Wolkendecke war nicht geschlossen und Erdsicht war gewährleistet.
Ansonsten ist das hier verbindlich:
http://www.gesetze-im-internet.de/fsav_2004/__4.html
(6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber müssen außerdem ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist, oder einem Flächennavigationsgerät für:
1.Flüge in Lufträumen der Klasse C
2.Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes
3.Flüge über Wolkendecken.
Da ich kein UL kenne das VOR an Bord hat ist ein Flug über Wolkendecke somit tabu.
Das sich mein Motor von einem VOR Empfänger beeindrucken lässt war mir neu aber wenn der Gesetzgeber sagt das das hilft wird es wohl Sinn machen.......
Ich handhabe das dann lieber "bedarfsweise".......
https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Flugsicherung/Luftraum/Luftraumstruktur_11122014.pdf