Flugplatz Rügen

Forum - Fliegen & Reisen
  • Wolkendecke war nicht geschlossen und Erdsicht war gewährleistet.

    Ansonsten ist das hier verbindlich:

    http://www.gesetze-im-internet.de/fsav_2004/__4.html


    (6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber müssen außerdem ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist, oder einem Flächennavigationsgerät für: 
    1.Flüge in Lufträumen der Klasse C
    2.Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes
    3.Flüge über Wolkendecken.


    Da ich kein UL kenne das VOR an Bord hat ist ein Flug über Wolkendecke somit tabu.
    Das sich mein Motor von einem VOR Empfänger beeindrucken lässt war mir neu aber wenn der Gesetzgeber sagt das das hilft wird es wohl Sinn machen.......

    Ich handhabe das dann lieber "bedarfsweise".......


    https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Flugsicherung/Luftraum/Luftraumstruktur_11122014.pdf
  • Moment, verstehe ich richtig, dass wenn ich ein UL habe, mit VOR-Empfänger (es gibt! Nicht so viele, aber es gibt! Und es gibt auch portable Funkgeräte, die VOR empfangen können...), kann ich sogar Nachtflüge machen?!?

    Wie würdet ihr den Satz verstehen?
    (2) Ausgenommen von Absatz 1 sind aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber, bei denen der Einbau eines nach luftrechtlichen Vorschriften zugelassenen UKW-Sende-/Empfangsgerätes aus technischen Gründen nicht möglich ist und die sich in Lufträumen bewegen, in denen keine Hörbereitschaft vorgeschrieben ist, wenn dafür Funkgeräte kleiner Leistung, die vom Flugsicherungsunternehmen zugelassen sind, benutzt werden.
    Dass die UL pauschal ausgenommen, weil das Einbau der Geräten nicht möglich ist (kaum zu glauben!), oder dass nur die UL ausgenommen werden, bei der das Einbau nicht möglich ist (und die andere also dürfen)?

    Danke
    Luca
  • Nein, da der SPL Dir nicht die dafür notwendige Ausbildung anbietet. Theoretisch könntest Du einen LAPL machen und dazu NFVR. Dann hättest Du zumindest die dafür notwendigen Lizenzen. Für den Flug durch die Wolkendecke benötigst Du zudem CVFR.

    Alles ausserhalb des SPL

    Mit LAPL und VOR darfst Du zumindest "on Top" fliegen. Zumindest ist das mein Verständnis der Gesetzeslage. Das ganze ist ziemlich undurchsichtig.....



    Start und Zielort muß frei von Wolken sein.
  • Hallo Gerd,

    Ursprünglich wollten wir zuerst nach Helgoland. Aber am Ende hab ich mich mal wieder nicht getraut. 

    Ein anderes mal.

    Gruss
    Andreas
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