentenflugregeln (Flugregel I , Y oder Z).
Dieses Erfordernis gilt nicht für Landungen auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle (Luftraum D als CTR) während der Aktivierungszeiten der Kontrollzone.
2. Übermittlung
Die tatsächliche Landezeit ist unverzüglich nach der Landung an das Aeronautical Information Service-Centre (AIS-C) der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH entweder durch
a) den Luftfahrzeugführer oder
b) einen vom Luftfahrzeugführer Beauftragten zu übermitteln.
Anstelle der tatsächlichen Landezeit kann die voraussichtliche Landezeit mittels Sprechfunk an die zuständige Flugverkehrskontrollstelle oder, wenn diese nicht erreichbar ist, an den zuständigen Fluginformationsdienst zur Weiterleitung an das AIS-C übermittelt werden, sofern sich das Luftfahrzeug bereits in der Platzrunde befindet und die Landung sichergestellt erscheint.
3. Inhalt der Landemeldung
Die Landemeldung hat folgende Angaben zu enthalten:
a) Luftfahrzeugkennung
b) Startflugplatz
c) Landeflugplatz
d) Landezeit
4. Bei Landungen, die nicht auf dem im Flugplan angegebenen Zielflugplatz durchgeführt werden, sind folgende Angaben zu machen:
a) Luftfahrzeugkennung
b) Startflugplatz
c) im Flugplan angegebener Zielflugplatz
d) tatsächlicher Ort der Landung
e) Landezeit
Die Bekanntmachungen über die Festlegung von Einzelheiten über Landemeldungen vom 11.11.2009 (NfL I-259/09 und I-14/04) werden hiermit aufgehoben.
Langen, 25.01.2010
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
LFR/2.10.1/0002-003/10
Im Auftrag
D r . B a u m a n n
aareb schrieb:@Herr K
die Leitung zur DFS
besetzt?? Hmm, am 11.9.2001 zuletzt erlebt.
Moin,
kurze Rückmeldung; gestern mit Flugplan durch die Republik gedüst und Funkverkehr hat sich genauso abgespielt, wie ich eingangs geschildert/gefragt hatte.
Flugplan aktiviert habe ich allerdings, wie von euch vorgeschlagen, beim FIS.
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