Hallo schönen Feierabend zusammen - ich hätte da mal ne Frage... Möchte demnächst nach Österreich fliegen, so in Richtung Zell am See oder St. Johann. Benötige ich hierfür das BZF-II oder langt das normale "Baby-BZF" das wir alle mit der SPL-Prüfung automatisch erhalten haben. Normalerweise müsste das doch auf einem ungeregelten Verkehrslandeplatz und deutschsprachig ausreichen. (Ich war wohl da gerade krank als das bei der Schulung behandelt wurde...) Danke für eure Hilfe. Allzeit guten Flug und noch bessere Landung Rabe
Das BZF-II reicht. Aber denk dran, daß Du ein ELT an Bord haben mußt. Das lässt sich leider nicht mehr einfach leihen. Deshalb ist Ösiland für mich zu.
Hallo Achim. Danke für deine schnelle Antwort. Ein ELT ist im Flieger fest eingebaut, insofern wäre das kein Problem. Nur ein BZF-II habe ich leider nicht - sondern nur die einfache "Funk-Lizenz" die ja jedem Ul-Flieger automatisch mit bestehen der SPL-Theorieprüfung erteilt wird. In Deutschland kann ich damit ja auf allen UL-Plätzen und ungeregelten Verkehrsflugplätzen landen. Nur ob das bei den Ösis genau so ist weis ich leider nicht. Gruß Rabe
Da es sich um einen Auslandsflug handelt, ist BZF1 Vorraussetzung - auch wenn in dem Zielland Deutsch im Funk gesprochen wird - ist ein wenig grotesk, aber so sind die Regeln.
Gilt natürlich -wie immer- nur, wenn es überprüft wird. Ich wurde noch nie nach einem Funkzeugnis gefragt.
Auf den Seiten vom DULV findet man die Vereinbarung, dass deutsche ULs nach Österreich fliegen dürfen. Da in Deutschland keine Pflicht für eine BZF besteht und in der Regelung keines gefordert wird, sollte man auch keines benötigen. Also Gas geben....! Auf der Seite http://www.aeroclub.at/ult_info.htm findet man auch folgendes: http://www.aeroclub.at/download/UL_Erlass_und_Verlaengerung.pdf
Ach ja... Solange man nicht an einen der größeren Flugplätze möchte benötigt man auch keinen Flugplan. Ist aber ohne BZF vermutlich nicht beabsichtigt.
Hallo UlrichX und Lechpilot Auf der Seite vom DULV habe ich auch nachgesehen, da steht nur drin das folgendes mitzuführen ist: Lufttüchtigkeits- zeugnis, Nachprüfschein, Lärmzeugnis, gültige Versicherung, Rettungsgerät, Sprechfunkgerät und ELT-Transmitter und daß die luftrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes beachtet werden müssen (ICAO-Karte, AIP, Flugvorbereitung). In dem E R L A S S betreffend die Voraussetzungen für die Verwendung deutscher Ultraleichtflugzeuge (UL) in Österreich wird noch daraufhin gewiesen daß die Verpflichtung besteht die österreichischen Rechtsvorschriften einzuhalten. (Na das war ja wohl klar) Vom Funk/Funkzeugnis usw. habe ich aber nirgends was anderes gefunden. Ich möchte ja auch nicht im C oder D oder auf kontrollierten Plätzen rumfliegen - sondern eher durch die Täler düsen, na ja vielleicht mal ein bischen obendrüber schauen... Ich rufe an den Zielflughäfen an und frage dort entsprechend nach - mal gespannt was dabei rauskommt. Melde mich später nochmal. Danke an alle, Gruß Rabe
Du bekommst sowieso nur den Hinweis auf die geltende Rechtsvorschrift. Was anderes darf er auch nicht sagen. Außerdem ist der Flugplatzbetreiber nicht für die Funkrechtsvorschrift eines Landes zuständig. Nach dem letzten Unfall ist man dort sowieso sensibilisiert. (Bei viel Trafik wird viel und korrekt gefunkt, nach Standort gefragt und ob Gegner in Sicht ist)
Selbst bei einer lokalen Wetterinfo halten sich viele Platzbetreiber mittlerweile zurück da man so viel Angst hat bei einem Problem mit hineingezogen zu werden.
Tipp 1 : BZF 2 machen, ist eh sinnvoll und trainiert nochmals
Tipp 2: Beim Flug nach LOWZ als Alpen-Beginner nicht durch die Täler sondern in 8000Ft bis 10 000 ft über den Tälern fliegen. ( rechtzeitig steigen nach München !)
Abstieg dann über oder vor Saalfelden. Das gibt Sicherheit.
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