(2) Ausgenommen von Absatz 1 sind aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber, bei denen der Einbau eines nach luftrechtlichen Vorschriften zugelassenen UKW-Sende-/Empfangsgerätes aus technischen Gründen nicht möglich ist und die sich in Lufträumen bewegen, in denen keine Hörbereitschaft vorgeschrieben ist, wenn dafür Funkgeräte kleiner Leistung, die vom Flugsicherungsunternehmen zugelassen sind, benutzt werden.Dass die UL pauschal ausgenommen, weil das Einbau der Geräten nicht möglich ist (kaum zu glauben!), oder dass nur die UL ausgenommen werden, bei der das Einbau nicht möglich ist (und die andere also dürfen)?
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