Lieber Heiko,
wir durften das leckere Budweiser als Alternative zum Münchner Bier immer aus der Tschechoslowakei mitnehmen, außerdem die süchtig machenden Karlsbader Oblaten und für die Großeltern den Becherbitter/Becherovka.
Prosit!
Conny
aviatrix schrieb:Das ist leider falsch.
By the way: Unser Nachbarstaat, mit dem wir glücklicherweise seit dem Fall des Eisernen Vorhangs befreundet sind, heißt nicht "Tschechei" (Wortprägung des Nationalsozialismus), sondern Tschechien!
"Die Bezeichnung „Tschechei“ wird seit der Bildung der Tschechoslowakei 1918 verwendet – in Anlehnung an „Türkei“, „Mongolei“, „Lombardei“, …, als Kontamination von „Tschechien“ und „Slowakei“ oder gelegentlich auch als Kontraktion von „Tschechoslowakei“ (hierbei also den Gesamtstaat Tschechoslowakei meinend). "
auch wenn jetzt OT, aber soviel nichterhobener Zeigefinger muss sein ;)
Lewitzflieger schrieb:Das kennt niemand im Ausland. Wenn Du die benoetigte Sprache ausreichend gut sprichst ist alles ok. Einige wenige Laender verlangen ein LP min. Level 4 fuer ULer. Ob das zu bereisende Land zu den Ausnahmen gehoert, muss man erfragen.
Heißt das, ich benötige auch kein BZF I ?
Chris
Also das verwirrt mich jetzt wieder komplett. Gerade in den osteuropäischen Staaten, wozu ich die Tschechei auch zähle, kann doch ein LP Level 4 eher nicht vorausgesetzt werden ?! Oder meinst Du generell Englisch?
Gruß Heinz
Lewitzflieger schrieb:Nur wenn du während deines ganzen Aufenthalts stumm bleiben willst. Du wirst aber wohl am Zielflugplatz auf Englisch deine Landung ankündigen wollen. Die Spitzfindigkeiten, welches Funkzeugnis in welchem Land Pflicht ist bzw. gilt, füllen ganze Telefonbücher, dazu kann ich nichts sagen. Um einfach auf der sicheren Seite zu sein, sollte man m.E. mindestens BZF1 oder ICAO English Level >= 4 vorweisen können, besser noch beides.
Heißt das, ich benötige auch kein BZF I ?
Lewitzflieger schrieb:Die Regelung gilt international, Osteuropa ist keine Ausnahme. Wer englischen Flugfunk ausübt, muss laut der ICAO Regelung einen English Proficiency Test vorweisen können. Nach deutschem Recht sind UL-Piloten davon ausgenommen, d.h. wir dürfen zumindest innerhalb Deutschlands auf Englisch funken, ohne die ICAO-Prüfung gemacht zu haben. (BZF1 braucht man natürlich trotzdem). Aber andere Länder können andere Regelungen haben.Es gibt entgegen anderslautenden Gerüchten auch in anderen Ländern Blockwart-Typen, die einem vor lauter Langeweile Schwierigkeiten machen wenn man nicht irgendeine blöde Formalität erfüllt. Ich finde es angenehmer zu wissen, dass man so einem Typ im Zweifel sone Pappe vor die Nase halten kann, statt langwierige Haarspaltereien über die Frage zu führen, welches Luftrecht anwendbar ist.
Also das verwirrt mich jetzt wieder komplett. Gerade in den osteuropäischen Staaten, wozu ich die Tschechei auch zähle, kann doch ein LP Level 4 eher nicht vorausgesetzt werden ?!
Dank für alle Rückantwörte.
@Aviatrix: der Zeigefinger hat nicht gestört, zum Gegenteil, es freut mich immer was hinzuzulernen.
Weniger freut es mich, der Flug geht nicht durch: ich mistraue das Wetter, und besuche das Fest in Rakovnik per Auto. Zugegeben, es war vom Anfang unwahrscheinlich das ich fliegen könnte - aber nicht probiert ist immer verloren.
Danke, lieber @csaba, für Deine nette Reaktion! Schade, dass im Moment nichts aus Deinem Flug wird. Leider ist das Wetter in der Tat sehr instabil. Auch bei mir reicht es nur für kurze Flüge in die nähere Umgebung. Ich drücke Dir die Daumen, dass Du bald einmal in die Tschechische Republik / Tschechien fliegen kannst. Die Freunde und Kollegen dort sind meist alle luftfahrbegeistert.
Happy landings
Conny
Lewitzflieger schrieb:Es ist eigentlich ganz einfach:
Gerade in den osteuropäischen Staaten, wozu ich die Tschechei auch zähle, kann doch ein LP Level 4 eher nicht vorausgesetzt werden ?!
In jedem Land wird minimum verlangt, dass man als einfliegender Pilot mit egal welchem Fluggeraet ein wie auch immer geartetes Flugfunkzeugnis hat. Das BZF II, was in D ausgestellt wird, ist z.B. sowas.
Dann muss man unterscheiden, ob man mit einem Flugzeug nach ICAO unterwegs ist (z.B. Echo), oder einem UL. Als Pilot eines Flugzeuges braucht man generell LP fuer die Sprache, die man dort zu benutzen gedenkt (englisch, franzoesisch, whatever). Als Pilot eines UL braucht man den LP nur dann, wenn es das zu bereisende Land extra fuer UL verlangt. Man tut gut daran, sich bei den entspr. Behoerden in dem zu bereisenden Land vorher zu erkundigen. Die allermeissten Laender verlangen keinen LP fuer UL.
Nach einem BZF I wird Dich im Ausland niemals jemand fragen.
Chris
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