Frage zum Flugdurchführungsplan: Ermittlung der Sicheren Höhe P4

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  • Wie ermittle ich die Sichere Höhe richtig?

    In der ICAO-Karte sind ja die Max. Elevation Figures (MEF) angegeben. Diese enthalten bereits Zuschläge von 60 ft (über bekanntem Hindernis) bzw. 30 ft (über fiktivem Hindernis von 328 ft).

    Zu allem Überfluss verwendet § 6 Abs. 1 LuftVo auch noch den Begriff "Sicherheitsmindesthöhe". Das sind 1000 ft über "dicht besiedelten Gebieten" usw. bzw. 500 ft "in allen übrigen Fällen".

    Mal angenommen, ich fliege entlang der BAB 1 westlich von Engter über das Wiehengebirge. Abgelesene MEF = 17 = 1700 ft. Da steht ein Turm, der mit 1333 angegeben ist. 1333 + 500 = 1833 ft = Sicherheitsmindesthöhe.

    Und welchen Wert trage ich als Sichere Höhe P4 in den Flugdurchführungsplan ein?

  • RomeoKilo schrieb:
    Und welchen Wert trage ich als Sichere Höhe P4 in den Flugdurchführungsplan ein?
    Es kommt drauf an :) 

    Aber ich möchte gerne zwei Zeilen über die Sicherheitsmindesthöhe verlieren.

    Zunächst: Inzwischen gilt SERA.5005 (Ziffer f), aber das nur am Rande. 

    Die Mindesthöhen "über dem höchsten Hindernis" sind über einen seitlichen Abstand zum Hindernis definiert. 
    Über dicht besiedeltem Gebiet beträgt der Umkreis 600m, ansonsten 150m 

    Wie dicht du an diesem Hindernis vorbei fliegst hat also entsprechende Auswirkungen auf die (gesetzliche!) Mindestflughöhe

  • RomeoKilo schrieb:
    Mal angenommen, ich fliege entlang der BAB 1 westlich von Engter über das Wiehengebirge. Abgelesene MEF = 17 = 1700 ft. Da steht ein Turm, der mit 1333 angegeben ist. 1333 + 500 = 1833 ft = Sicherheitsmindesthöhe.
    -> Ironie an

    Zollstock, ach nee, heisst ja jatzt Gliedermassstab, nicht vergessen!

    -> Ironie aus

    Tom

  • Strich in die ICAO-Karte einzeichnen, Lineal mit 5-Meilen-Radius anlegen und nach dem höchsten eingezeichneten Hindernis (z.B. Turm) auf dem Streckenabschnitt schauen, auf 100ft. Höhe aufrunden, 500ft. dazu addieren.

    Bei Deinem Turm-Beispiel also 1333ft = 1400ft. + 500ft = 1900ft. Mindestsicherheitshöhe.




    RomeoKilo schrieb:

    Wie ermittle ich die Sichere Höhe richtig?

    In der ICAO-Karte sind ja die Max. Elevation Figures (MEF) angegeben. Diese enthalten bereits Zuschläge von 60 ft (über bekanntem Hindernis) bzw. 30 ft (über fiktivem Hindernis von 328 ft).

    Zu allem Überfluss verwendet § 6 Abs. 1 LuftVo auch noch den Begriff "Sicherheitsmindesthöhe". Das sind 1000 ft über "dicht besiedelten Gebieten" usw. bzw. 500 ft "in allen übrigen Fällen".

    Mal angenommen, ich fliege entlang der BAB 1 westlich von Engter über das Wiehengebirge. Abgelesene MEF = 17 = 1700 ft. Da steht ein Turm, der mit 1333 angegeben ist. 1333 + 500 = 1833 ft = Sicherheitsmindesthöhe.

    Und welchen Wert trage ich als Sichere Höhe P4 in den Flugdurchführungsplan ein?

  • Danke, Andrea!

  • Zufällig fand ich inzwischen auch diese Quelle zum Thema:

    https://aopa.de/wp-content/uploads/24_ASL_VFR-Luftfahrtkarten.pdf


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