Aus gegebenem Anlass noch ein kurzer Nachtrag zu meinem letzten Frankreich-Trip an die Cote d′Azur, genauer nach Fr�jus: Im Juli 2015 ging es für uns erstmals nach Südfrankreich. Tankstopp von Jesenwang wieder in Bremgarten (seit Neueröffnung des Restaurant Fliegerhorst schon fast ein Muss) und dann entlang der Rhone zum kleinen UL-PLatz in Fr�jus (Platz ist PPR, also vorab checken). Rückflug mit einer Übernachtung in Mont�limar und diesmal geplante Route durch die Schweiz nach Mengen zum tanken.
Dies war mein erster Flug durch die Schweiz, Kontrollzone Genf war recht entspannt, der Lotse gab uns genaue Anweisungen und dann ging es direkt Richtung Zürich. Auch dort meldete ich mich rechtzeitig vorher mit den üblichen Infos und ich bekam eine knappe Bestätigung ohne weitere Anweisungen. Ich behielt deshalb meine Richtung und Höhe bei (4000ft MSL) und bekam von Skydemon eine entsprechende Warnung auf 3000ft MSL zu sinken. Da ich ja vom Lotsen keine Weisung bekommen hatte ignorierte ich die Warnung und behielt die Höhe bei. Kurz nach Passieren der Kontrollzone kam prompt eine Aufforderung vom Lotsen sofort auf 3000ft zu sinken. Aufgrund der Topographie und aktuellen Geschwindigkeit sah ich keine andere Möglichkeit als einen Umkehrkurs einzunehmen, um mit gemäßigter Sinkrate auf 3000ft sinken zu können. Mit Erreichen von 2800ft habe ich den alten Kurs wieder eingenommen. Kurz darauf über Funk einen anderen Kollegen gehört dem genau das selbe passiert ist.
Kaum in Mengen gelandet wurde ich gleich zum Tower beordert und ich durfte mit der Flugsicherung telefonieren - mir wurde mein Vergehen mitgeteilt und ein entsprechendes Verfahren würde eingeleitet werden.
Mittlerweile habe ich Post erhalten mit einer Kopie der Radaraufzeichnung - ich habe die Sache nochmal schriftlich kommentiert, mal sehen ob die gnädig sind und die Sache einstellen, ich werde berichten.
Mike
Hallo Mike, ja C um Zürich ist ein Flickenteppich mit unterschiedlichsten Höhen und teilweise gehts wirklich bis 1000 Ft AGL z. Bsp. Schaffhausen da gibt es Türme mit 2228 Ft und der Deckel ist ebenfalls 3000 Ft. In den letzten Jahren gab es erhebliche Luftraumverletzungen und man ist mehr als Aufmerkasam. Dies betrifft vor allem viele Segelflieger vom südlichen Schwarzwald, Blumberg EDSL Bohlhof Segelflug und Schaffhausen LSPF. Selbst in unserer Regionalpresse wird über die Verstöße berichtet.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/grosse-gefahr-durch-kleine-flieger/story/13954237
Badische Zeitung
Auf einem Flug zum UL Treffen in Mollis war ich auch in 3500 unterwegs und Zürich Info fragte kurz nach der Höhe, welche ich auch dann so meldete, dann kam die Aufforderung Sinken Sie auf unter 3000 wir diskutieren heute nicht, ging also glimpflich aus. Das war allerding 2006.
Übrigens, wenn Du wiedermal einen solchen Tripp machst, dann lande doch in Hohenems LOIH, dort kann man deutlich preiswerter Tanken, gilt auch für den Fall dass man gerade in dieser Gegend ist z. Bsp. Kempten.
blue skies Rainer
Hallo Mike,
> und ich bekam eine knappe Bestätigung
Was bedeutet Du bekamst "eine knappe Bestätigung"??
Hast Du ein "clear to enter TMA Zürich" bzw. "...Airspace Charly" bekommen oder nicht??
BlueSky9
Hast recht, hätte requesten müssen auf 4000ft zu queren. Lotse hatte mir denke ich nur Squawk und QNH mitgeteilt und setzte voraus, dass ich selbständig auf 3000ft MSL sinken würde. Vor Genf hatte mir der Lotse eben ohne Request von sich aus die Freigabe erteilt, aber da ist offensichtlich weniger los als in Zürich.
LOIH kenne ich gut, leider ging das wetterbedingt nicht, Bodensee war dicht.
Hallo Mike,
in den USA hättest Du durch "Carlie" durchdürfen. "Two way communication must be established." Bevor Du bezahlst, lies mal bei der ICAO nach , was die vorschlagen. Wenn die FAA ICAO conform ist dann ist es die Schweiz so wie Deutschland nicht. Vielleicht wirkt sich das strafmildernd aus.
Hallo Snowbird,
> in den USA hättest Du durch "Carlie" durchdürfen
Er hätte wohl auch in der Schweiz durch C durchfliegen können...
> "Two way communication must be established."
Um es mal mathematisch zu formulieren:
Eine "two way communication" ist eine notwendige, aber bei
weitem (auch nach ICAO) keine hinreichende Bedingung! ;-))
Für Einen Airspace class [C] gilt nach wie vor:
"Is subject to an ATC clearance".
...nur so als Anmerkung, bevor falsche Hoffnungen geweckt werden...
BlueSky9
Zur Info, habe soeben € 738,50 für mein "Flugknöllchen" an die Bundeskasse überwiesen, laut Schreiben unter Berücksichtigung der Umstände noch im unteren Bemessungsrahmen - war mal ein teurer Schweiz-Überflug...
Danke fuer die Info!
Chris
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